DRINGEND iPhone bei Neukauf Zerkratzt + Katschen

Danke für das vertrauen das ihr mir entgegen bringt.
 
Danke für das vertrauen das ihr mir entgegen bringt.

Bitte!
In deinem ersten Beitrag schreibst du:"Was denkt ihr dazu!"

Habe ich gemacht und geschrieben!

Aber mal ehrlich, stell dir vor du hättest ein Geschäft und ein Kunde kommt zu dir und beschwert sich!
Du bist sicher das das teil in Ordnung war als du es ihm übergeben hast!
Den Rest kannst du dir selber denken!
Schreib es als negative Erfahrung ab und schau vorwärts!
Gruss
Wädi
 
Der Verkäufer hat das "ACHTUNG" damit begründet dass dieses mobiltelefon erst gelöscht werden müsse aus der datenbank bevor es verkauft werden könne
 
Er hat es mich nicht angucken lassen er hat gesagt: "Das ist in ordnung, ist nicht beschädigt", das war alles ich hab ihm da vertraut.
 
Folgendes Ergebnis:
Naja ich hab seinen chef kommen lassen der meinte er kann nur die fakten sehen er sagte allerdings: "Sie können nicht beweisen dass wir es waren, wir können nicht beweisen dass sie es waren, was soll ich tun?"

rein sachlich gesehen reicht diese Aussage, dass die Händlergewährleistung in Kraft tritt... meine Meinung. Aber durchsetzen wirst Du das selbst mit Anwalt nicht können... meine Erfahrung.
 
rein sachlich gesehen reicht diese Aussage, dass die Händlergewährleistung in Kraft tritt... meine Meinung. Aber durchsetzen wirst Du das selbst mit Anwalt nicht können... meine Erfahrung.

§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

was ist damit? Könnte mir das helfen?
 
Wieso weshalb warum?^^
 
Entweder du hast bei dem Geschäftsführer Glück, und dein iPhone wird getauscht oder du hast eben Pech. Es lohnt sich einfach nicht, wegen der Macken einen Rechtsanwalt einzuschalten. Mal abgesehen davon: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Gruß

dejes
 
Naja weißt du ich bin ein absolut verständnisvoller Mensch. Wenn ich das verursacht habe, wie auch immer, und ich das sehe, dann sehe ich auch von der Reklamation ab. Ich ärgere mich vieleicht aber da das meine Schuld war ist das insoweit mit mir selbst zu vereinbaren. Was ich allerdings auf keinen Fall abkann ist wenn ich für etwas blechen soll was ich nicht verursacht habe. Meinst du ich könnte die bitten dass die mir ein Gutachten schreiben wie das telefon zum Zeitpunkt des Kaufes aussah? Ich meine wenn die das nicht machen können dann haben sie ja keinen Beweis wie es zu dem Zeitpunkt aussah und das müsste bedeuten dass man davon ausgehen muss dass es so aussah wie es jetzt aussieht. Was meinst du dazu, meinst du das könnte so klappen?
 
Das wirst du jetzt wahrscheinlich nicht hören wollen, aber du wirst die ganze Sache wohl unter Lebenserfahrung verbuchen müssen. Aber vielleicht stellt sich der Geschäftsführer ja als sehr kulant heraus; wer weis?

Ich kann aber auch echt nicht verstehen, wie man ein Handy überhaupt als Ware entgegennehmen kann, auf dem ein Zettel mit einem Achtung Hinweis klebt und von dem nicht mal der Verkäufer auf Anhieb weis, ob er es überhaupt verkaufen darf. Achtung wird da ja wohl nicht umsonst drauf gestanden haben.

Selbst wenn ich mich dazu hinreissen lassen würde, so ein Handy zu nehmen, dann muss ich das doch sofort und doppelt gründlich unter die Lupe nehmen. Insoweit solltest du deinen impulsiven Kauf wirklich unter Lebenserfahrung verbuchen.


§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

was ist damit? Könnte mir das helfen?

Wenn du den ganzen Satz liest, hast du doch schon die Antwort.

Selbst wenn die Beweislastumkehr hier greifen würde, das Ganze ist nur eine gesetzliche Vermutung, die natürlich durch Beweis widerlegt werden kann. Und die Gegenseite hat ja wohl zwei Zeugen. Während du als Partei vor Gericht nicht einmal selbst Zeuge sein könntest. Hier steht nicht mal Aussage gegen Aussage, sondern zwei Aussagen gegen keine. So ist das leider.
 
da braucht man keinen zwergenaufstand starten,, es reicht auch, wenn man freundlichst zu so einem verkäuferfuzzie hingeht, die situation schildert und danach ein neues i-phone erhält___ und wenn die faxxen machen, nicht die fassung verlieren, dann zeig ihnen deinen i-pod_ und schon wird die welt in ordnung gehen
 
Hab ich gemacht, ich blieb auch freundlich und die sagten immer: "Wir warens nicht, also müssen sie es gewesen sein"
 
"Wir warens nicht, also müssen sie es gewesen sein"

Antworte einfach, dass Du erfahren hast, dass das iPhone von der Kundin vorher schon ausgepackt und gebraucht worden ist. Einigt Euch, dass Apple das so ausgeliefert hat oder die Kundin das iPhone so zugerichtet hat. Die Kundin wird nichts bezahlen müssen - wenn Du im Supermarkt eine Flasche fallen lässt musst Du sie auch nicht bezahlen...
 
