Kommende E-Rechnungspflicht. Tools dazu

@ThoRo wir haben irgendwie aneinander vorbeigeredet. Ich meinte mehr, PDF per Email sei ja schon längst möglich, auch so. Egal! ;)

Außerdem hatte ich übersehen, dass von Dir ja XRechnung ist. Da hätte mir eh klar sein sollen, dass Du das Prinzip schon verstanden hast. ;)
 
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Nee, Gerichte sind für mich eher ein Spezialfall, ich glaube nicht das ich viele Kunden habe die Rechnungen an Gerichte stellen.

Allerdings sollte auch da langsam aber sicher überall die notwendige Leitweg-Id vorhanden sein.
Wenn Deine Papier/PDF-Rechnungen bisher noch akzeptiert werden: prima. Ich würde mich trotzdem langsam aber sicher darauf vorbereiten das es in absehbarer Zeit die Vorgabe XRechnung von Seiten der Gerichte geben wird...
Ich werde mal diese Woche bei der Rechnungsprüfung anfragen.
Und dann auch Deine Demo probieren. Werde Dir noch eine PN zu Deinem Produkt schreiben.
 
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Ich werde mal diese Woche bei der Rechnungsprüfung anfragen.
Und dann auch Deine Demo probieren. Werde Dir noch eine PN zu Deinem Produkt schreiben.
Erster Anhaltspunkt: irgendwo auf der Homepage des Gerichts sollte die Leitweg-Id sichtbar sein. Ohne die geht derzeit ja nichts - ist die vorhanden, müsste das jeweilige Gericht XRechnungen empfangen und verarbeiten können (was ja eigentlich seit Längerem schon Pflicht ist 😉).

Ja, in der Demo ist auch der In-App-Kauf XRechnung testweise freigegeben, damit kann man es schon mal ausprobieren und die erzeugte xml-Datei validieren lassen.
 
Digitalisierung ist noch lange kein Bürokratieabbau.
Ich glaube ich hasse nichts mehr, als den Begriff „Bürokratieabbau“ weil mir niemand wirklich erklären kann, was er damit meint. XRechnung führt jedenfalls nicht zu mehr Bürokratie oder Verwaltungsaufwand, eher im Gegenteil.
 
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Glaubt ihr nicht, Behörden und Gerichte drucken diese dann aus und heften sie dann ab? So wie es bei den digitalen Anträgen fürs Bafög ist?
Ne, tun sie nicht. Zumindest nicht alle.
Der Witz ist, das ganze ist ja so angelegt, dass Ausdrucken nix bringt.
 
Erst einmal erwarte ich, dass es dann entsprechende PlugIns für Programme wie Word geben wird - genau so wie jetzt schon der EDIFACT Exporter, der ja im Prinzip nichts anderes macht als die geplante eRechnung. Schwieriger wird die Frage nach der Archivierung - wenn die Buchführungsoriginale weiterhin als Papier abgelegt werden können habe ich kein Problem mit der Regelung. Wenn ich die x-zehntausend Euro für eine saubere elektronische Infrastruktur nur zum Archivieren aufbauen muss, werde ich stinksauer, weil das für die paar (aber großen) Rechnungen im Jahr nicht sinnvoll ist - auch nicht ökologisch.
 
Für die Archivierung im kleinen Maßstab sollte doch eine Speicherung auf einer M-DISC oder CD-R ausreichen. Die sind unveränderlich und halten 10+ Jahre, was für den Zweck ausreichend ist. Übrigens ist es heute schon so, dass ein Medienbruch nicht zulässig ist, elektronisch empfangene Dokumente müssen elektronisch archiviert werden.
 
Ich hatte mich schon bei der Umstellung meiner Warenwirtschaftssoftware damit auseinander gesetzt. Hab dann aber die eRechnungen verworfen, da meine öffentlichen Auftraggeber das gar nicht verarbeiten können. Mal sehen wie es kommendes Jahr wird. Mein Anbieter hat ein Plugin für die Software die das erfüllt. Daher ist mir der Trubel egal. Und wie weiter oben schon jemand weises erwähnt hat, erstmal Bälle flach halten und sich nicht verrückt machen lassen. Schliesslich will der Staat ja Steuern von uns Unternehmern haben. Also wird ein Übergang funktionieren und die Ausnahme von der Ausnahme wird auch kommen.
Grade für uns KMU und Freiberufler ist das echt ein weiterer Klotz am Bein um Geld zu erwirtschaften. Mir macht das auch aktuell immer weniger Spass, weil die Zeit für Bürokratie einfach immer mehr wird. Geschweige die Einhaltung der ganzen Richtlinien und Gesetze so das dir keiner an die Karre pissen kann.
 
