Man muss das auch erst einmal sacken lassen, denn die Rechtsbeugung, die Mollath derzeit erfährt, ist substanziell.
Die jährlich anberaumten gerichtlichen Überprüfungen haben allein den Zweck, nachzuprüfen, ob vom Untergebrachten nach wie vor Gefahren ausgehen. Sie haben also darum zwingend per Defintion zu berücksichtigen, wenn sich Veränderungen oder neue Sachverhalte ergeben, die Hafterleichterungen oder gar die Aufhebung einer Unterbringung nach sich ziehen können.
Das Unterbringungsgericht wurde indes ausdrücklich angwiesen, neue Ermittlungsergebnisse
nicht zu berücksichtigen. Es stellt seit Jahren lediglich fest, was in der Unterbringungsschrift Brixners verfasst worden ist. Ein Schauprozess, der darum also gar keine neuen Sachverhalte berücksichtigt.
Die Rechtsbeugung sollte damit auch Laien völlig nachvollziehbar sein.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte mittlerweile fest – und hätte das Unterbringungsgericht zu würdigen:
- Die vermeintliche Wahnidee Mollaths ist keine. Mollaths Äußerungen, die als Wahnidee ausgelegt worden sind, beruhen vielmehr auf die verbrecherische Praxis von MitarbeiterInnen der Hypo-Bank und eines ihnen zugehörigen Kundenstammes; aus dem sich mittlerweile mehrere hundert Selbstanzeigen angehäuft haben.
- Die Vorwürfe gegen Mollath (Gewalt gegen Ex-Frau, Reifenstechereien) gelten mittlerweile als nicht mehr belastbar. Ärztliche Atteste haben sich als Dokumenten-Fälschung erwiesen, Tatzusammenhänge konnte nicht bestätigt werden – und die Zeugin, also die Ex-Frau Mollaths, ist von einem außerordentlichen Belastungseifer selber belastet.
Mollath tritt indessen an die Öffentlichkeit und gar vor das bayrische Landesparlament. Geordnet – überhaupt nicht ausufernd oder seine vermeintliche Wahnidee übersteigernd oder ausweitend – trägt er dort sachlich die Fakten vor, die mittlerweile auch von der Staatsanwaltschaft gewürdigt wurden.
Mollath bleibt weiterhin wegen vermeintlicher Gemeingefährlichkeit inhaftiert.
Noch einmal, nur um es sacken zu lassen: die gerichtliche Überprüfung hat keinen anderen Zweck als Bedinungen und Hintergründe zu überprüfen, die sich neuerlich zu Gunsten des Untergebrachten eingestellt haben; ansonsten bräuchte es keine Überprüfung.
Die Rechtsbeugung, also vollendeter Freiheitsentzug, geschieht also unter den Augen der Öffentlichkeit.
Es lässt sich dazu kein weiterer Kommentar mehr abgeben, außer dass ich wahrhaft schockiert bin und mich frage, wann die Bundespolizei ausrückt.
Interessant finde ich aktuell einen Einblick in den UA, vor dem Mollath ausgesagt hat:
http://gabrielewolff.wordpress.com/...ine-hangepartie/comment-page-4/#comment-11224
Dort geht übrigens auch hervor, dass sich Mollath gar nicht einer Expoloration verweigert hatte. Leipziger hat sie vielmehr vermieden:
"Leipziger wäre erst nach drei Tagen einmal erschienen und hätte gesagt, man würde ja nun öfters miteinander sprechen. Dann habe er ihn wochenlang nicht gesehen.
Am Schluss wollte Leipziger noch schnell ein Gespräch führen. Mollath sagt, nur unter Zeugen (Mitpatienten) wäre er dazu bereit."
Ein Kurz-Kommentar von RA Strate, der dort ebenfalls zu finden ist, stimmt mich aber nicht zwingend versöhnlich:
http://gabrielewolff.wordpress.com/...ine-hangepartie/comment-page-4/#comment-11176
Ab 10:45h wird's dann ganz extrem.
Meine laienhafte psychologische Meinung dazu: Sie ist getrieben und völlig überfordert - und hat etwas zu verbergen.
Das Ende finde ich besonders sehenswert. Frau Merk beendet das Gespräch und wirkt in einer Weise wuterfüllt, dass ich mich wunderte, wie sehr sie sich noch im Griff hat, nicht die Reporterin zu verprügeln. ;-)