Hi.
1.) In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre Garantie, sondern "nur"zwei Jahre Gewährleistung! Wie oft noch...
Ergänzung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
2.) Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser bestimmt auch die Garantiebedingungen.
3.) Alles Weitere zum Rücktritt (ehemals Wandlung) siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rücktritt_(Zivilrecht)
Oder frage einen Fachanwalt für Vertragsrecht.
4.) Das Problem mit dem Aufwachen ist entweder ein Software-Problem oder es liegt an den Bluetooth- bzw. USB-Geräten.
Kenne die Problematik, bei mir ist es der Empfänger der Tastatur.
Zu dem Thema gibt es jede Menge Threads, einfach mal suchen.
Greetz
Jan