- wenn Du im Supermarkt eine Flasche fallen lässt musst Du sie auch nicht bezahlen...

Nur wenn der Händler die Hand nicht aufhält, Rechtlich hat man als Kunde einen Schaden angerichtet den man zahlen muss. Nur weil die meisten Händler in solchen Fällen Kulant sind darf man daraus nicht das Recht abbilden nie bezahlen zu müssen.
 
Antworte einfach, dass Du erfahren hast, dass das iPhone von der Kundin vorher schon ausgepackt und gebraucht worden ist. Einigt Euch, dass Apple das so ausgeliefert hat oder die Kundin das iPhone so zugerichtet hat. Die Kundin wird nichts bezahlen müssen - wenn Du im Supermarkt eine Flasche fallen lässt musst Du sie auch nicht bezahlen...

mit sie meine ich mich...
 
Zitat von stonefred
Antworte einfach, dass Du erfahren hast, dass das iPhone von der Kundin vorher schon ausgepackt und gebraucht worden ist. Einigt Euch, dass Apple das so ausgeliefert hat oder die Kundin das iPhone so zugerichtet hat. Die Kundin wird nichts bezahlen müssen - wenn Du im Supermarkt eine Flasche fallen lässt musst Du sie auch nicht bezahlen...


Das stimmt so nicht. Rein rechtlich gesehen müsstest du die Flasche bezahlen aber viele handhaben das aus Kulanz so, dass du es nicht bezahlen musst.

Du hättest daheim dein Gerät auspacken sollen, anschaun und erst wenns optisch in Ordnung ist erst aktivieren. Es ist ja in dem Sinne kein versteckter Mangel. Du hast es direkt, offensichtlich beim auspacken sehn können. Dennoch hast du es aktiviert und ein paar Tage benutzt. Das dumme ist noch die Mitarbeiter haben Zeugen und du keinen Beweis das da ein gelber Zettel draufgeklebt hat.

Du kannst es höchstens wieder verpacken zu nem anderen MM bzw. Saturn fahren und versuchen zurückzugeben, soferns innerhalb der 14 Tage ist. Vielleicht sehn die das ja auch nicht *g*. Zum Glück bietet MM und Saturn das an. Rechtlich gesehn hättest keinen Anspruch drauf da dies "normalerweise" nur beim Onlinekauf geht (Fernabsatzgesetz) aber MM und Saturn werben ja in Prospekten damit. Denke aber die werden sich stur stellen, weil ja ein Vertrag mitabgeschlossen wurde und die machen sowas äussert ungerne rückgängig bzw. ich habs bisher noch nicht erlebt.
 
Zitat von stonefred
Antworte einfach, dass Du erfahren hast, dass das iPhone von der Kundin vorher schon ausgepackt und gebraucht worden ist. Einigt Euch, dass Apple das so ausgeliefert hat oder die Kundin das iPhone so zugerichtet hat. Die Kundin wird nichts bezahlen müssen - wenn Du im Supermarkt eine Flasche fallen lässt musst Du sie auch nicht bezahlen...


Das stimmt so nicht. Rein rechtlich gesehen müsstest du die Flasche bezahlen aber viele handhaben das aus Kulanz so, dass du es nicht bezahlen musst.

Du hättest daheim dein Gerät auspacken sollen, anschaun und erst wenns optisch in Ordnung ist erst aktivieren. Es ist ja in dem Sinne kein versteckter Mangel. Du hast es direkt, offensichtlich beim auspacken sehn können. Dennoch hast du es aktiviert und ein paar Tage benutzt. Das dumme ist noch die Mitarbeiter haben Zeugen und du keinen Beweis das da ein gelber Zettel draufgeklebt hat.

Du kannst es höchstens wieder verpacken zu nem anderen MM bzw. Saturn fahren und versuchen zurückzugeben, soferns innerhalb der 14 Tage ist. Vielleicht sehn die das ja auch nicht *g*. Zum Glück bietet MM und Saturn das an. Rechtlich gesehn hättest keinen Anspruch drauf da dies "normalerweise" nur beim Onlinekauf geht (Fernabsatzgesetz) aber MM und Saturn werben ja in Prospekten damit. Denke aber die werden sich stur stellen, weil ja ein Vertrag mitabgeschlossen wurde und die machen sowas äussert ungerne rückgängig bzw. ich habs bisher noch nicht erlebt.



So ich war heute beim Geschäftsführer. Das Gespräch hat ca 1 minute gedauert wobei er sich dafür entschuldigt hat wie inkomepents seine Mitarbeiter wären. Sofort ein neues iPhone bekommen!
 
So ich war heute beim Geschäftsführer. Das Gespräch hat ca 1 minute gedauert wobei er sich dafür entschuldigt hat wie inkomepents seine Mitarbeiter wären. Sofort ein neues iPhone bekommen!
Dann ist ja jetzt alles in Butter und die ganze Aufregung war umsonst. :)

Gruß

dejes
 
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