iPhone 6 defekt nach 23 Monaten

Auch dafür ist, wie ich bereits sagte, der Apple Store oder ein Service Partner der richtige Ansprechpartner.

Aber du kannst eigentlich davon ausgehen, dass du, fast ein Jahr nach Ablauf der Garantie, keinen kostenlosen Austausch mehr erhalten wirst. Was würden denn die Kundensagen, die für teuer Geld AppleCare (+) gekauft haben? Alles andere würde mich doch eher wundern, auch wenn Apple, aus meiner Sicht schon ziemlich kulant ist in vielen Bereichen.
 
Kurze Frage. Hast Du das defekte 6er bei der Telekom über eine monatliche Ratenzahlung erworben oder ist es bereits abbezahlt? Im Falle der monatlichen Ratenzahlung ist es ja noch nicht Dein Eigentum und Du könntest von der Telekom verlangen, dass sie Dir über die Vertragslaufzeit ein funktionsfähiges Gerät zur Verfügung stellen muss. Insofern hättest Du evtl. gute Karten für einen Austausch. Meine Frau hat gerade Entsprechendes bei O2 mit ihrem defekten 6S vollzogen, dessen Display nach 14 Monaten zu spinnen anfing. Ich bin mir aber nicht so ganz sicher, ob man hier einen entsprechenden Rechtsanspruch hat.

Trotzdem, ich kaufe meine iPhones mittlerweile nur noch in Verbindung mit einer Vertragsverlängerung über eine zweijährige Ratenzahlung. Im Falle eines Defekts außerhalb der einjährigen Garantie gehe ich dann auf O2 mit dem Hinweis zu, dass es ja nicht mein iPhone ist und sie das bitte mit Apple klären sollen. Ich hätte allerdings einen Anspruch auf ein funktionierendes Gerät, weshalb ich um einen Austauch bitte.
 
Du hast doch noch Gewährleistung, für die der Händler geradestehen muss. Es gilt: Auch Material- oder Verarbeitungsfehler, die erst später zu Problemen führen, sind Sachmängel. Ich würde das Gerät hinbringen, und Reklamieren. Wenn das Gerät sachgemäß benutzt wurde, kannst du von einem Herstellungsmangel ausgehen. Ich würde mich von der Beweislastumkehr nicht schrecken lassen. Ein Rechtsstreit rechnet sich auch nicht für den Händler.

Andreas
 
Wie soll ein Herstellungsmangel bewiesen werden, wenn Millionen Geräte einwandfrei funktionieren?

Illusorisch.
 
Also bei mir (Österreich) hat Apple mein Ipad 2 ein Monat vor den 2 Jahren ersetzt. Bei mir war einfach das Display plötzlich kaputt äußerlich aber keine Beschädigung.
 
Ich kenne die Gewährleistungsbedingungen in Österreich nicht, hier in D kannst du allenfalls auf Kulanz hoffen, eine Verpflichtung gibt es nicht.
 
Wie soll ein Herstellungsmangel bewiesen werden, wenn Millionen Geräte einwandfrei funktionieren?

Illusorisch.

Da kommt's jetzt eben auf die Auslegung und die Anwendung des Rechts an. Hier in der Schweiz steht dazu im Obligationenrecht:
"[...] Art. 200 1 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die der Käufer zur Zeit des Kaufes gekannt hat. [...] Art. 201 1 Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem sofort Anzeige machen. [...] 3 Ergeben sich später solche Mängel, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen [...]".
Da diese Rechtssetzung relativ offensichtlich im Interesse der Käufer ist, haben hierzulande fast alle Unternehmen/Händler (Apple natürlich ausgenommen) die "Normale Garantie" direkt per 1. Januar 2013 (Inkrafttreten des überarbeiteten Obligationenrechts und damit der oben zitierten Gewährleistungsregelung) auf 2 Jahre angehoben; wohl um sich Prozesse oder lästige Diskussionen mit Kunden zu ersparen, die andernfalls unumgänglich gewesen und grösstenteils verloren worden wären.
 
Die sehr kundenfreundliche Auslegung in der Schweiz wird dem TE aber in D leider nicht weiter helfen.
 
Die sehr kundenfreundliche Auslegung in der Schweiz wird dem TE aber in D leider nicht weiter helfen.

Da lass ich mich gerne belehren; wobei ich über 100 Ecken und mit einigen Jahren Forenerfahrung hier zu wissen glaube, dass ihr in Deutschland da meist die A****-Karte habt, mit der, für Konsumenten bekloppten Beweislastumkehr.
 
Das genau meine ich doch, hier in D haben wir eure kundenfreundliche Auslegung nicht.
 
Die Beweislastumkehr gibt es aber in Österreich auch, einfach mal bei Apple anrufen und das Problem schildern meiner Erfahrung nach sind sie sehr kulant bei sowas.
 
Selbst ohne Beweislastumkehr ist es hier in DE oftmals nicht leicht, ein Produkt auf Grundlage der gesetzlichen Gewährleistung ausgetauscht bzw. repariert zu bekommen. Wenn der Hersteller beweisen kann, dass das gekaufte Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs fehlerfrei funktioniert hat (wovon man bei einer Menge Mängeln problemlos nach mehreren Monaten des fehlerfreien Betriebs ausgehen kann), dann hilft die gesetzliche Gewährleistung gar nichts. Glücklicherweise braucht man aber so gut wie nie darauf zurück zu greifen, weil nahezu sämtliche Hersteller eine mindestens einjährige Garantie einräumen.

Die gesetzliche Gewährleistung ist ein nettes BGB-Konstrukt, das aber eher dem Hersteller, als dem Verbraucher hilft. ;)
 
Also Gewaehrleistung nach 23 Monaten kannst dir stecken :) Du muesstest beweisen, dass der Defekt schon vorher war - was nach 23 Monaten Nutzung recht schwierig sein duerfte. Garantie is auch futsch.

Das Einzige was bleibt: Kulanz.
 
Das Problem scheint aber bei 6er bekannt zu sein.. Hatte ich auch, AABER: nach 14 Monaten.. die wollten 300€ haben, billiger als ein "neues" dacht ich mir & habe es eingeschickt (via Vodafone), nach 2 Wochen ein refurbished erhalten; auf "Kulanz" - musste nix zahlen...
 
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