Gestohlenes MacBook gekauft - Schadensersatz?

Kann man vortrefflich drüber streiten.
Man sollte m.E. nicht die Forum/Foristen/eigene Bubble und/oder sich selbst als Maßstab nehmen.
Wenn ich mich in meinem Familien- & Bekanntenkreis umschaue, kann ich da keinen "Trend" erkennen.

Solltest Du belastbare Daten hierzu haben, kannst Du sie gerne teilen....
:zeitung:

Mal aus Vermietererfahrung: in den Keller- und Bodenboxen unserer Häuser stapeln sich in fast allen die Kartons von Mikrowellen, Fritteusen, TV-Geräten bis halbes Kinoformat usw. usf. Der Clou war bei der Räumung nach Todesfall eine Kellerbox mit 3 riesigen Kartons gefüllt mit hunderten kleinen Kartons. OVPs vom Taschenrechner über Videorecorder, Mixer, Kassettenrecorder, Bügeleisen,Super-8-Kamera und vieles mehr. Lustigerweise fand sich von den meisten Geräten in der Wohnung keine Spur mehr. Allerdings muss ich sagen, dass der Altersdurchschnitt unserer Mieter recht hoch ist und das alles im Osten stattfindet, wo man es traditionell mit dem Wegwerfen (noch) nicht so hat.
 
Ich verstehe Missmacbook schon… Ich kaufe nur bei Apple und habe es noch nie bereut. Es gibt einen Beleg und bis jetzt gab es noch kein Problem mit Diebesgut.
Ds st aber nicht ihre Intention.
Ihr geht es darum, daß eine vorhandene OVP irgendwie beweisst, daß der Benutzer nicht nur den Karton gelagert hat, sondern das Gerät sorgfältig behandelt hat. Totaler Unsinn, da besteht keinerlei Zusammenhang.
Ich frag mich, wieweit das mit dem OVP-Glauben geht. Gehören da auch die Plastikverpackungen für Kabel und anderes Zubehör dazu?
 
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Definitiv soll jeder Schriftverkehr in dieser Sache auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Nein, nicht mit Rückschein. Bei sowas kann der Empfänger die Annahme verweigern. Einwurfeinschreiben ist das, was man wählen sollte. Im Falle eines Falles muss man nämlich nachweisen, dass das Schreiben im Zustellungsbereich des Empfängers angekommen ist und dafür genügt es, wenn die Post bestätigt, dass es zugestellt wurde (also Sendungsnummer dokumentieren) ;)
 
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Nein, nicht mit Rückschein. Bei sowas kann der Empfänger die Annahme verweigern. Einwurfeinschreiben ist das, was man wählen sollte. Im Falle eines Falles muss man nämlich nachweisen, dass das Schreiben im Zustellungsbereich des Empfängers angekommen ist und dafür genügt es, wenn die Post bestätigt, dass es zugestellt wurde (also Sendungsnummer dokumentieren) ;)

Dann reicht eigentlich auch schon der Versand per Prio-Brief.
 
btw: viele Leute verkaufen ihre OVPs auch in der Bucht. Tlw. mit der Hoffnung, da einen Reibach zu machen, weil der käufer denkt, er kauft das Produkt und nicht nur die OVP :cool:
Bei mir liegen übrigens auch noch einige OVPs rum. Oft finde ich die wieder, kurz nachdem ich das Gerät weiterverkauft habe 🙈😅
 
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Dann reicht eigentlich auch schon der Versand per Prio-Brief.
Da bin ich mir nicht sicher. Vielleicht ist es bei Prio-Brief auch möglich, die Sendung persönlich einer Person zu übergeben, die nicht als Empfangsbereich des Empfängers im rechtlichen Sinne gilt und dann gilt die Sendung rechtlich als "nicht zugestellt" (z.B. "übergeben an Hausbewohner" ;)). Mit dem Einwurfeinschreiben garantiert die Post jedoch, die Sendung in den Empfangsbereich des Empfängers zu bringen. Genau wegen der Sache mit dem Empfangsbereich gibt es das Einwurfeinschreiben überhaupt (und das ist auch ein Grund warum Briefkästen von zwielichtigen Unternehmen/Personen so schwer zu finden sind) ;)
 
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Nein, nicht mit Rückschein. Bei sowas kann der Empfänger die Annahme verweigern.
Nein, kann er nicht, er wird ja nicht gefragt. Es wird zugestellt und schriftlich dem Absender bestätigt (das ist der Rückschein). Es findet keine Interaktion mit dem Empfänger statt.

