Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Doch, rechtlich ist es so.Das ist jetzt nicht dein Ernst mit Punkt 2 oder?
Genaugenommen ist das allerdings auch schon ein von den Forenregeln verbotener impliziter "Tipp", wie man widerrechtlich Steuern spart...Wobei - solange man unter 350 EUR bleibt - das Betrugsrisiko der Inanspruchname der Pauschalverzollung gleich null sein dürfte, solange man behauptet, das Gerät selbst nutzen zu wollen...
1. Abnutzung.Ihr geht doch auch mit Eurem iPod oder Handy zum Saturn rein. Und wie würdet ihr da argumentieren wenn einer behauptet ihr habt das Teil gerade aus dem Regal geklaut?
Falsch.Der Zoll muss schon nachweisen können, dass die Geräte eingeführt werden und nicht vor de Reise schon in der EU gekauft.
Falsch.
Der Einführende muss im Zweifelsfall nachweisen, dass die Geräte schon in der EU gekauft wurden (und dann als persönlicher Gebrauchsgegenstand temporär ausgeführt wurden). Die "Logik" ist auch völlig widersinnig. Der Zoll soll beweisen, dass etwas irgendwo nicht (!) gekauft wurde..?
Das ist so, wie wenn du vor Gericht deine Unschuld beweisen müsstest.
Für "alles", also inklusive deiner möglicherweise hochwertigen Kleidung ist das ziemlich realitätsfern.Und wie realitätsfern ist das, dass ICH nachweisen soll, dass alles was ich dabei habe, in der EU gekauft wurde?