Macbook defekt! Apple stellt sich quer!

Wie ist es denn mit den 2 Jahren die in Deutschland gelten?

Kann ich nur innerhalb eines Jahres eine Wandlung geltend machen?
 
Hi.
Wie ist es denn mit den 2 Jahren die in Deutschland gelten?

Kann ich nur innerhalb eines Jahres eine Wandlung geltend machen?

1.) In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre Garantie, sondern "nur"zwei Jahre Gewährleistung! Wie oft noch... :kopfkratz:
Ergänzung: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

2.) Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser bestimmt auch die Garantiebedingungen.

3.) Alles Weitere zum Rücktritt (ehemals Wandlung) siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rücktritt_(Zivilrecht)

Oder frage einen Fachanwalt für Vertragsrecht.

4.) Das Problem mit dem Aufwachen ist entweder ein Software-Problem oder es liegt an den Bluetooth- bzw. USB-Geräten.
Kenne die Problematik, bei mir ist es der Empfänger der Tastatur.
Zu dem Thema gibt es jede Menge Threads, einfach mal suchen.

Greetz
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob du bezahlst oder nicht ACP ist eine ''freiwillig'' gewährte Leistung-im Gegensatz zu rechtlich verbindlichen Garantie.
In diesem Falle sieht die Sache mit der Wandlung tatsächlich anders aus, eine Pflicht dazu ergibt sich für den Gewährleisteten dadurch nicht.


Das mag juristisch ja absolut richtig sein, aber gerade dann gilt doch wie woanders auch, wer am lautesten Schreit der wird als erstes bedient.

Ich kenne dieses Vorgehen nicht von Apple (klopf klopf klopf läuft alles ohne Probleme) aber von anderen Gewährleistungsfällen bzw. Versicherungsschäden.

Gelernt habe ich daraus, das die erste Anfrage quasi nicht zählt weil es dort im Grunde immer ein NEIN gibt. Dann gilt es dranbleiben und nerven nerven nerven, auch wenn es Zeit kostet.
 
Zum Thema Rücktritt ist zu sagen, dass die zweite erfolglose Reparatur nicht denselben Fehler betreffen muss.
Ich hatte das noch eben mit meinem Handy - 3 Defekte in 5 Monaten und alle verschieden. Danach konnte ich vom Gerät zurücktreten.
Und ihr könnt euch sicher sein, dass gerade die Mobilfunkprovider jede Lücke ausnutzen (da hätte ich auch noch ein Beispiel aber das wäre zu weit ausgeholt).

Will heißen: dem Kunden muss ein funktionierendes Gerät verkauft werden. Sollte das nicht mehr funktionieren, kann der Verkäufer zwei mal nachbessern und sonst kann ihm der Kunde das um die Ohren werfen.
 
Hi.


1.) In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre Garantie, sondern "nur"zwei Jahre Gewährleistung! Wie oft noch... :kopfkratz:
Ergänzung: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

2.) Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser bestimmt auch die Garantiebedingungen.

3.) Alles Weitere zum Rücktritt (ehemals Wandlung) siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rücktritt_(Zivilrecht)

Oder frage einen Fachanwalt für Vertragsrecht.

4.) Das Problem mit dem Aufwachen ist entweder ein Software-Problem oder es liegt an den Bluetooth- bzw. USB-Geräten.
Kenne die Problematik, bei mir ist es der Empfänger der Tastatur.
Zu dem Thema gibt es jede Menge Threads, einfach mal suchen.

Greetz
Jan

Das ist mir schon klar, meine Frage betraf auch nicht die Garantie, sondern mein Recht auf Wandlung bzw. Rücktritt.

Bei mir ist leider nicht die von dir beschriebene Problematik, da selbst bei einem cleanen OS X, ohne BT und USB Geräte! Habe ich aber vorhin schon beschrieben.
 
Das ist mir schon klar, meine Frage betraf auch nicht die Garantie, sondern mein Recht auf Wandlung bzw. Rücktritt.

Ein Recht auf Wandlung bzw. Rücktritt hast Du meines Erachtens nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe vorangegangene Diskussionen) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, sofern ein Sachmangel vorliegt (Beweislastumkehr nach 6 Monaten).
Alle darüber hinaus gehenden Garantiezusagen seitens Apple (Beweislastumkehr nach 12 statt 6 Monaten, AppleCare) haben nichts mit der Sachmangelhaftung nach BGB zu tun. Dass der AppleCare Vertrag ein Recht auf Wandlung vorsieht möchte ich bezweifeln.
 
und das steht wo?

Ich will nicht stänkern oder Klugscheissen, ich will nur einen Link wo EINDEUTIG steht das es derselbe Fehler sein muss. :cool:

Wenn Fehler auftreten, die die ''übliche'' Benutzung der Sache beeinträchtigen, und nach dem erfolglosen 2ten. Versuch immer noch nicht behoben sind, besteht ein Anspruch auf Wandlung.
Ob es derselbe Fehler ist, spielt keine Rolle da (in diesem Falle) das Notebook ja nicht wie vorgesehen benutzt werden kann.

das war thema meiner abschlußprüfung als kaufmann im einzelhandel aus dem ich als jahrgangsbester hervorging. zudem gibt's dazu mehrere BGH urteile. leider find ich da momentan nix zu, und das alte lesezeichen mit den ganzen urteilen ist leider nicht mehr aktuell.

ich werd da morgen nochmal suchen.

aber im grunde argumentieren alle parteien mit dem passus "nach der zweiten fehlgeschlagenen Nachbesserung...", daß damit der gleiche fehler aufgetreten sein muß.
 
