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TBLINE67
Hallo ! Nachdem heut schon wieder x-mal nach Zoll und Waren aus den USA gefragt wurde hier eine kleine Zusammenfassung. Ich hoffe das damit nicht mehr so viele Threads zum Thema anfallen müssen.
Grundlagen zum Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer , die bei der Einfuhr von Waren aus sogh. Drittländern -wie eben den USA- zu zahlen ist finden sich hier :
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/index.html
Wann ist es Einfuhrumsatzsteuerfrei sein Notebook oder andere Hardware mitzubringen ?
Das findet man hier :
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/e0_befreiung/index.html
Vereinfacht ausgedrückt :
Wer das Notebook im Ausland kauft ist zur Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll verpflichtet ! Diese fällt nicht an bei diversen Befreiungstatbeständen oder zum Beispiel:
Eine Person hält sich länger als ein Kalenderjahr im Ausland auf und das Gerät ist seit 6 Monaten in deren Besitz. Dann fällt keine Steuer an. Dies gilt zum Beispiel für Übersiedlungsgut (Umzug). Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, die jedoch zu tief in die Materie führten.
Zu beachten bei Reisen sind auch die sog. Reisefreigrenzen, wo die Grenze der Besteuerung dem Wert der Geräte entsprechend nicht anfällt.
siehe hier :
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen/index.html
Diese sind derzeit 175 bzw 350 € !
Da diese mit PC regelmässig überschritten werden, kann man auch hier mal nachsehen:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos..._aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html
Zu der Einfuhrumsatzsteuer wird noch der Zoll hinzugerechnet. Dieser wird wie folgt berechnet :
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...eberschr/b0_abgaben_nach_zolltarif/index.html
So das erstmal dazu. Vielleich kann man das noch sinnig ergänzen.
Ich würde es begrüssen wenn es dazu nicht die üblichen " der Zoll kann nichts, weiss nichts" und sonstigen Kommentare gäbe !
Grundlagen zum Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer , die bei der Einfuhr von Waren aus sogh. Drittländern -wie eben den USA- zu zahlen ist finden sich hier :
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/index.html
Wann ist es Einfuhrumsatzsteuerfrei sein Notebook oder andere Hardware mitzubringen ?
Das findet man hier :
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/e0_befreiung/index.html
Vereinfacht ausgedrückt :
Wer das Notebook im Ausland kauft ist zur Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll verpflichtet ! Diese fällt nicht an bei diversen Befreiungstatbeständen oder zum Beispiel:
Eine Person hält sich länger als ein Kalenderjahr im Ausland auf und das Gerät ist seit 6 Monaten in deren Besitz. Dann fällt keine Steuer an. Dies gilt zum Beispiel für Übersiedlungsgut (Umzug). Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, die jedoch zu tief in die Materie führten.
Zu beachten bei Reisen sind auch die sog. Reisefreigrenzen, wo die Grenze der Besteuerung dem Wert der Geräte entsprechend nicht anfällt.
siehe hier :
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen/index.html
Diese sind derzeit 175 bzw 350 € !
Da diese mit PC regelmässig überschritten werden, kann man auch hier mal nachsehen:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos..._aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html
Zu der Einfuhrumsatzsteuer wird noch der Zoll hinzugerechnet. Dieser wird wie folgt berechnet :
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...eberschr/b0_abgaben_nach_zolltarif/index.html
So das erstmal dazu. Vielleich kann man das noch sinnig ergänzen.
Ich würde es begrüssen wenn es dazu nicht die üblichen " der Zoll kann nichts, weiss nichts" und sonstigen Kommentare gäbe !
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