Lorea schrieb:
Oh no no, da bin ich anders informiert. Du musst nach den 3 Pflichtjährchen nicht in die gesetzliche Rentenkasse zahlen, das sagen die nur am Telefon weil sie das gerne hätten. Ich hab meinen Steuerberater gefragt. Der wusste nix davon. Und die die ich kenne die schon länger selbstständig sind auch nicht...
Was denn bitte für drei Pflichtjahre???
Die Versicherungspflicht auf Antrag für Selbstständige gem. § 4 Abs. 2 SGB VI (von der haben wir ja gesprochen) endet mit Ablauf des Tages, mit dem die Voraussetzungen weggefallen sind, also die Selbstständigkeit aufgegeben wird. (siehe § 4 Abs. 4 Satz 2 SGB VI)
In der Abreitslosen- und Krankenversicherung gibt es sicherlich andere Regelungen.
Wir haben hier jedoch nur das Thema Rentenversicherung behandelt.
Wenn jemand Fragen dazu hat, geht er am Besten in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lasst Euch beraten.
Mir sind sehr, sehr wenige Steuerberater bekannt, die sich wirklich gut mit dem Sozialversicherungsrecht auskennen...
Übrigens, was hätten "DIE" denn Gerne??? Falls Du in letzter Zeit mal tanken warst, hast Du sicherlich gemerkt, dass unser Sozialversicherungssystem sich alleine nicht mehr finanziert. Es ist für den Staat ein sehr großes Zuschussgeschäft. Deshalb zahlen wir auch alle eine sehr hohe Mineralölsteuer...
Wenn man also als Selbstständiger zu dem Entschluss kommt, dass er sich nicht ausschließlich auf die ach so tollen Versprechungen irgendwelcher Versicherunsunternehmen sich alleine zu verlassen und sich gesetzlich rentenzuversichern, macht also der Staat rein betriebswirtschaftlich gesehen, ein weiteres Verlustgeschäft. Somit ist Deine Argumentation für mich nur unverständlich.
Außerdem macht es absolut keinen Sinn nach drei Jahren die Pflichtversicherung zu beenden. Dann besteht vielleicht für ein paar Monate weiterhin noch ein Erwerbsminderungsrentenanspruch, aber mehr auch nicht.