Kann man trotz Steuerschulden beim Finanzamt eine GmbH gründen?

Meine Frage ist, ob ich trotz meiner Schulden eine GmbH gründen kann oder ob ich erst die 28.000€ begleichen muss (bzw. ob das Finanzamt darauf zugreifen kann).

um eine gmbh zu gründen musst diese innerhalb des ersten jahres an mindestens einem tag einen betrag von 25,000 euro auf dem konto stehen haben. der ein- und ausgang muss den üblichen regeln zur ordnungsgemäßen buchführung entsprechen, oder anders gesagt, nicht durch darlehen von freunden gefaked sein.

wenn dir die gmbh gehört, ist die an diesem tage theoretisch pfändbar oder veräußerbar.

derjenige, mit dem man solche fragen besprechen sollte, ist - man höre und staune - der gläubiger.

der und nur der kann dir praktisch alles "verbieten" oder "erlauben", und das ganze natürlich idealweise ohne gerichtliche hilfe.
 
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Meines Wissens nach kann man die Finanzierung durchaus per Bankkredit realisieren

es stellt sich eher die fage, warum jemand überhaupt eine gmbh oder ug gründen will, wenn er kredite braucht. kredite bekommt man so am schlechtesten von allen denkbaren varianten.
 
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Falsch. Es müssen nur 50 % des Stammkapitals eingezahlt werden.

wenn sich jemand 60k leihen will ist nicht unbedingt davon auszugehen dass das stammkapital nur 25k beträgt - und bei 50k oder 100k sind 25k vorzuhalten. vor allem ist es für den inhalt meiner aussage nicht relevant wie hoch das stammkapital ist.

einen rechtsanwalt wird sich der OP nicht leisten können, für den ist eher ein schuldnerberater zuständig.
bzw. wie ich weiter oben schon anregte, der gläubiger, denn niemand außer dem gläubiger kann hier irgendwas "verbieten" oder "erlauben", der gesetzgeber macht das bestimmt nicht. und zwar egal ob (schon) ein titel über die forderung existiert oder nicht.


ähnlich verhält es sich im übrigen falls der OP grundsicherung bezieht.

hier könnte der leistungsgeber auf die idee kommen das darlehen für eine gmbh, die man besitzt, als verwertbares und damit anrechenbares einkommen des leistungsberechtigten zu betrachten. er selbst muss dieses "ermittlungsergebnis" der behörde dann widerlegen und die zweckbestimmtheit des darlehens glaubhaft machen.
findige jobcenter werden dann als nächstes versuchen die gmbh selbst als verwertbares vermögen zu betrachten, da der alleinige gesellschafter ja dazu berechtigt ist, sie zu liquidieren.

auch hier gibt es nur einen sinnvollen lösungsansatz, der darin besteht, mit der entsprechenden stelle zu kommunizieren, bevor man falsche entscheidungen trifft.


wofür überhaupt eine kapitalgesellschaft... aber das muss jeder selbst wissen.
 
@110
Mit deinen Fähigkeiten, Spekulationen anzustellen, diese gleichzeitig zu beantworten und auch noch als Ratschläge zu teilen, solltest du dich selbstständig machen.
Ob die Zielgruppe allerdings hier im Forum zu finden ist…..
 
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Das einzige, was man hierzu mit großer Sicherheit sagen kann: Das FA holt sich seine Kohle schon irgendwie oder irgendwann.
Darauf zu spekulieren, dass die das nicht merken oder so, ist naiv. Wenn die was zu kriegen haben und Kohle da ist ... zack ... ist sie schon wieder weg ;)

Um Steuerschulden kommt man nur herum, wenn man die Taschen öffentlich komplett auf Links zieht. Dann hat man allerdings noch viele weitere Probleme. Die einzige andere Methode wäre es, Freunde zu finden, die bereit sind, an die 60.000 noch zwei oder drei Nullen dranzuhängen. Bei Geschäften dieser Größenordnung gelten dann - ungerechterweise! - noch mal wieder andere Regeln.
 
Ich lese hier recht amüsiert mit… mit welchem Unwissen und Halbwissen hier spekuliert, beraten usw wird.

Lasst es einfach gut sein… der Threadstarter soll sich bei seinem StB und RA beraten lassen und dann handeln wie er es für richtig hält.

wer sich das nicht leisten kann oder will,,, soll es bleiben lassen… ist am Ende billiger ;)
 
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Wie ging es aus?
 
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