Also wenn, dann geht es hier um Rücktritt, denn Wandelung gibt es nicht mehr, ist ersetzt worden, durch den Rücktritt.
Aber auch darum geht es hier doch nicht mehr, die ersten 6 Monaten sind schon lange vorbei, danach tritt Beweislastumkehr ein, wurde hier doch auch schon erörtert.
Momentan zählt nur die Garantie, und da muß kein Garantiegeber, ab einer gewissen Anzahl von Reparaturversuchen, ein Notebook umtauschen.
Dass das manche Hersteller ab einer gewissen Anzahl von erfolglosen Reparaturversuchen dann trotzdem machen, ist dann wieder eine andere Sache.
Im schlimmsten Fall wird dann halt immer wieder repariert, und repariert usw.
Ich würde aber auch rein praktisch versuchen, nochmal dort anzurufen, kann ja durchaus sein, dass man dann mal ein einen etwas mehr kulanten Mitarbeiter kommt.
Gut, wenn sich Apple natürlich definitiv immer wieder quer stellt, dann bleibt einem im Endeffekt dann natürlich nichts anderes übrig, als immer wieder reparieren und reparieren zu lassen.
 
Hi.
Und jetzt wacht das Gerät sporadisch von alleine aus dem Sleep Modus auf.
Habe schon alles versucht, wie P-RAM Reset, OS X neu installiert usw.

Probiere mal folgendes:
erstelle einen neuen Benutzer als Test-Account und melde diesen an bevor Du abends den Rechner schlafen legst.
Wacht er nachts auf, kommst Du um eine erneute Neuinstallation wohl nicht herum.
Wacht der Rechner nicht auf, installiere alle Programme die Du unter dem anderen Benutzer benutzt.
Schläft er dann nicht durch, weiss Du dass es an einem der installierten Programme liegt.

Greetz
Jan
 
Und jetzt wacht das Gerät sporadisch von alleine aus dem Sleep Modus auf.
Habe schon alles versucht, wie P-RAM Reset, OS X neu installiert usw.
....
Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall?

das problem hat meins ab und zu auch. wenn aber die innenseite getauscht wurde ging es wieder. nur is vorne rechts chronisch ein fingernagelgroßer spalt.... wenn man das ein bisschen zusammendrückt geht der sleep mode meistens wieder...

momentan is meins seit 21.2.2008 in reparatur... und gravis kriegts irgendwie nicht hin, ein macbook freitags zurückzuschicken - jetzt darf ich noch bis ende der woche warten :(

was ich aber ne frechheit von apple finde: bei mir ist die sleep led kaputt. dazu muss angeblich das komplette bottom case ausgetauscht werden. aber: das bottom case wird nicht von applecare abgedeckt! wozu kauf ich denn dann extra ne sauteure garantieverlängerung, wenn ich dann gehäuseteile nur kostenpflichtig reparieren lassen kann? argument von apple: "das macbook ist auch ohne sleep led funktionstüchtig." da fühlt man sich doch echt übern tisch gezogen. irgendwo ganz versteckt im applecare vertrag stehts drin - genauso, dass auch generalüberholte / benutzte ersatzteile verwendet werden dürfen.
 
Will heißen: dem Kunden muss ein funktionierendes Gerät verkauft werden. Sollte das nicht mehr funktionieren, kann der Verkäufer zwei mal nachbessern und sonst kann ihm der Kunde das um die Ohren werfen.
Du beschreibst etwas anderes. Bei Dir geht es um die grundsätzliche Funktionalität eines Gegenstandes und nicht um eine Teilfunktionalität.

Wäre bei dem Macbook, als Beispiel, erst das Display und dann die Platine defekt, ist das Gerät zu keinem Zeitpunkt nutzbar gewesen (während des Fehlers). Da schließt der Gesetzgeber eindeutig die Nutzung mit ein.

Da bei dem beschriebenen Problem jedoch unterschiedliche Fehler, jedoch mit beschränkter Nutzungsmöglichkeit aufgetaucht sind, sind diese Fehler auch jeweils als gesonderte Garantiebearbeitungen zu sehen.
 
Ohne mich jetzt groß als Jurist hervortun zu wollen (obwohl ich das zweifelsfrei könnte und alsbald in nährerer Zukunft auch dürfte..:), Frage in den Raum:

Welche AGBs lässt AppleCare gelten (spezieller: Werk/Sach- oder Dienstleistungsvertrag) und wie sehen diese aus ? Hat jemand einen Auszug ?
 
Ohne mich jetzt groß als Jurist hervortun zu wollen (obwohl ich das zweifelsfrei könnte und alsbald in nährerer Zukunft auch dürfte..:), Frage in den Raum:

Welche AGBs lässt AppleCare gelten (spezieller: Werk/Sach- oder Dienstleistungsvertrag) und wie sehen diese aus ? Hat jemand einen Auszug ?
Kannst Du Dir hier durchlesen :D
 
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