so langsam wirds kompliziert mit den antworten und zitaten.
ich versuchs trotzdem mal...
@ wrecker
was ein kunde vom grafiker erwirbt sollte vertraglich festgelegt
sein. generell alle rechte an den kunden abzutreten halte ich für
unsinnig. aber insgesamt sollte der grafiker natuerlich realistisch
in seinen forderungen bleiben und sich mit dem kunden einigen.
einem startup mit kleinem budget werde ich jedenfalls nicht die
weltweiten nutzungsrechte hinterherwerfen...
ich denke auch nicht das sich das urheberrechtsgesetz dadurch
aushebeln laesst das der kunde änderungswünsche an entwürfen
hat - letztendlich gestaltet der grafiker. speziell in eurem fall
kann das natuerlich auch anders sein. mir stellt sich nur die frage
warum ihr dann überhaupt eine agentur beauftragt und dort
anscheinend unmengen an geld lasst...
@ emaerix
das urheberechtsgesetz bezieht sich keinesfalls nur auf kuenstler
bzw. kunstwerke - reden, filme, technische entwürfe und eben auch
grafische arbeiten unterliegen dem urheberechtsgesetz.
ob das konkret auf eine anzeige oder ein logo zutrifft entscheidet
sich von fall zu fall. der entwurf für ein logo fällt meiner meinung
nach in den den bereich der schöpfung und somit unters urhg.
(siehe auch solingers post)
wenn du alle nutzungsrechte an einer entsprechenden arbeit haben
willst dann musst du entsprechend dafuer zahlen. etwas anderes
hab ich jedenfalls nicht behauptet - ich würde das einem kunden auch
nicht ohne weiteres verweigern. der vergleich mit dem computerpro-
gramm sollte dementsprechend nur zeigen das mit dem kauf nicht
zwangslaeufig alle rechte zum kaeufer uebergehen.
insgesamt sind wir uns letztendlich alle einig - der kunde soll bekommen
wofür er bezahlt. nicht viel mehr aber auch nicht weniger. deshalb
nutzungsrechte am besten vorher klaeren und loesungen dafür finden.
© microboy, 2004