Habe mich ja nicht ueber den Verkaeufer in dem Sinne geaergert, sondern ueber mich,
dass ich da nicht drauf geachtet habe. Kanns nur nicht nachvollziehen, so ein
schoenesGeraet vollzuqualmen, denn als ich ihn aus der Verpackung holte, roch es schon
ziemlich.
Hattest Du nicht erwähnt, dass in der Artikelbeschreibung "Nichtrauchergerät"
geschrieben wurde? Beim Auspacken riechst Du Nikotin. Ergo: Kein Nichtraucher-
gerät. Also entspricht der Artikel nicht der Beschreibung, was Dich widerum dazu
berechtigt, auf Rückabwicklung des Verkaufs zu bestehen.
Nikotinpflaster sind Bullshit, genauso wie Kaugummis oder sonstiger Firlefanz. Wenn
jemand nicht in der Lage ist, seinen Willen zu halten, hat er ein psychologisches
Problem. Ich habe im Dezember von heute auf morgen aufgehört, und das, ohne
irgendeinen alternativen Quatsch zu benutzen.
Heute rauche ich gelegentlich wieder eine, und es wird ebenso kein Problem
für mich sein, damit wieder aufzuhören.
In diesem Sinne: roll it up, lick it up, smoke it up...
*paff*