meine website wurde kopiert

*gelöscht*

... hättest mal seinen aktuellen Link vorher posten könne... :D

Dann wäre die Sache ja vom Tisch...
 
Zuletzt bearbeitet:
snoop69 schrieb:
Nein. Die für ein (juristisch durchsetzbares) Urheberrecht notwendige Gestaltungshöhe ist beim Design relativ hoch, weil es für die "kleine Münze" im Design das Geschmacksmuster gibt. Ein "gefühltes" Urheberrecht bringt Dir im Streitfall nichts.

Es gilt die geistige Schöpfung, und da spielt es im wesentlichen keine
Rolle wie gross oder klein etwas ist. Ich habe bereits zwei Prozesse
geführt und gewonnen. In beiden Fällen ging es um kopierte Webseiten.

;)
 
HAL schrieb:
Im Allgemeinen hat man auf alles was man als Kreativer anfertigt,
egal ob Webseite oder Printanzeige, das Urheberrecht. Sollte ich
mich in diesem Punkt täuschen wäre es nett, wenn das konstruktiv
anhand von Quellen bewiesen wird. ;)
Wie gesagt, für Designs gibt es das Geschmacksmusterrecht. Das schließt ein Urheberrecht für Designs nicht aus, führt aber dazu, dass die Anforderungen an die Gestaltungshöhe beim Design ungleich höher sind als z.B. für einen Text, ein Foto, eine Zeichnung oder ein Musikstück.

Kleines Beispiel: Das ARD-Logo ist nicht Urheberrechsfähig.

Snoop
 
HAL schrieb:
Es gilt die geistige Schöpfung, und da spielt es im wesentlichen keine
Rolle wie gross oder klein etwas ist. Ich habe bereits zwei Prozesse
geführt und gewonnen. In beiden Fällen ging es um kopierte Webseiten.
Glück gehabt. Auf Basis Urheberrecht oder Geschmacksmuster?

Urheberrecht von Designs ist ein Minenfeld und wird mal so, mal so entschieden. Heute würde ich immer auch zur Nutzung des Geschmacksmusters raten. Ist einfach sicherer. Und kostet nicht so wahnsinnig viel.

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Wie gesagt, für Designs gibt es das Geschmacksmusterrecht. Das schließt ein Urheberrecht für Designs nicht aus, führt aber dazu, dass die Anforderungen an die Gestaltungshöhe beim Design ungleich höher sind als z.B. für einen Text, ein Foto, eine Zeichnung oder ein Musikstück.

Kleines Beispiel: Das ARD-Logo ist nicht Urheberrechsfähig.

Snoop

Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht sind zwei völlig
unterschiedliche Welten. Sobald ich etwas entwerfe, habe
ich automatisch als geistiger Schöpfer das Urheberrecht
auf meiner Seite.
 
HAL schrieb:
Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht sind zwei völlig
unterschiedliche Welten. Sobald ich etwas entwerfe, habe
ich automatisch als geistiger Schöpfer das Urheberrecht
auf meiner Seite.
Eben nicht. Wofür wäre denn dann das Geschmacksmuster da?

Gerade das Verb "entwerfe" deutet auf das Geschmacksmuster hin. Im Geschmacksmusterrecht gibt es den "Entwerfer", im Urheberrecht den "Urheber", der das Werk "schafft", also "Schöpfer" ist.

Designs, die Musterfähig sind (also Logos, Websites, Möbel, Autos etc.) können zwar Urheberrechtschutz genießen, haben diesen aber nicht automatisch. Dagegen ist ein Foto, das ich als Laie mache, praktisch automatisch urheberrechtlich geschützt. Bei Fotos gibt es die "kleine Münze" im Urheberrecht. Bei Designs wurde eben für diese "kleine Münze" das Geschmacksmuster geschaffen. Damit ist im Umkehrschluss die Hürde für Urheberrecht höher.

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Gerade das Verb "entwerfe" deutet auf das Geschmacksmuster hin. Im
Geschmacksmusterrecht gibt es den "Entwerfer", im Urheberrecht den
"Urheber", der das Werk "schafft", also "Schöpfer" ist.

Nun, bevor etwas als Geschmacksmuster genutzt werden kann, muss
es ja zunächst geschaffen werden. Von daher kommt das Urheberrecht
vor dem Geschmacksmusterrecht. Ohne Schöpfung kein Muster. ;)
 
HAL schrieb:
Nun, bevor etwas als Geschmacksmuster genutzt werden kann, muss
es ja zunächst geschaffen werden. Von daher kommt das Urheberrecht
vor dem Geschmacksmusterrecht. Ohne Schöpfung kein Muster. ;)
Muster werden entworfen, nicht geschaffen ;) .