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Erst einmal erwarte ich, dass es dann entsprechende PlugIns für Programme wie Word geben wird - genau so wie jetzt schon der EDIFACT Exporter, der ja im Prinzip nichts anderes macht als die geplante eRechnung. Schwieriger wird die Frage nach der Archivierung - wenn die Buchführungsoriginale weiterhin als Papier abgelegt werden können habe ich kein Problem mit der Regelung. Wenn ich die x-zehntausend Euro für eine saubere elektronische Infrastruktur nur zum Archivieren aufbauen muss, werde ich stinksauer, weil das für die paar (aber großen) Rechnungen im Jahr nicht sinnvoll ist - auch nicht ökologisch.
Aus meiner Sicht ist es relativ einfach: das rechnungerzeugende bzw. -empfangende/verarbeitende Programm ist auch für die Archivierung zuständig. Bei der Rechungserstellung ist das logisch, da kann man die E-Rechnung ja noch bevor Sie als Datei auf der Platte landet sicher und nicht-änderbar in der verschlüsselten und passwortgesicherten Datenbank speichern. Bei eingehenden E-Rechnungen besteht natürlich auf dem Weg ins Programm durchaus die Möglichkeit der Manipulation, aber das lässt sich, ohne ein zentrales Rechnungsportal beim Bund, nie ganz verhindern.

Schwierig wird es für die, die "ungeeignete" Programme wie Word oder Excel zum Rechnungsschreiben nutzen - da ist es ja jetzt schon schwer die GoBD einzuhalten. Und ob es dafür Plugins für die Erzeugung und den Empfang/Verarbeitung von E-Rechnungen geben wird: keine Ahnung. Sinn würde es aus meiner SIcht aber ohne Archivierungsmöglichkeit keinen machen...

Die "Buchführungsoriginale" werden dann auch nicht mehr in Papierform vorliegen, sondern als XML-Datei.
 
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Schwierig wird es für die, die "ungeeignete" Programme wie Word oder Excel zum Rechnungsschreiben nutzen - da ist es ja jetzt schon schwer die GoBD einzuhalten. Und ob es dafür Plugins für die Erzeugung und den Empfang/Verarbeitung von E-Rechnungen geben wird: keine Ahnung. Sinn würde es aus meiner SIcht aber ohne Archivierungsmöglichkeit keinen machen...

Die "Buchführungsoriginale" werden dann auch nicht mehr in Papierform vorliegen, sondern als XML-Datei.
Genau so.
Ein zugehörigen PDF ist optional, macht aber oft Sinn, da wir immer wieder erleben, dass in unserem Buchhaltungsprogramm die XML-Felder abgeschnitten dargestellt werden.
Allerdings schicken die wenigsten Rechnungssteller das PDF mit.
 
Schliesslich will der Staat ja Steuern von uns Unternehmern haben. Also wird ein Übergang funktionieren und die Ausnahme von der Ausnahme wird auch kommen.
Grade für uns KMU und Freiberufler ist das echt ein weiterer Klotz am Bein um Geld zu erwirtschaften.
Grund für die ganzen Anstrengungen ist es ja die Umsatzsteuerbetrügereien EU-Weit zu bekämpfen, das wird dann ab ca. 2028 relevant. Ausnahme sind kaum geplant.

Geplant sind aktuell (Änderungen natürlich nach wie vor möglich):
"Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise."

"Ab einem späteren Zeitpunkt muss für jede Rechnung eine transaktionsbezogene VAT-Meldung (Rechnungsauszug) an ein bundeseinheitliches System der Verwaltung übermittelt werden.
Diese Meldung wird im Einklang mit den EU-Vorgaben (VAT in the Digital Age, kurz ViDA) für grenzüberschreitende Transaktionen (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen) erfolgen."

Quelle für beide Zitate: DATEV
 
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Ein zugehörigen PDF ist optional, macht aber oft Sinn, da wir immer wieder erleben, dass in unserem Buchhaltungsprogramm die XML-Felder abgeschnitten dargestellt werden.
Allerdings schicken die wenigsten Rechnungssteller das PDF mit.
Wenn man es ganz genau nimmt ist das PDF unzulässig (die Portale lehnen es meines Wissens nach sogar ab), die E-Rechnung besteht nur aus der XML-Datei. Wenn die bisher benutzte Buchhaltungssoftware damit aktuell Probleme in der Darstellung hat, dann kommt da sicher noch ein Update. Ich gehe mal davon aus das alle Hersteller aktuell auf beschlossene Gesetze/Verordnungen warten, damit sie das dann korrekt umsetzen können.

Ich werde es bei mir in den Programmen wohl so lösen das nach dem Einlesen der XML-Datei auf Knopfdruck einmal die "Rohdaten" angezeigt werden können und das man alternativ auch eine optisch aufbereitete Darstellung als generisches PDF bekommt. Wird noch ein schönes Stück Arbeit werden...
 
