Nun dem spricht entgegen, das auch weiterhin bei Leuten abgebucht worden ist, die nach der ersten Abbuchung ihr iTunes-Passwort geändert hatten. Auch davon gibts nicht nur hier genug dokumentierte Fälle. Also muss die entscheidende Schnittstelle wohl doch C&B sein.
Auch dies habe ich in der Form nicht gelesen, aber wie gesagt: habe nicht alle knapp 40 Seiten gelesen.
In jedem Fall muss der Betrüger Zugang zum iTunes Account haben, sonst würden die Käufe ja nicht auch unter der iTunes Einkaufsstatistik auftauchen und von Apple per E-Mail bestätigt werden. Wenn der Betrug nach Änderung des Apple-Passworts weiter geht, spricht das eher für einen Keyboardlocker-Trojaner ...,
Ich gebe zu bedenken, dass nicht alle, die hier Schreiben, die Tatsachen korrekt darstellen, meist aus Unkenntnis.
Ein Jurist darf hier keine Beratung geben.
Seine rechtlich Einschätzung kann er abgeben, gern auch unter ausdrücklichem Haftungsausschhluss.
Ich denke aber, das eine Überweisung, die nicht vom Inhaber des Kontos legetmiert ist, keinerlei Ansprüche der Bank nach sich ziehen dürfte.
Nun, das ist aber genau der Punkt. Wenn sein Account gehakt ist, gilt m.E. seine Transaktion als legitimiert, denn sie wurde mit dem korrekten Benutzername und Passwort frei gegeben.
Nimm mal das Szenario, in dem der Betrüger über einen Keyboardlogger an das iTunes-Passwort gekommen ist.
- Hier liegt die Haftung zuerst beim Kontoinhaber, denn er hat seinen Computer nicht hinreichend geschützt. Erst, wenn er beweisen kann, dass er betrogen worden ist, hat er Anspruch auf Zurückzahlung des Kaufpreises.
- Und zwar zunächst vom Betrüger, wenn er dem habhaft werden kann.
- Wenn nicht, dann könnte er sich als nächstes an den App-Herstller (Sega) wenden, wenn er darlegen kann, dass sie diese den Betrug fahrlässig zugelassen haben.
- Sollte er da nicht weiterkommen, dann wäre der nächste Anspruchgegner Apple, wenn er darlegen kann, dass sie diese den Betrug fahrlässig zugelassen haben (hier würde ich nach dem jetzigen Stand der Information die größten Chancen sehen - das ist wohl auch der Grund für Apples bemerkenswerte Kulanz in solchen Fällen).
- Im Fall, dass Apple selbst gehakt worden ist (was die Apple-Kunden nur sehr schwer werden beweisen können), gilt nichts anderes, nur dass es eine weitere Anspruchsgrundlage gegen Apple geben würde.
Ein Scheck bedarf immer einer Unterschrift, da ist also schon ein grosser Unterschied vorhanden.
Du hast recht, das mit dem Scheckbetrug war falsch. Ich habe nocheinmal nachgelesen. Jeder kann einer Lastschrift gegenüber
seiner Bank wiedersprechen. Die Bank muss den Betrag wieder gutschreiben und die Bank des Zahlungsempfängers (hier erst einmal Click & Buy) muss diesem den Betrag wieder belasten.
Damit ist jedoch die Forderung von Click & Buy gegenüber dem Betrogen keinesfalls aus der Welt. Click & Buy kann der Belastung mit dem Lastschriftbetrag durch ihre Bank ebenfalls wiedersprechen (mit welcher Konsequenz, weiß ich nicht) oder ihre Forderungen auf zivilrechlichen Wege durchzusetzen. In einem Zivilverfahren muss dann der Betrogene belegen, dass er den Kauf nicht getätigt hat. Das dürfte auf einen Indizienprozess hinauslaufen ...
Daher rate ich, sich zuerst an Apple zu wenden (es sei denn, das Konto ist leergeräumt und der Kontoinhaber braucht das Geld). Wenn man trotzdem der Lastschrift wiederspricht und storniert, sollte man
unbedingt vorher Click & Buy informieren und den Widerspruch begründen. Sonst setzt sich bei einem so großen, voll-automatisierten Laden automatisch die "Inkasso-Maschinerie" in Gang, die mit einer Account-Sperrung eingeleitet wird.
C&B [...] erstatten zurück (leider nicht immer den vollen Betrag, obwohl man darauf einen Anspruch hat).
In meinem Fall haben die mir bereits die Gebühr, die normaler Weise mit der Gutschrift verbunden ist, bereits gutgeschrieben.