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Radarwarner im Navi – in Deutschland verboten!
Rechtsgebiete: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht
Rechtstipp vom 16.04.2009
Die Reisezeit kommt. Wer allzu eilig die Urlaubsreise antritt, läuft Gefahr, dass die Reisekasse um den einen oder anderen Euro erleichtert wird.
Da kann es für Besitzer von Navigationsgeräten schon verlockend sein, die Liste der „Points of Interest", also der Orte von Interesse, um die Standorte stationärer Geschwindigkeitsmesseinrichtungen zu erweitern. Genügend entsprechende Software gibt es für jedes Navigationsgerät. Teilweise bieten schon die Hersteller derartige Software an.
Aber Achtung: Der Betrieb derartiger Geräte ist in Deutschland untersagt. Gemäß § 23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Geräte im Auto zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, die geeignet sind Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen anzuzeigen oder zu stören. Zu derartig verbotenen Geräten zählen nicht nur die altbekannten Radarwarn- und -störgeräte, sondern eben auch Navigationsgeräte mit entsprechender Software. Betriebsbereit ist das Gerät bereits, wenn die Software aufgespielt, aber noch nicht aktiv ist. Denn die Aktivierung erfolgt meist nur über zwei oder drei Klicks im entsprechenden Menü des Gerätes. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 EUR und 4 Punken in Flensburg rechnen. Darüber hinaus kann die CD oder Speicherkarte, die den Radarwarner enthält, beschlagnahmt und zerstört werden. Ob dies auch für das Navigationsgerät selbst gilt, in Fällen, in denen sich der Warner auf dem internen Speicherchip befindet, ist derzeit nicht abschließend geklärt.
Dabei mutet es schon eigenartig an, dass Radiosender freigiebig die Standorte mobiler Messeinrichtungen bekannt geben. Die Rechtsprechung diesbezüglich ist jedoch gefestigt.
Offenbar sind einige europäische Länder etwas liberaler. Nach Angaben von Autobild.de (www.autobild.de/artikel/navi-als-radarwarner_446160.html) sind Radarwarner im Navi in der Schweiz, in Norwegen und in Tschechien verboten. Wer nach Frankreich, Österreich, Holland, Italien, Spanien, England, Finnland und in die Slowakei reise, dürfe offenbar einen Radarwarner im Navi mitführen und betreiben.
Allerdings sollte man sich nicht zu sehr auf diese Angaben verlassen. Rechtsänderungen in Nachbarländern werden oftmals nicht rechtzeitig wahrgenommen, die Gefahr, aufgrund geänderter Vorschriften mit einem Bußgeld belegt zu werden, kann bestehen.
Wer somit frei von Bußgeldern durch den Urlaub kommen möchte, sollte auch solche Radarwarnsoftware verzichten und sich lieber an sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wenn's denn doch ein Bußgeld wird, kann in fremden Gegenden vielleicht mit anwaltlicher Hilfe im Hinblick auf Augenblicksversagen o.ä. Konstruktionen etwas erreicht werden. Lassen Sie sich diesbezüglich dann anwaltlich beraten. Der Einbau eines Radarwarners dürfte jedenfalls, so er einmal festgestellt wurde, kaum mehr wegzudiskutieren sein.
Oh, verdammt, den Thread kenn ich ja gar nicht! Warum hab ich denn nur den hier abonniert?Die Abonnenten hier sind auf der Suche nach Apps, für Spiele gibts den Thread Spiele vorübergehend kostenlos oder stark ermäßigt
Bin leider am iPhone und habe keinen Link.