Letztlich ist mir relativ wurst, ob Du mir das glaubst. Aber schau' Dir in Deinem eigenen Interesse mal die einschlägige Rechtsprechung durch, da merkt man, dass sich Designer mit dem Urheberrecht auf unsicheres Terrain begeben. Absicherung durch Geschmacksmuster sind da schon anzuraten.

Snoop
 
Ich denke auch dass sich ein Rechtsstreit im Zweifel nicht lohnen dürfte.
Ich würde dem Plagiator allerdings mal eine freundliche E-Mail schreiben.
Sollte dann eigentlich recht schnell gegessen sein das Thema...

Grüße,
Flo
 
da hat ein schweizer bei einem schweizer abgeschaut....
 
danke @all

ich danke erst mal allen!
das lohnt sich eh nicht, da rechtliche Schritte zu gehen.
ich werde dem mann schreiben und lasse euch natürlich wissen, was weiter gelaufen ist...

auch habe ich auf m einer website unter "news" die ganze story gepostet, so dass jeder besucher sieht....


bis dann
 
Hier ein kleiner Auszug aus meine Rechte als Urheber:
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Urheberrechte können nur für urheberrechtlich geschützte Werke beansprucht werden. Die Schutzfähigkei eines Werkes lässt sich weder vereinbaren noch durch Hinweise wie z.B. "urheberrechtlich geschützt" oder dergleichen begründen. Auch sogenannte Copyright-Vermerke, insbesondere der Abdruck des Zeichens © begündet keinen Urheberrechtsschutz. Vielmehr muss im Streitfall anhand der im Gesetz geregelten Schutzvoraussetzungen geprüft werden, ob ein schutzfähiges Werk vorliegt oder nicht.

Das geschützte Werk
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§1) genießen Urheberrechtschuttz für ihre Werke. Es genügt jedoch nicht lediglich die Zugehörigkeit zu einem dieser drei Bereiche, sondern das Werk muss eine bestimmte Qualifikation erreichen; denn zu den schutzfähigen Werken zählen nur persönliche geistige Schöpfungen (§2 Abs. 2)
 
Eigentlich war ich nur neugierig und habe deswegen mal in den Teil dieses Forum geschaut, aber nun muss ich doch was dazu sagen.
Die verwendeten Designelemente der Website sind so wenig einzigartig oder Prägnant, dass ich für meinen Geschmack nicht von einem 1:1-Plagiat reden würde und auch für eine rechtliche Auseinandersetzung schwarz sehen würde.
An dieser Stelle möchte ich mal kurz ein Lob an Snoop ausprechen, der IMHO das profundeste juristische Wissen, zumindest in diesem Thread, aufweist.
 
snoop69 schrieb:
Glück gehabt. Auf Basis Urheberrecht oder Geschmacksmuster?

Urheberrecht von Designs ist ein Minenfeld und wird mal so, mal so entschieden. Heute würde ich immer auch zur Nutzung des Geschmacksmusters raten. Ist einfach sicherer. Und kostet nicht so wahnsinnig viel.

Snoop

Reden wir mal vom Logo:

Ein gutes Logo vom Designer entwickelt, eigenständig, mit neu entwickelten Formen etc., das ist durch das Urheberrecht geschützt.

Dass für die vielen 0-8-15 Logos, evtl. nur Typo mit etwas Farbe oder eine "1" für die ARD, eine Urheberschaft nicht anerkannt wird, mag schon sein und ist ja auch logisch.

Aber was nutzt mir das das Geschmacksmuster? Auf das Wort "Kanone", blau in Times gesetzt, mit einen roten "o" (für ein Lokal z.B.) werd ich auch kein Geschmacksmuster kriegen, wenn ich schon kein Urheberrecht drauf hab, oder wie ist das?

Und deine Aussagen, muss ich sagen, verleiten dazu, Logos (und anderes...) nach belieben zu kopieren und zu verwenden. Nach dem Motto: Die meisten Logos sind eh nicht urheberrechtsfähig (deine Aussage), Muster ist keins angemeldet, also was solls?
 
hi

Ja, ich denke auch, dass man hier zwischen Logo und Seite unterscheiden muss. Das Logo könntest du dir, da es als Erkennungszeichen deines Unternehmens dient, als Bild- und Wortmarke beim DPMA schützen lassen (etwas Vergleichbares muss es in der Schweiz auch geben). Wenn dann jemand im selben Bereich mit einem sehr ähnlichen oder gleichen Namen (Marke) Geschäfte machen will oder deine Bildmarke kopiert (dann ist es unabhängig vom Geschäftsfeld), kannst du kostenpflichtige Unterlassungserklärungen veranlassen, die das Problem meist schon löst (kleine Pritsche, die sich an deinen Erfolg hängen wollte oder, viel üblicher: vor Einsatz des Logos keine Markenrecherche durchgeführt- kost ja auch Geld oder zumindest Zeit das alles, dann meist einfach aus Versehen passiert...)

