Künstlersozialkasse

converter schrieb:
Das hat man aber auch nur dort oder? meiner Versicherung ist es doch total Hupe wie viel ich einnehme, hauptsache ich kann meine Beiträge bezahlen.
Den einzigen Schriftverkehr hatte ich mit denen als ich mich angemeldet habe. Was geht denn die Versicherung mein Umsatz an ... also ehrlich.
... Hosen runter ... und alles auf den Tisch zur Begutachtung ...

Mit Hosen runter hat das nichts zu tun. Bei der KSK zahlt
man nach (angegebenem) Gewinn.

Die KSK verlangt keine Belege für deine Umsätze/Gewinn.

D.h. du kannst dich sehr günstig versichern, wenn du wenig
Gewinn angibst. Das wirkt sich auf die Rentenzahlungen dann
natürlich auch aus, aber da muss man sowieso noch anders
vorsorgen, wie jeder weiß.
 
Kid Rock schrieb:
???

Nein, ich denke, das verstehst du mich falsch. Warum sollte Graphik-Design denn nicht zählen?

Der Punkt ist aber, dass Deine Tätigkeit künstlerisch motiviert sein muss und nicht kommerziell.

D.h. Graphik-Design a la Andy Warhol (um irgend einen zu nennen) wäre dann künstlerisch,
aber Graphik-Design a la Flyer für Supermarkt (um irgendwas zu nennen) wäre vielleicht kreativ, aber nicht künstlerisch.

Ich meine, dass die KSK diesen Unterschied genau beleuchtet.

Jetzt verrennst du dich aber etwas...

Mit "kommerziell" hat das gar nichts zu tun. Jeder Designer
arbeitet kommerziell. Es kommt einfach drauf an, ob deine
Werke Urheberrechts-geschützt sind.

Schweinebauch anzeigen sind das i.d.R. nicht,

ein gutes Layout eines Magazins oder einer Anzeige kann
es aber durchaus sein.

Ich bin sicher das Gegenteil von einem "Künstler" und als
Illustrator und Layouter ein reiner "Handwerker", und rein
kommerziell tätig, aber dennoch gehöre ich in die KSK.
 
MacEnroe schrieb:
Die KSK verlangt keine Belege für deine Umsätze/Gewinn.
Es ist aber nur noch eine Frage der Zeit, bis die KSK die aktuellen Steuerbescheide anfordert bzw. abgleicht, um die Höhe der Zahlungen festzulegen. Mich wundert, warum sie das bis jetzt noch nicht getan haben und sich nur auf freiwillige Angaben der Versicherten verlassen.
 
Was meint ihr mit Schweinebauch???
 
Ein typischer Schweinebauch-Prospekt ist zum Beispiel der wöchentliche mehrseitige Zeitungsbeileger von Kaiser’s, real,- oder anderen Lebensmittelmärkten. :)
Viele Produktabbildungen, meist Food, wenig Text, Headlines, Markenlogos.
Gestaltung ohne wirklich hohen Anspruch, Augenmerk auf Preis, Claims, Aktionen, evtl. Gewinnspiele, Kundenbindungsmaßnahmen.
 
Al Terego schrieb:
Ein typischer Schweinebauch-Prospekt ist zum Beispiel der wöchentliche mehrseitige Zeitungsbeileger von Kaiser’s, real,- oder anderen Lebensmittelmärkten. :)
Viele Produktabbildungen, meist Food, wenig Text, Headlines, Markenlogos.

Ich dachte mir schon so etwas! Diese Ehre hatte ich bislang aber noch nicht... ;)
 
Al Terego schrieb:
Es ist aber nur noch eine Frage der Zeit, bis die KSK die aktuellen Steuerbescheide anfordert bzw. abgleicht, um die Höhe der Zahlungen festzulegen. Mich wundert, warum sie das bis jetzt noch nicht getan haben und sich nur auf freiwillige Angaben der Versicherten verlassen.

Das wird evtl. auch eine rechtliche Sache sein.

Im Übrigen ist es der KSK ganz recht, wenn die Leute
wenig Gewinn angeben. Schließlich müssen die die Hälfte
der Kosten übernehmen. Und weil die wissen, dass
der Großteil eher zuwenig angibt, wird da auch nicht weiter
nachgeforscht.
 
