Macbook defekt! Apple stellt sich quer!

Es gibt rechtliche Regelungen, die gerade Garantie und Wandlungen betreffen. Findet sich im BGB wieder.

Da steht recht eindeutig drin, dass eine Wandlung erfolgen kann, wenn eine Reparatur drei mal erfolglos war.

Liebe Leute, nehmt es doch einfach mal wörtlich. Du hattest zwar zwei erfolglose Reparaturen, die waren aber unterschiedlich und nicht ein und das selbe Problem betreffend.

Wenn Apple "sich bockig" stellt, haben sie grundsätzlich Recht.

Eine Wandlung wäre nur dann berechtigt, wenn eben ein und das selbe Problem drei mal nicht erfolgreich repariert wurde, bzw. der Fehler wieder aufgetreten ist.

Was das Thema "aufwachen" angeht, es ist ein Software-Problem, dass auch schon hinreichend hier besprochen wurde...
 
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

nach dem zweiten erfolglosen versuch der nachbesserung...
 
und es muß der selbe fehler sein. bei zwei verschiedenen fehlern tritt die regelung nicht in kraft...
 
und es muß der selbe fehler sein. bei zwei verschiedenen fehlern tritt die regelung nicht in kraft...
Eben, das Gesetz sieht das eindeutig und lässt auch keine anderen Lücken zu. Alles andere ist Kulanz vom Hersteller/Händler...
 
Mich würde mal wieder interessieren, bei welchem ASP Du mit Deinem Problem warst :D
 
Eben, das Gesetz sieht das eindeutig und lässt auch keine anderen Lücken zu. Alles andere ist Kulanz vom Hersteller/Händler...

also nach der zweiten erfolglosen reparatur und bei der dritten reparatur.
obwohl ja das gesetz auch hier wieder ausnahmen nicht ausschliesst.
 
und es muß der selbe fehler sein. bei zwei verschiedenen fehlern tritt die regelung nicht in kraft...

und das steht wo?

Ich will nicht stänkern oder Klugscheissen, ich will nur einen Link wo EINDEUTIG steht das es derselbe Fehler sein muss. :cool:

Wenn Fehler auftreten, die die ''übliche'' Benutzung der Sache beeinträchtigen, und nach dem erfolglosen 2ten. Versuch immer noch nicht behoben sind, besteht ein Anspruch auf Wandlung.
Ob es derselbe Fehler ist, spielt keine Rolle da (in diesem Falle) das Notebook ja nicht wie vorgesehen benutzt werden kann.
 
und das steht wo?

Ich will nicht stänkern oder Klugscheissen, ich will nur einen Link wo EINDEUTIG steht das es derselbe Fehler sein muss. :cool:

Wenn Fehler auftreten, die die ''übliche'' Benutzung der Sache beeinträchtigen, und nach dem erfolglosen 2ten. Versuch immer noch nicht behoben sind, besteht ein Anspruch auf Wandlung.
Ob es derselbe Fehler ist, spielt keine Rolle da (in diesem Falle) das Notebook ja nicht wie vorgesehen benutzt werden kann.

der springende punkt beim TO ist aber, dass die zweite rep. ERFOLGREICH war (auch wenn es unter umständen nicht der gleiche fehler sein muss - aber das kann bestimmt ein jurist hier noch aufklären)
 
Lauf zum nächsten Apple Store und sag denen was Sache ist.
 
@kakashi
Ein Verbraucher muss aber keine Nachbesserung akzeptieren. Er kann auch gleich auf Wandlung bestehen.
Den passend Paragraphen darfst Du Dir selbst heraus suchen. Ich habe mein BGB jetzt in die Ecke geräumt, nachdem ich letzten Samstag Vertragsrecht fertig hatte.
 
Also ich habe mein Macbook etwas länger als ein Jahr und meine Probleme mit der Hardware sind Seitenweise. Bis jetzt wurde soviel ich weiss fast alles getauscht und auch mehrmals aber AppleCare sieht es nicht ein mir ein ersatzgerät bereitzustellen. Ich habe mit Ihnen ausgemacht dass ich sobald wieder etwas kaputt geht rechtliche Schritte einleite und mir ein Ersatzgerät einklagen werde - an der Hotline wurde mir das als bester Weg empfolen was ich auch sehr komisch finde - gibts noch so einen Fall?
 