MissM
 
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Vielleicht kann man ja die ganzen Verpackungs_Subthread_Beiträge, die diesen Thread gehijacked haben, in den Karton Thread verschieben?
MmzctLL.png
 
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Nein, kann er nicht, er wird ja nicht gefragt. Es wird zugestellt und schriftlich dem Absender bestätigt (das ist der Rückschein). Es findet keine Interaktion mit dem Empfänger statt.
Hm, die Post sagt:
„Empfänger, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines EINSCHREIBENS verweigern. In diesen Fällen wird die Sendung als EINSCHREIBEN an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt.“
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html
 
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Nein, kann er nicht, er wird ja nicht gefragt. Es wird zugestellt und schriftlich dem Absender bestätigt (das ist der Rückschein). Es findet keine Interaktion mit dem Empfänger statt.

MissM
Wie es schon gesagt wurde ist das ein Irrtum, der Rückschein wird nur zurück geschickt wenn der Empfänger das Einschreiben auch angenommen hat, der Empfänger muss bei einem Einschreiben mit Rückschein den Empfang bestätigen, es findet hier also sehr wohl eine Interaktion mit dem Empfänger statt.
Es hat schon seinen Grund warum z.B. Gerichte ihre gelben Briefe stets als Einwurfeinschreiben verschicken ;)
 
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Früher war es so, dass wenn der Empfänger das Einschreiben nicht angenommen hatte, der Postbote dann auf dem Rückschein vermerkte "Annahme verweigert". Rein rechtlich galt das früher als zugestellt.

Heutzutage gibt es Rechtsanwälte/Verbraucherschützer die raten zu "Einschreiben mit Rückschein", andere Rechtsanwälte raten zum Einwurfeinschreiben.
 
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Rein rechtlich galt das früher als zugestellt.
Das ist nicht richtig. Das galt auch schon früher als nicht zugestellt. Wie ich schon schrieb hat es seinen Grund warum Gerichte stets die Varianten Einwurfeinschreiben wählen und das machen die schon immer so.
Wird das Schreiben nicht angenommen kann der Empfänger auch keine Kenntnis vom Inhalt des Schreibens erlangen und darauf kann er sich dann berufen (Stichwort: "Woher hätte ich das denn wissen sollen?"). Unter anderem zur Einhaltung oder zur Festsetzung von Fristen ist das unerlässlich.

Einschreiben mit Rückschein ist nicht schlecht wenn es angenommen wird weil man dann die Bestätigung des Empfängers hat, dass er es bekommen hat. Bei einem Einwurfeinschreiben kann er noch sagen, dass es ihn nie erreicht hat. Sollte es ihm gelingen nachzuweisen, dass die Post tatsächlich das Einwurfeinschreiben nicht zugestellt bzw. nicht in seinen Zustellbereich gebracht hat ist er aus der Nummer raus. Dann aber ist die Post Schadensersatzpflichtig, d.h. bei dem hier im Thread behandelt Fall würde sich dann plötzlich ein Fall zwischen TE und Post mit einer Streitsumme von 1800 Euro auf tun. Es dürfte aber auch entsprechend schwer sein, der Post nachzuweisen, dass ein als zugestelltes Schreiben gekennzeichnetes Einwurfeinschreiben tatsächlich nicht zugestellt wurde. Das dürfte nahezu unmöglich sein, eher bekommt man das Einwurfeinschreiben zurück mit dem Vermerk, dass es nicht zustellbar war.

Den Spass mit den Einschreiben habe ich vor gut 30 Jahren selbst erfahren dürfen was da wie ne rechtliche Relevanz hat. Mein Lehrgeld hab ich da bezahlt und seitdem gehts immer nur als Einwurfeinschreiben und das ist auch das, was mir schon damals dann entsprechend geraten wurde von rechtlicher Seite. Da hies es dann nämlich genau so: "Besser wäre es gewesen, Sie hätten ein Einwurfeinschreiben gesendet.". Ich bin da ein gebranntes Kind in der Sache.
 
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An alle Verunsicherten:

Investiert doppeltes Porto und schickt rechtlich verbindliche Post sowohl per Einschreiben/Rückschein als auch per Einwurf-Einschreiben.

Sonst wird doch hier auch immer zu 2 Backups und 2 unterschiedlichen Backup-Programmen geraten...