MacEnroe schrieb:
DIm Übrigen ist es der KSK ganz recht, wenn die Leute
wenig Gewinn angeben. Schließlich müssen die die Hälfte
der Kosten übernehmen. Und weil die wissen, dass
der Großteil eher zuwenig angibt, wird da auch nicht weiter
nachgeforscht.
Genau. Also beschneidet man sich in erster Linie selber,wenn man zu wenig angibt und später die Renten noch winziger ausfällt.
Höchstens die Krankenkasse interessiert es noch dass man viel angibt, weil die dann die Beiträge höher schrauben kann.
 
MacEnroe schrieb:
Das wird evtl. auch eine rechtliche Sache sein.

Im Übrigen ist es der KSK ganz recht, wenn die Leute
wenig Gewinn angeben. Schließlich müssen die die Hälfte
der Kosten übernehmen. Und weil die wissen, dass
der Großteil eher zuwenig angibt, wird da auch nicht weiter
nachgeforscht.

Ich habe davon gehört, daß die KSK Versicherten oft sehr hohe Beiträge nachzahlen müssen, wenn sie zu wenig Einkommen angegeben haben... Wiederspricht sich das nicht??? Oder steh ich jetzt auf der Leitung...:confused:
 
Gibt es dafür Quellen oder ist das nur Bangemache per Mundpropaganda?

Was ich aber gerade im Netz gefunden habe ist dieses hier:
http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/pruefung.html
Soweit ich es verstehe, beziehen sich die Nachforderungen aber nicht auf die bei der KSK gemeldeten Künstler, sondern auf die abgabepflichtigen Unternehmen, die Künstler beschäftigen. Mir ist zumindest bekannt, dass es hier immer wieder zu fiesen Prozessen kommt, nach denen Unternehmen ebenso fies nachzahlen müssen. Klar, es geht schließlich um die Einnahmen der KSK, der Topf wird zum Teil aus diesen Abgaben gefüllt, nicht aus den Versicherungsbeiträgen der Mitglieder.

Aber dass Versicherte nachzahlen müssen, habe ich noch nie verlässlich in Erfahrung bringen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Al Terego schrieb:
Gibt es dafür Quellen oder ist das nur Bangemache per Mundpropaganda?

Was ich aber gerade im Netz gefunden habe ist dieses hier:
http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/pruefung.html
Soweit ich es verstehe, beziehen sich die Nachforderungen aber nicht auf die bei der KSK gemeldeten Künstler, sondern auf die abgabepflichtigen Unternehmen, die Künstler beschäftigen. Mir ist zumindest bekannt, dass es hier immer wieder zu fiesen Prozessen kommt, nach denen Unternehmen ebenso fies nachzahlen müssen. Klar, es geht schließlich um die Einnahmen der KSK, der Topf wird zum Teil aus diesen Abgaben gefüllt, nicht aus den Versicherungsbeiträgen der Mitglieder.

Aber dass Versicherte nachzahlen müssen, habe ich noch nie verlässlich in Erfahrung bringen können.

Danke für den link! Ich muß gestehen, die Aussagen kamen von zwei verschiedenen Vertretern aus zwei unterschiedlichen privaten Kassen.... :rolleyes:
 
...zur zeit grasst die KSK eine vielzahl meiner kunden ab ... die möchten bitte den KSK-Anteil der fällig wird bei jedem auftrag an freischafende.

...und kommen damit jetzt, rückwirkend für die letzten 5 jahre.

...und dabei hab ich nichts mit der KSK am hut ... aber es steht anscheinend im gesetzt, das jeder auftraggeber das abführen muss.
 
Al Terego schrieb:
Gibt es dafür Quellen oder ist das nur Bangemache per Mundpropaganda?

Was ich aber gerade im Netz gefunden habe ist dieses hier:
http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/pruefung.html
Soweit ich es verstehe, beziehen sich die Nachforderungen aber nicht auf die bei der KSK gemeldeten Künstler, sondern auf die abgabepflichtigen Unternehmen, die Künstler beschäftigen. Mir ist zumindest bekannt, dass es hier immer wieder zu fiesen Prozessen kommt, nach denen Unternehmen ebenso fies nachzahlen müssen. Klar, es geht schließlich um die Einnahmen der KSK, der Topf wird zum Teil aus diesen Abgaben gefüllt, nicht aus den Versicherungsbeiträgen der Mitglieder.

Aber dass Versicherte nachzahlen müssen, habe ich noch nie verlässlich in Erfahrung bringen können.


