Kann man trotz Steuerschulden beim Finanzamt eine GmbH gründen?

Bei mir wars grad umgekehrt, ist aber schon ewig her. DA musste ich laut Steuerberater die Selbstständigkeit beim FA anmelden.
Im übrigen ist nicht jede Selbtsständige Tätigkeit Gewerbe-anmeldungs pflichtig. Zumindest wars früher mal so. du weisst sicher auch dass dies vom Umsatz z.B. abhing oder immer noch abhängt. Früher war unter 48k Umsatz keinerlei Gewerbeanmeldung notwendig, meine ich.
Ich bin aufs Rathaus, hab mein Gewerbe angemeldet, Handwerkskammer kam automatisch auf mich zu und dann bin ich irgendwann automatisch (deinem Umsatz solltest halt kennen) vom Kleingewerbe ins Einzelunternehmen gerutscht und hab die USt. ausgewiesen.
 
E gibt übrigens auch die Variante, daß man gegenüber dem FA ein Gewerbe anmelden muß, aber nicht gegenüber der Kommune - musste ich einige Jahre nachdem ich eine PV-Anlage auf dem Dach installiert hatte und explizit bei der Netzagentur nichtgewerblich angemeldet hatte, dann aber irgendwelche Vorschriften geändert wurden. Nach etlichem Hin- und Herschreiben hat mir eine nette junge FA-Mitarbeiterin das dann erklärt. Die IHK hat sich dann natürlich auch sofort auf mich gestürzt, zum Glück gibt es da eine Regelung, daß man unter einem bestimmten Jahresgewinn nicht deren Funktionäre allimentieren muß.
 
Echt starke Aussagen werden hier zum Teil gemacht 😁
Bei noch 28.000,- Schulden und dann noch geplante 60.000,- zukünftige Schulden ist das schon eine heiße Kiste.
Neben all diesen, zusammengenommen bereits interessanten Informationen finde ich eine GmbH-Gründung mit 2 x 60 = 120.000,- € bemerkenswert! Was soll da denn der Unternehmensgegenstand sein? Die Einlage ist ja u.a. für die Erstausstattungen aber auch Hachtung etc. gedacht (unter anderem).

PS: persönliche Erfahrungswerte aus 20 Jahren Selbständigkeit, Freiberufler (Ing.) und GmbH-Gesellschaft.-GF
 
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Hi,
Bei solchem Gebaren steht eine Insolvenz, ruck zuck im Raum.
Franz
 
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ich mach nix mehr dazu!
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...Was soll da denn der Unternehmensgegenstand sein?
Unter Umständen ist der zukünftige "Partner" bereits mit Schulden behaftet und sucht nun einen "Teilhaber" für das Unterfangen..i:o
(So schon im Bekanntenkreis gesehen..)

ps..oder Bubo Bubo, bist Du das (TS) ? :hehehe:
 
Mach es wie unsere Freunde aus dem menschenreichstem Land, die haben das zur Perfektion gebracht: Melde eine Firma an und nach einen halben Jahr wieder ab, dann gleich die nächste Firma anmelden. Das Finanzamt braucht mindestens ein Jahr, bis es auf dem Schirm hat, das da ein Gewerbe existiert und Dir einen Bescheid schickt. Wenn es da aber die Firma gar nicht mehr gibt, läuft das alles ins Leere.
 
Rein gefühlsmässig würd ich mal sagen - frag Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt. (imacer war schneller) die ticken schon unterschiedlich, sowohl Ämter insgesamt als auch Einzelne Mitarbeiter oder Abteilungsleiter. Verdienen tun sie ja an der Abstotterung gut, ordentlicher Zinsatz da. Sollteste mal ausrechnen was Dich das denn über die nächsten Jahrzehnte kosten wird wenn Du nur 600.- im Jahr tilgst.
Werde ich machen. Dankeschön:)
 
Wir sollten uns nicht anmaßen die Hintergründe zu kennen.

Es kann viele und gute gründe geben, weshalb das erste Geschäft gescheitert ist.
Die neue Idee kann aber trotzdem so brilliant sein, dass er Geldgeber findet.

Ich kann inhaltlich ansonsten nix beitragen würde auch direkt beim Finanzamt nachfragen.

Gefühlt denke ich aber dass die GmbH von den vorher passierten Dingen getrennt sein müsste.
Grundsätzlich haben die ja ein interesse daran, weitere Einnahmen aus einem gewerbe zu bekommen.

p.s.:
Und dass die ihre steuern bekommen sieht man ja daran dass er monatlich zahlt...

@damsan1710 Es gibt Seminare für Gründer.
Die tipps die man da bekommen kann (z.b. Steuern mit Einkalkulieren) rentieren sich im Nachgang meist mehrfach.
 
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Abgesehen von obigen Kommentaren:
  • Der Notar kennt deine Steuerschulden nicht
  • Das Gewerbeamt auch nicht
  • Das Handelsregister sowieso nicht
  • Schufa und Creditreform finden es höchst interessant und gut zu wissen
  • Eine GmbH ist eine eigene Rechtsperson
Die Frage offenbart entweder Trollerei oder mangelhaftes Verständnis von Handels/Gewerbe/Steuerrecht.
Als "Freund" oder "Bekannter" würde ich dir keine 60 T€ leihen. Teilbetrag auch nicht.
 
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