Wenn man es ganz genau nimmt ist das PDF unzulässig
Ne, es ist optional vorgesehen.
Das XML ist aber Pflicht.


Wenn die bisher benutzte Buchhaltungssoftware damit aktuell Probleme in der Darstellung hat, dann kommt da sicher noch ein Update. Ich gehe mal davon aus das alle Hersteller aktuell auf beschlossene Gesetze/Verordnungen warten, damit sie das dann korrekt umsetzen können.
Wie sind als Behörde schon länger verpflichtet E-Rechnungen anzunehmen.
Die Software kann das an sich, ist ein Config-Thema.
 
Wenn ich überlege, dass man in Schweden sich bereits Rechnungen ins Online-Banking schicken lassen kann. Zumindest hatte ich das mal so verstanden.
 
Du kannst hier inzwischen auch Deine zu bezahlenden Rechnungen scannen.
Keine Ahnung, ob ich das will.
 
Für die Archivierung im kleinen Maßstab sollte doch eine Speicherung auf einer M-DISC oder CD-R ausreichen. Die sind unveränderlich und halten 10+ Jahre, was für den Zweck ausreichend ist.
Nein, wie schon mehrfach erklärt. Erstens sind die Daten vor dem Brennen veränderbar und zweitens braucht man bloß so eine Disk einzulesen, Daten zu verändern und ein neue zu brennen – da is gar nix GoBD-konform unveränderlich.
 
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Ich verstehe nicht ganz, warum bei diesem Thema immer noch von PDF, Word oder Excel die Rede ist.
Für jede Rechnung gibt es einen Mindestumfang an Daten, der notwendig ist, um diese eindeutig einem Geschäftsvorfall zuzuordnen. Wird dieser nicht erfüllt, gibt es auch kein Geld. Die optische Aufbereitung der Daten ist eher zweitrangig und Geschmackssache. Auch für die Archivierung ist nur die Originaldatei relevant, ein gedruckter Rechnungsbeleg aus diesen Daten müsste dann wenigstens den gesamten Inhalt der Meldung umfassen und nicht nur das, was der Empfänger für sich als wichtig erachtet.
Das Problem dürfte auch sein, daß der Mindestumfang noch zu wenig ist, weil ein Empfänger noch zusätzliche Informationen benötigen könnte, um sie bei sich automatisch verarbeiten zu können, denn um mehr geht es bei einer elektronischen Rechnung nicht. Einen Standard gibt es zwar, aber es gibt immer noch Raum für Ergänzungen. Und ich bin mir nicht sicher, ob XML ausreicht als Übertragungsformat, EDIFACT und, in immer kleinerem Umfang, VDA gibt es ja auch noch.
 
Nein, wie schon mehrfach erklärt. Erstens sind die Daten vor dem Brennen veränderbar und zweitens braucht man bloß so eine Disk einzulesen, Daten zu verändern und ein neue zu brennen – da is gar nix GoBD-konform unveränderlich.
Letztlich müßtest Du dann alles in einer Blockchain aufbewahren. Ich denke das es hier tatsächlich genügt auf ein persistentes WriteOnce Medium zu speichern, wenn man das regelmäßig macht (z.B. montalich) und der Speicherumfang größer ist (z.B. ein ganzes Jahr). Dann müßte man mehr als nur eine CD neu brennen um z.B. eine Rechnungsnummer umzuwidmen. Möglich bleibt so etwas fast immer!

Ich habe fast 2 Jahrzehnte eine eigene Geschäftsanwendung für einen Mittelständler geschrieben und mit zu verantworten gehabt. Da war eine Rechnung nach Druck auch nicht mehr änderbar. Und doch gab es den Fall das eine Position fehlte, die Rechnung gedruckt aber nicht versendet war. Was macht man da? läßt sich die Papierrechnung bringen, vernichtet sie und schaltet die Rechnung wieder frei.

Ähnliches habe ich auch bei Anbietern von Lösungen für Werkstätten gesehen. Dort ließ sich eine Rechnung sogar per GUI wieder aufbrechen. User und Grund so wie Richtigkeit mußte der User attestieren und frei war die Rechnung wieder und konnte modifiziert werden. Auch die haben behauptet damit GOBD konform zu sein.

Wie gesagt: letztlich müßtest Du ne Blockchain einsetzen um das zu verhindern. Fänd ich leichten Overkill.
 
Nein, wie schon mehrfach erklärt. Erstens sind die Daten vor dem Brennen veränderbar und zweitens braucht man bloß so eine Disk einzulesen, Daten zu verändern und ein neue zu brennen – da is gar nix GoBD-konform unveränderlich.
Unsinn, natürlich sind CDs GoBD-konform. Nach der Logik wäre kein Datenträger oder Ort wirklich GoBD-konform. Selbst Mikrofilm lässt sich einlesen und neu erstellen. Außerdem gibt es noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
 
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