Dagegen spricht einiges. Die Regelungen sind wie folgt:
"Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, muss der:die Arbeitgeber:in die Kosten für Arbeitsmittel im Homeoffice tragen. Wenn der:die Arbeitgeber:in z. B. keinen Rechner für die Arbeit bereitstellt, kann der:die Arbeitnehmer:in theoretisch einen Rechner kaufen und sich die Kosten vom Arbeitgeber erstatten lassen. Das gilt auch für Betriebskosten wie Strom oder Wasser, die für die Arbeitsstätte zu Hause benötigt werden."
Der Arbeitgeber kann das also nicht einfach mal so verlangen. Es sei denn, er beteiligt sich auch an den Kosten. Dazu gehören auch Kosten für Internet z.B., denn auch eine Flatrate bekommt man nicht umsonst.
Es muss auch geklärt werden, inwieweit der Arbeitgeber sich bei eventuellen Schäden mit beteiligt, wenn es beim Einsatz von privaten Eigentum bei der Erfüllung von Arbeitsaufgaben zum Schaden kommt.