kskforum schrieb:
Man kann sich nicht aussuchen ob man in die KSK möchte oder "Privat" versichert ist -
die Künstlersozialkasse ist eine Pflichtversicherung!
(die Ausnahmen regelt das betr. Gesetzt)
www.kskforum.de
wenn die ksk eine reine pflichtversicherung ist, warum muss man dann eine mitgliedschaft beantragen, die dann erst geprüft wird bzw. wieso werden dann so viele leute die offensichtlich in einer von der ksk zu versichernden branche arbeiten, abgelehnt?
Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten(Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG)
§ 1
Selbständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie
1. die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und
2. im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
§ 2
Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
das würde ja heißen, dass beispielsweise sämtliche grafikerdesigner, mediengestalter und ungelernte (im sinne von staatlicher ausbildung) kräfte
die im bereich der
werbung arbeiten schon mal nicht versicherungspflichtig sind, da sie ja einen handwerklichen und nicht künstlerischen beruf ausüben. für sie gilt ja auch (sofern ich mich nicht täusche) die pflichtmitgliedschaft in der ihk, die keine künstler betreut.
irgendwie verstehe ich das ganze prinzip überhaupt nicht. könnte mich da mal jemand aufklären??