@kakashi
Ein Verbraucher muss aber keine Nachbesserung akzeptieren. Er kann auch gleich auf Wandlung bestehen.
Den passend Paragraphen darfst Du Dir selbst heraus suchen. Ich habe mein BGB jetzt in die Ecke geräumt, nachdem ich letzten Samstag Vertragsrecht fertig hatte.

das ist so nicht richtig...
man muss dem verkäufer eine gelegenheit zur nachbesserung einräumen.
wenn der verkäufer die gesetzte frist dann nicht einhält, bzw. verstreichen lässt dann kann man den kaufpreis mindern oder vom vertrag zurücktreten.

edit: mein fehler...man kann tats. gleich auf nacherfüllung in form von neulieferung bestehen wenn ich das richtig verstehe (beim zweiten durchlesen)...aber das wird wohl in den meisten fällen nicht im verhältnis zu den rep.kosten stehen
 
Das ist das Problem. Apple Care ist eine Garantieleistung. Eine Garantieleistung ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hat nichts mit den üblichen, im BGB aufgeführten Rechten zu tun.
 
@kakashi
Ein Verbraucher muss aber keine Nachbesserung akzeptieren. Er kann auch gleich auf Wandlung bestehen.
Den passend Paragraphen darfst Du Dir selbst heraus suchen. Ich habe mein BGB jetzt in die Ecke geräumt, nachdem ich letzten Samstag Vertragsrecht fertig hatte.

IMHO geht das nicht ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html

Edit: Ihr wart schneller. Natürlich stellt sich angesichts Apple Care die Frage, ob wir uns hier noch innerhalb der gesetzlichen Garantie- oder Gewährleistungsfrist bewegen und ob Apple überhaupt der Vertragspartner oder nur der Hersteller ist.
 
das ist so nicht richtig...
man muss dem verkäufer eine gelegenheit zur nachbesserung einräumen.
wenn der verkäufer die gesetzte frist dann nicht einhält, bzw. verstreichen lässt dann kann man den kaufpreis mindern oder vom vertrag zurücktreten.

edit: mein fehler...man kann tats. gleich auf nacherfüllung in form von neulieferung bestehen wenn ich das richtig verstehe (beim zweiten durchlesen)...aber das wird wohl in den meisten fällen nicht im verhältnis zu den rep.kosten stehen
Wollte ich gerade schreiben: lese Dir §§437, 475 BGB durch.
 
IMHO geht das nicht ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html

Edit: Ihr wart schneller. Natürlich stellt sich angesichts Apple Care die Frage, ob wir uns hier noch innerhalb der gesetzlichen Garantie- oder Gewährleistungsfrist bewegen und ob Apple überhaupt der Vertragspartner oder nur der Hersteller ist.
Das ist allg. Vertragsrecht. Spezielles Vertragsrecht kommt vor allg. Vertragsrecht. Es gibt ein spezielles Vertragsrecht für den Kauf, siehe §437 BGB.
 
Normalerweise werden AC Kunden wie rohe Eier angefasst. Ruf nochmal an und schildere dein Problem erneut. Kost ja, ausser Zeit, nichts.

Doch die kostenpflichtige AppleCare Hotline oder gibts da mittlerweile ne kostenlose Nummer? Ist schon ne Weile her - aber da hing ich dort ne halbe Stunde drin!
 
Apple Care ist eine Garantieleistung. Eine Garantieleistung ist eine freiwillige Leistung des Herstellers


was heißt denn freiwillige Leistung des Herstellers? Ich finde die AC ist eine sauteuer erkaufte Leistung und somit kann man doch wohl erwarten das sich im Schadensfall dann auch was tut, oder sehe ich das falsch?:confused:
 
was heißt denn freiwillige Leistung des Herstellers? Ich finde die AC ist eine sauteuer erkaufte Leistung und somit kann man doch wohl erwarten das sich im Schadensfall dann auch was tut, oder sehe ich das falsch?:confused:

Ich denke das siehst Du richtig!
 
was heißt denn freiwillige Leistung des Herstellers? Ich finde die AC ist eine sauteuer erkaufte Leistung und somit kann man doch wohl erwarten das sich im Schadensfall dann auch was tut, oder sehe ich das falsch?:confused:

Ob du bezahlst oder nicht ACP ist eine ''freiwillig'' gewährte Leistung-im Gegensatz zu rechtlich verbindlichen Garantie.
In diesem Falle sieht die Sache mit der Wandlung tatsächlich anders aus, eine Pflicht dazu ergibt sich für den Gewährleisteten dadurch nicht.
 
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