Gruss, Ciccio
 
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Das ist nicht richtig. Das galt auch schon früher als nicht zugestellt. Wie ich schon schrieb hat es seinen Grund warum Gerichte stets die Varianten Einwurfeinschreiben wählen und das machen die schon immer so.
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Den Spass mit den Einschreiben habe ich vor gut 30 Jahren selbst erfahren dürfen was da wie ne rechtliche Relevanz hat. Mein Lehrgeld hab ich da bezahlt und seitdem gehts immer nur als Einwurfeinschreiben und das ist auch das, was mir schon damals dann entsprechend geraten wurde von rechtlicher Seite. Da hies es dann nämlich genau so: "Besser wäre es gewesen, Sie hätten ein Einwurfeinschreiben gesendet.". Ich bin da ein gebranntes Kind in der Sache.
Das Einwurfeinschreiben gibt es noch keine 30 Jahre, das gibt es erst seit dem1.1.1997(jedenfalls in D)

Bis 2006 gem VwZG (Verwaltungszustellungsgesetz) forderte das Gesetz eine körperliche Übergabe bei der verwaltungsrechtlichen Zustellung und das erfüllte das EES ohne Zweifel nicht.

Durch eine Überarbeitung des VwZG hat sich die rechtliche Wertung der Gerichte inzwischen geändert.

So wie es Urteile gibt, die ein Einschreiben mit Rückschein nicht anerkennen,wenn der Postbote den Empfänger nicht angetroffen hat,
so gibt es auch Urteile,z.B. im Arbeitsrecht, die das Einwurfeinschreiben nicht anerkennen.
ArbG Reutlingen, Urteil v. 19.3.19 - 7 Ca 89/18
ArbG Düsseldorf, Urteil v. 22.2.2019 - 14 Ca 465/19
 
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Nein, kann er nicht, er wird ja nicht gefragt. Es wird zugestellt und schriftlich dem Absender bestätigt (das ist der Rückschein). Es findet keine Interaktion mit dem Empfänger statt.

MissM
Beim Einschreiben mit Rückschein, kann die Empfänger*in selbstverständlich die Annahme verweigern. Die Person kann ja nicht gezwungen werden zu unterschreiben und ich würde jegliches Schriftstück, welches so zugestellt würde, eben nicht annehmen. Ich weiß ja vielleicht gar nicht, um was es da geht.

Wir haben unsere Post, die Rechtssicher sein musste immer OHNE Rückschein gemacht, da die Post die Zustellung quittiert und die Post somit als zugestellt gilt. Das ist Rechtssicher und im rechtlichen Postverkehr absolut Standard.
 
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so gibt es auch Urteile,z.B. im Arbeitsrecht, die das Einwurfeinschreiben nicht anerkennen.
ArbG Reutlingen, Urteil v. 19.3.19 - 7 Ca 89/18
ArbG Düsseldorf, Urteil v. 22.2.2019 - 14 Ca 465/19
In beiden Fällen konnten die Empfänger glaubhaft darlegen, dass ihnen die Schreiben nicht bzw. nicht rechtzeitig zugingen. Genau das sagte ich bereits weiter oben, dass dann der Absender ein Problem hat. Man achte auf die Details ;)
Übrigens, vor dem Hintergrund ist es sehr interessant, dass das Gericht die Post als "Zeugen", dass das Schreiben zugestellt wurde, nicht zulässt, bei eigenem Schriftverkehr das aber völlig ausreichend ist.
Was in den Urteilen übrigens nicht erwähnt wird: Die Post ist nun Schadensersatzpflichtig weil sie gegenüber dem Absender falsche Aussagen getätigt hat die zu einem finanziellen Schaden des Absenders geführt haben. Wird halt in diesen Urteilen auch nicht erwähnt weil das ein anderer Prozess/Fall ist und man nicht weiß ob die Absender in der Richtung überhaupt tätig wurden ;)
Das Einwurfeinschreiben gibt es noch keine 30 Jahre, das gibt es erst seit dem1.1.1997(jedenfalls in D)
Richtig, damals musste das Schreiben noch an den Empfänger persönlich übergeben werden. Aber hier haben bzw. hatte man das gleiche Problem: Kann der Empfänger glaubhaft darlegen, dass ihm das Schreiben nicht übergeben wurde (oder er das Schreiben nicht annimmt), hat der Absender ein Problem...genauso wenn der Empfänger das Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt ;)
 
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