Sorry aber diese Argumentation ist schwach. Bei gleichzeitiger Werbung dafür, dass man die Sim auch mit WebnWalk Stick am Laptop nutzen kann mit gleichzeitiger Drosselung von 300 MB hat nichts damit zu tun.
Im Übrigen ermittelt schon die Verbraucherzentrale Brandenburg w/ Fairpolicy Klauseln über 5GB. Es ist nur eine Frage der Zeit bis diese Klauseln auch fallen. Aber die suggerierte Werbung mit UMTS, Multi Sim und im Kleingedruckten 300 MB ist in meinen Augen mit dem geltenden AGB Recht schwer zu vereinbaren.
Werbung hat nicht viel mit Realitäten zu tun. Das ist ein Problem, klar.
Dennoch gilt, dass solche Vertragsbestandteile dazu dienen, dass sich für aus Anbietersicht gute Kunden von schlechten Kunden trennen. Und jemand der ständig 1GB pro Monat versurfen will, soll keinen M-Vertrag machen. Das ist das Ziel (der Grund für dieses Ziel ist erstmal zweitrangig, darüber kann man wieder spekulieren und streiten). Der Vielnutzer soll zum größeren Tarif wechseln oder ganz weg bleiben wenn er nicht bereit ist, mehr zu bezahlen.
Ob das rechtlich in Ordnung ist, kann ich nicht beurteilen.
Ökonomisch ist es aber sehr schön und wird mit Überwindung von Informationsasymmetrie (zwischen Kunden und Anbieter) bezeichnet und ist in der Vertragstheorie eine Anwendung des Prinzipal-Agenten-Problems. Das sorgt dafür, dass für die restlichen "guten" Kunden das System nicht zusammen bricht. Die müssten nämlich ansonsten mehr bezahlen. Wo jetzt die Grenze gezogen werden soll, ob bei 300MB, 500MB oder so kann einem persönlich natürlich gefallen oder nicht. Das kann aber nur der Anbeiter beurteilen.
Kann sich noch jemand an die Zeiten der ISDN-Flatrates erinnern? War eine kurze Episode. So mit Sonnet und Co. Da war "jeder" ständig online (auch wenn man es nicht genutzt hat). War ja schließlich eine Flatrate. Für den Anbieter sind aber trotzdem Kosten angefallen (Telefongebühren für die Einwahl zum Knoten). Am Ende ist das Angebot zusammen gebrochen.
PS. Ich will ja nicht sagen, dass die drohende Drosselung toll ist oder nicht. Wollte nur mal einen anderen Aspekt einführen. Und als jemand, der nicht permanent die Grenze knackt, finde ich das sogar gut. Aus den genannten Selektionsgründen und den vermiedenen negativen Folgen für alle, die sich ergäben, wenn viele Dauersurfer alle nur einen M-Vertrag machen würden. Wie gesagt, ich denke und argumentiere nicht rechtlich (das müssen die Juristen machen), sondern nur ökonomisch was für so einen Vertragspassus spricht.