Das Design deiner Seite hingegen, das ist schon etwas schwieriger. Du hast eine sehr ästhetisch ansprechende Gestaltung gefunden, die aber auf sehr schlichte Formen setzt. Und dieses Design wurde kopiert, allerdings geringfügig abgeändert was Farben, Größe der Elemente und Schrift angeht.
Es wäre also zumindest fraglich, ob du so ein einzigartiges Design geschaffen hast, dass es schützensfähig wäre.
Und dann ist eher die Frage: bekommt noch irgendwer Geld dafür, wenn in einem Werbespot oder einer Komödie der "Matrix-Effekt" eingesetzt wird?
Bekommen all die Musiker, deren Melodien Dieter Bohlen klaut irgendetwas vom großen kuchen ab? Klar, wenn in Melodie und Text kopiert wird (sog. Cover-Versionen), dann ja, weil die jeweilige Verwertungsgesellschaft am längeren Hebel sitzt.
Ist ein grundlegender Gestaltungsansatz wie deiner soviel "Geld wert", dass sich ein evtl. Rechtsstreit lohnt? Das Urheberrecht ist glaube ich noch nicht so weit dass solche Fälle eindeutig geklärt werden können. Das Internet, in dem sich solche Gestaltungsmerkmale oft nicht lang genug halten um sich als Erkennungsmerkmal (Corporate Design) durchzusetzen, gilt oft noch als Grauzone (glücklicherweise eindeutig NICHT mehr als rechtsfreier Raum).

Und letztendlich macht ihr Schweizer ja eh alles etwas anders (Uhren die lange laufen, Taschenmesser die lange halten und Fondues die lange Fäden ziehen... öhm... ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Logos kopiert werden oder sich an ihnen angelehnt wird, sieht man doch bei zahlreichen Handelsmarken, bei denen eine ISANA-Creme verdächtig nach NIVEA aussieht. Wie schon richtig erwähnt, sollten Logos (und so wirds auch gemacht) als Marke eingtragen werden.
 
MacEnroe schrieb:
Reden wir mal vom Logo:

Ein gutes Logo vom Designer entwickelt, eigenständig, mit neu entwickelten Formen etc., das ist durch das Urheberrecht geschützt.
Unter Umständen. Praktisch ist gerade ein Beispiel aus der Rechtsprechung, bei der Urheberrecht bejaht wurde, derart simpel und gewöhnlich, das man es kaum glauben kann. Auf der anderen Seite sind durchaus gewitzte Logos nicht anerkannt worden. Will sagen, das Risiko ist beträchtlich.
MacEnroe schrieb:
Dass für die vielen 0-8-15 Logos, evtl. nur Typo mit etwas Farbe oder eine "1" für die ARD, eine Urheberschaft nicht anerkannt wird, mag schon sein und ist ja auch logisch.

Aber was nutzt mir das das Geschmacksmuster? Auf das Wort "Kanone", blau in Times gesetzt, mit einen roten "o" (für ein Lokal z.B.) werd ich auch kein Geschmacksmuster kriegen, wenn ich schon kein Urheberrecht drauf hab, oder wie ist das?
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn ein Logo schon nicht Geschmacksmusterfähig ist, dann wirst Du niemals einen Urheberrechtschutz darauf bekommen. Die Hürde für den Musterschutz ist deutlich niedriger als für Urheberrecht.

Urheberrecht: Design muss "Kunst" sein.
Geschmacksmuster: Design muss "Eigenart" haben.
MacEnroe schrieb:
Und deine Aussagen, muss ich sagen, verleiten dazu, Logos (und anderes...) nach belieben zu kopieren und zu verwenden. Nach dem Motto: Die meisten Logos sind eh nicht urheberrechtsfähig (deine Aussage), Muster ist keins angemeldet, also was solls?
Meistens werden Logos ja von Firmen verwendet. Also sind sie als Marke eingetragen. Wenn nicht, dann hat die Firma immer noch Möglichkeiten aus dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gegen den Kopierer vorzugehen. Das hilft aber nicht dem Entwerfer, dessen Logo von einer Firma genutzt wird. Markenschutz und UWG sind für den Entwerfer ungeeignet.