Wenn man sowas liest, kann einem ja Angst und Bange werden. Immer diese Drohgebärden deutscher Institutionen und Ämter. Wer soll denn bei dem Dschungel aus Zwang, Muss und Kann Bestimmungen für Freiberufler und Selbstständige noch durchsehen. Der arme Gründer steht dem immer Machtlos entgegen und darf im Falle der Unwissenheit auch noch auf Jahre dafür bluten. Sehr Unternehmerfreundlich das Ganze! Gut auch, dass einem bei der öffentlichen Existenzgründerberatung (die einem ja aufgezwungen wird) alle Informationen über die bürokratischen Falltüren in Deutschland mit auf den Weg in eine erfolgreiche Zukunft gegeben werden.
Es empfiehlt sich vielleicht doch das Gewerbe im benachbarten Ausland anzumelden um mehr Zeit zu haben für den eigentlichen Zweck der Selbstständigkeit ... der Arbeit und nicht die Zeit damit zu vertrödeln sich mit undurchsichtigen Bestimmungen und Richtlinien zu befassen. Dafür gibt's kein Geld. :D
 
in2itiv schrieb:
... aber es steht anscheinend im gesetzt, das jeder auftraggeber das abführen muss.
Und man ist noch nicht mal verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Das obliegt seiner Informationspflicht, wenn er Künsler beschäftigt oder beauftragt.
Ich mach’s trotzdem. Die passenden Worte dazu als Nachsatz fürs Angebot hatten wir hier im Forum schonmal irgend
wo ausklambüsert.
 
in2itiv schrieb:
...und dabei hab ich nichts mit der KSK am hut ... aber es steht anscheinend im gesetzt, das jeder auftraggeber das abführen muss.

Sprich, du bist nicht über / durch die KSK versichert???
 
in2itiv schrieb:
...zur zeit grasst die KSK eine vielzahl meiner kunden ab ... die möchten bitte den KSK-Anteil der fällig wird bei jedem auftrag an freischafende.

...und kommen damit jetzt, rückwirkend für die letzten 5 jahre.

...und dabei hab ich nichts mit der KSK am hut ... aber es steht anscheinend im gesetzt, das jeder auftraggeber das abführen muss.


Autsch ... Woher hat die KSK die Informationen über Deine Auftraggeber???? Wie haben die auf die Forderung reagiert? Welche Konsequenzen entstehen daraus für Dich?
 
converter schrieb:
Autsch ... Woher hat die KSK die Informationen über Deine Auftraggeber???? Wie haben die auf die Forderung reagiert? Welche Konsequenzen entstehen daraus für Dich?


Soweit ich weiß, klopft die KSK unabhängig von den KSK-Versicherten hin und wieder mögliche Verwerter ab…

Es geht also nicht um seine Auftraggeber, sondern prinzipiell um potentielle Auftraggeber.
 
pamela schrieb:
Soweit ich weiß, klopft die KSK unabhängig von den KSK-Versicherten hin und wieder mögliche Verwerter ab…

Es geht also nicht um seine Auftraggeber, sondern prinzipiell um potentielle Auftraggeber.

Ah, quasi auf blauen Dunst hin. Danke für die Info.
 
Die KSK ist eine Pflichtversicherung

Man kann sich nicht aussuchen ob man in die KSK möchte oder "Privat" versichert ist - die Künstlersozialkasse ist eine Pflichtversicherung!
(die Ausnahmen regelt das betr. Gesetz)
www.kskforum.de
 
Zuletzt bearbeitet:
kskforum schrieb:
Man kann sich nicht aussuchen ob man in die KSK möchte oder "Privat" versichert ist - die Künstlersozialkasse ist eine Pflichtversicherung!
(die Ausnahmen regelt das betr. Gesetzt)
www.kskforum.de

wenn die ksk eine reine pflichtversicherung ist, warum muss man dann eine mitgliedschaft beantragen, die dann erst geprüft wird bzw. wieso werden dann so viele leute die offensichtlich in einer von der ksk zu versichernden branche arbeiten, abgelehnt?

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten(Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG)

§ 1

Selbständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie


1. die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und

2. im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.

§ 2

Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.


das würde ja heißen, dass beispielsweise sämtliche grafikerdesigner, mediengestalter und ungelernte (im sinne von staatlicher ausbildung) kräfte
die im bereich der werbung arbeiten schon mal nicht versicherungspflichtig sind, da sie ja einen handwerklichen und nicht künstlerischen beruf ausüben. für sie gilt ja auch (sofern ich mich nicht täusche) die pflichtmitgliedschaft in der ihk, die keine künstler betreut.

irgendwie verstehe ich das ganze prinzip überhaupt nicht. könnte mich da mal jemand aufklären??
 
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