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snoop69 schrieb:Nein. Die für ein (juristisch durchsetzbares) Urheberrecht notwendige Gestaltungshöhe ist beim Design relativ hoch, weil es für die "kleine Münze" im Design das Geschmacksmuster gibt. Ein "gefühltes" Urheberrecht bringt Dir im Streitfall nichts.
Wie gesagt, für Designs gibt es das Geschmacksmusterrecht. Das schließt ein Urheberrecht für Designs nicht aus, führt aber dazu, dass die Anforderungen an die Gestaltungshöhe beim Design ungleich höher sind als z.B. für einen Text, ein Foto, eine Zeichnung oder ein Musikstück.HAL schrieb:Im Allgemeinen hat man auf alles was man als Kreativer anfertigt,
egal ob Webseite oder Printanzeige, das Urheberrecht. Sollte ich
mich in diesem Punkt täuschen wäre es nett, wenn das konstruktiv
anhand von Quellen bewiesen wird.
Glück gehabt. Auf Basis Urheberrecht oder Geschmacksmuster?HAL schrieb:Es gilt die geistige Schöpfung, und da spielt es im wesentlichen keine
Rolle wie gross oder klein etwas ist. Ich habe bereits zwei Prozesse
geführt und gewonnen. In beiden Fällen ging es um kopierte Webseiten.
snoop69 schrieb:Wie gesagt, für Designs gibt es das Geschmacksmusterrecht. Das schließt ein Urheberrecht für Designs nicht aus, führt aber dazu, dass die Anforderungen an die Gestaltungshöhe beim Design ungleich höher sind als z.B. für einen Text, ein Foto, eine Zeichnung oder ein Musikstück.
Kleines Beispiel: Das ARD-Logo ist nicht Urheberrechsfähig.
Snoop
Eben nicht. Wofür wäre denn dann das Geschmacksmuster da?HAL schrieb:Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht sind zwei völlig
unterschiedliche Welten. Sobald ich etwas entwerfe, habe
ich automatisch als geistiger Schöpfer das Urheberrecht
auf meiner Seite.
snoop69 schrieb:Gerade das Verb "entwerfe" deutet auf das Geschmacksmuster hin. Im
Geschmacksmusterrecht gibt es den "Entwerfer", im Urheberrecht den
"Urheber", der das Werk "schafft", also "Schöpfer" ist.
Muster werden entworfen, nicht geschaffen .HAL schrieb:Nun, bevor etwas als Geschmacksmuster genutzt werden kann, muss
es ja zunächst geschaffen werden. Von daher kommt das Urheberrecht
vor dem Geschmacksmusterrecht. Ohne Schöpfung kein Muster.
snoop69 schrieb:Glück gehabt. Auf Basis Urheberrecht oder Geschmacksmuster?
Urheberrecht von Designs ist ein Minenfeld und wird mal so, mal so entschieden. Heute würde ich immer auch zur Nutzung des Geschmacksmusters raten. Ist einfach sicherer. Und kostet nicht so wahnsinnig viel.
Snoop
Unter Umständen. Praktisch ist gerade ein Beispiel aus der Rechtsprechung, bei der Urheberrecht bejaht wurde, derart simpel und gewöhnlich, das man es kaum glauben kann. Auf der anderen Seite sind durchaus gewitzte Logos nicht anerkannt worden. Will sagen, das Risiko ist beträchtlich.MacEnroe schrieb:Reden wir mal vom Logo:
Ein gutes Logo vom Designer entwickelt, eigenständig, mit neu entwickelten Formen etc., das ist durch das Urheberrecht geschützt.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn ein Logo schon nicht Geschmacksmusterfähig ist, dann wirst Du niemals einen Urheberrechtschutz darauf bekommen. Die Hürde für den Musterschutz ist deutlich niedriger als für Urheberrecht.MacEnroe schrieb:Dass für die vielen 0-8-15 Logos, evtl. nur Typo mit etwas Farbe oder eine "1" für die ARD, eine Urheberschaft nicht anerkannt wird, mag schon sein und ist ja auch logisch.
Aber was nutzt mir das das Geschmacksmuster? Auf das Wort "Kanone", blau in Times gesetzt, mit einen roten "o" (für ein Lokal z.B.) werd ich auch kein Geschmacksmuster kriegen, wenn ich schon kein Urheberrecht drauf hab, oder wie ist das?
Meistens werden Logos ja von Firmen verwendet. Also sind sie als Marke eingetragen. Wenn nicht, dann hat die Firma immer noch Möglichkeiten aus dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gegen den Kopierer vorzugehen. Das hilft aber nicht dem Entwerfer, dessen Logo von einer Firma genutzt wird. Markenschutz und UWG sind für den Entwerfer ungeeignet.MacEnroe schrieb:Und deine Aussagen, muss ich sagen, verleiten dazu, Logos (und anderes...) nach belieben zu kopieren und zu verwenden. Nach dem Motto: Die meisten Logos sind eh nicht urheberrechtsfähig (deine Aussage), Muster ist keins angemeldet, also was solls?
Sehr geehrter Herr Am Stutz
Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Ja, tatsächlich das Design von mosaix.ch hat mich in seiner Reduktion auf das Wesentliche angesprochen.
Aus persönlicher Neugier habe ich, wie Sie richtig bemerken als Laie, das Design auf einige unsere Inhalte angepasst. Da ich mich noch nicht tiefer in das Erstellen von Webseiten eingearbeitet habe, sind dabei natürlich auch viele Fehler im Code entstanden.
Ich werde die Seite aber nicht für unsere kommerziellen Zwecke einsetzen. Falls Sie wünschen, kann ich auch die Übungsseiten von der Geocities-Domain nehmen und auch lokal bei mir alles löschen.
Leider ist unser "Zweites Standbein" die Prepo GmbH umsatzmässig noch nicht derart gediehen, dass ein professioneller Web-Auftritt im Bereich des Möglichen liegt. Falls es soweit kommen sollte, werde ich mich gerne wieder bei Ihnen melden.
Vorerst verbleibe ich mit freundlichen Grüssen
Lorenz Dürr