Und wenn Du Logos auf einer Website zum Verkauf anbietest, ohne einen Schutz dafür zu haben, ist tatsächlich ein gewisses Risiko gegeben. Inzwischen nicht mehr so stark, da es das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt. Aber aus dem Urheberrecht würde ich nach der Rechtsprechung sagen, sind die Chancen für den Entwerfer eines Logos im Streitfall vielleicht 50/50, bestenfalls. Wobei die Rechtsprechung gerade bei Logos ziemlich uneinheitlich ist.

Snoop
 
@HAL
@snoop69

Ich kann im Grundsatz snoop69 nur beipflichten. HAL, du wirst Glück bei der gerichtl. Entscheidung und den Medien auf deiner Site gehabt haben. (Wurden Rechtsmittel eingelegt?)

1. zur Website:
Eine Website als solche ist nur unter besonderen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützt. Eine Website erfüllt in der regel nicht den Werkbegriff des § 2 I UrhG, da erforderlich ist, dass es sich um eine das Alltägliche und Handwerkliche deutlich übersteigende Leistung handelt. Allerdings genießen literarische Texte gem. § 2 I Nr.1 UrhG oder Lichtbilder gem. § 2 I Nr.5 UrhG urheberrechtlichen Schutz.
Häufiger werden Fotografien die hohen Anforderungen an den Begriff des Lichtbildes nicht erfüllen und es kann lediglich ein Leistungsschutzrecht gem. § 72 UrhG angenommen werden.
Leistungsschutzrechte kann auch der ausübende Künstler gem. §§ 73 ff. UrhG für sich in Anspruch nehmen, wenn im Internet eine künstlerische Werkinterpretation von ihm dargeboten wird.
Ein Leistungsschutzrecht für vom Computer selbst generierte Bilder wird bisher abgelehnt, da es sich ja nicht um ein Lichtbild (§ 72 UrhG) handelt. Als Lichtbildwerke (§ 2 I Nr.5 UrhG) können derartige Hervorbringungen ebenfalls nicht gewertet werden, da es sich um eine persönliche Schöpfung handeln muss, die nur von einem Menschen geleistet werden kann - aber er kann sich des Computers als Hilfsmittel bedienen.
Was folgt daraus? Website betrachten, Bilder und Texte genau bewerten und prüfen, ob es ein "Werk" i.S.d. UrhG ist. Wie immer - so wohl auch bei HAL - ist der einzelfall entscheidend.

PS:
Ideen sind grds. nicht geschützt.
Auf die künstlerische Höhe des Werkes kommt es für den Urheberschutz auch nicht an, was aber von der Schöpfungshöhe (heute "kleine Münze") zu unterscheiden ist!
Auch auf die Volljährigkeit oder Geschäftsfähigkeit kommt es nicht an.

2. mal grundsätzlich zur Unterscheidung der Rechte aus dem (deutschen!) UrhG:
a) Urheberpersönlichkeitsrecht
b) körperlicher Verwertungsrechte
aa) Vervielfältigungsrecht
bb) Verbreitungsrecht
cc) Ausstellungsrecht
c) unkörperliche Verwertungsrechte
aa) Vortrags- und Aufführungsrceht
bb) Senderecht
cc) Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger

Ich hoffe, es war nicht zu verwirrend und evetuelle Rechtschreibefehler gebe ich zur Verwertung frei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Antwort meines Kopierfreundes

hi mac peeplz

wie versprochen poste ich die antwort meines kopierfreundes:

Sehr geehrter Herr Am Stutz

Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Ja, tatsächlich das Design von mosaix.ch hat mich in seiner Reduktion auf das Wesentliche angesprochen.

Aus persönlicher Neugier habe ich, wie Sie richtig bemerken als Laie, das Design auf einige unsere Inhalte angepasst. Da ich mich noch nicht tiefer in das Erstellen von Webseiten eingearbeitet habe, sind dabei natürlich auch viele Fehler im Code entstanden.

Ich werde die Seite aber nicht für unsere kommerziellen Zwecke einsetzen. Falls Sie wünschen, kann ich auch die Übungsseiten von der Geocities-Domain nehmen und auch lokal bei mir alles löschen.

Leider ist unser "Zweites Standbein" die Prepo GmbH umsatzmässig noch nicht derart gediehen, dass ein professioneller Web-Auftritt im Bereich des Möglichen liegt. Falls es soweit kommen sollte, werde ich mich gerne wieder bei Ihnen melden.

Vorerst verbleibe ich mit freundlichen Grüssen

Lorenz Dürr


vielleicht meldet er sich dann mal....

gruss
christian
 
Klingt doch ganz vernünftig.
 
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