SirSalomon
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Es gibt rechtliche Regelungen, die gerade Garantie und Wandlungen betreffen. Findet sich im BGB wieder.
Da steht recht eindeutig drin, dass eine Wandlung erfolgen kann, wenn eine Reparatur drei mal erfolglos war.
Liebe Leute, nehmt es doch einfach mal wörtlich. Du hattest zwar zwei erfolglose Reparaturen, die waren aber unterschiedlich und nicht ein und das selbe Problem betreffend.
Wenn Apple "sich bockig" stellt, haben sie grundsätzlich Recht.
Eine Wandlung wäre nur dann berechtigt, wenn eben ein und das selbe Problem drei mal nicht erfolgreich repariert wurde, bzw. der Fehler wieder aufgetreten ist.
Was das Thema "aufwachen" angeht, es ist ein Software-Problem, dass auch schon hinreichend hier besprochen wurde...
Da steht recht eindeutig drin, dass eine Wandlung erfolgen kann, wenn eine Reparatur drei mal erfolglos war.
Liebe Leute, nehmt es doch einfach mal wörtlich. Du hattest zwar zwei erfolglose Reparaturen, die waren aber unterschiedlich und nicht ein und das selbe Problem betreffend.
Wenn Apple "sich bockig" stellt, haben sie grundsätzlich Recht.
Eine Wandlung wäre nur dann berechtigt, wenn eben ein und das selbe Problem drei mal nicht erfolgreich repariert wurde, bzw. der Fehler wieder aufgetreten ist.
Was das Thema "aufwachen" angeht, es ist ein Software-Problem, dass auch schon hinreichend hier besprochen wurde...