snoop69, um deinen Mühe zu würdigen:
Traditionell war es in der digitalen Musikwelt schon immer vorgesehen, die Kopierbarkeit der Inhalte zu reglementieren. Audio-CDs tragen das Copybit, das nur zwei Zustände kannte: darf digital kopiert werden: ja/nein. Mit dem Aufkommen der MiniDisc wurde dies erweitert: das SCMS (serial copy management system). Digitale Kopie vom Original möglich, von der Kopie selbst jedoch nur analog.
Erst mit der Verbreitung der Multimedia-PCs hat sich das Blatt gewandelt, da diesen das Copybit der Audio-CDs herrzlich egal war/ist.
Du hast dich auf das UrhG bezogen.
Nun war es nie der Wille des Gesetzgebers, weder den Schaffenden noch den Konsumierenden einen Freifahrtsschein auszustellen. Es war auch nicht angedacht, die in grauer Vorzeit entstandenen Aufzeichnungsgeräte als Rechtsbeugungswerkzeg abzustempeln.
Daneben gab und gibt es noch eine reihe sozial- und bildungspolitische Motive was letztlich zum 53er geführt hat: die Rechteinhaber müssen es hinnehmen, daß _einzelne_ Vervielfältigungsstücke von jedermann angefertigt werden, _ohne_ die Rechtsinhaber zuvor um Erlaubnis zu fragen.
Das bedeutet, daß zum eigenen oder wissenschaftlichen Gebrauch _wenige_ Kopien angefertigt werden dürfen.
So grob sieht das aus mit dem UrhG.
Was jedoch noch nie Gegenstand war: Mit einem erworbenen Musikstück auf Konsumentenseite nach belieben zu Verfahren. Um dies zu können müßte der Käufer schon die exklusiven Verwertungsrechte von den Urhebern erwerben - und das geht sicherlich weder zum Preis von 10 noch von 20 EUR pro Album.
Sind wir einen Augenblick so katholisch wie der Papst: Da die Anreize sich über diese gesetzlichen Reglementierung für einen Teil der konsumenten wohl zu hoch sind ('gesparte' 15 EUR pro Album plus geringste Wahrscheinlichkeit der Ahndung), wird versucht, die akzeptierte und bestehende Gesetzeslage technologisch nachzubilden.
Wie ein Flugsimulator versucht die physikalischen Gesetze nachzubilden, so versucht ein DRM die juristischen Gesetze umzusetzen.
Und dieser Rahmen heißt: die Urheber haben volle Kontrolle über ihr Werk - bis auf die Ausnahme einzelner Vervielfältigungsstücke zm eigenen Gebrauch.
So sieht die Welt unter dem Gesichtspunkt des UrhR eben aus.
Auf das 'obejktiv' lege ich nun schon Wert in meiner Argumentation, denn ich sehe nun wirklich keinen einzigen Punkt, wo man durch das Apple Fairplay DRM schlechter gestellt wird als es das UrhG vorsah oder alternativ: als mit dem CD-Kauf.
Wenn du oder andere sich allerdings auf den Standpunkt stellen: DRM, vor allem das DRM Apples, ist eine Einschränkung der Konsumentenrechte, dann müssen diese sich den Vorwurf gefallen lassen, zum einen irrational zu bewerten und zum anderen sich nicht im klaren zu sein, wie weit die Konsumentenrecht eigentlich reichen.
Und diese Rechte reichten noch nie so weit, mit dem Inhalt einer Audio-CD 'machen zu können, was ich will' - unabhängig davon daß dies technologisch möglich ist.
Einzelne Kopien: ja. Freie und ungezügelte Entscheidungsgewalt: nein.
Und genau diese Welt, mit der zumindest meine Generation schon immer gut gefahren ist, simuliert Apple detailgetreu. Ich für meinen Teill finde es auch bedauerlich, daß man solchen Aufwand betreiben muß, weil wenige nicht mit den Möglichkeiten der digitalen Kopiertechnik umgehen können und den Bogen überspannen. Aber: die Welt ist schlecht
wie man so schön sagt.