Gesellschaft Der Fall Mollath - wie ein Whistleblower skandalös mundtot gemacht wird

Moin,

Meiner Ansicht nach geht es mittlerweile einzig und allein nur noch darum den Fall des Mollaths solange zu verzögern bis auch die Straftaten des letzten Amigo-Spezl verjährt sind.

Wenn mal jemand die Verjährungsfristen des ganzen recherchieren könnte, hätte man vermutlich einen Anhaltspunkt wann der Mollath wieder auf freien Fuß kommen wird......

So sieht es aus.
Denk' ich an Deutschland in der Nacht...
 
Wenn mal jemand die Verjährungsfristen des ganzen recherchieren könnte, hätte man vermutlich einen Anhaltspunkt wann der Mollath wieder auf freien Fuß kommen wird......

Da es zu einer fristgerechten Strafverfolgung gegen Mollath kam, gelten im Fall Mollaths keine Verjährungsfristen – zumindest nicht auf ihn bezogen.

Hinsichtlich der Delikte, die Brixner in seinem Verfahren anführte, sollten einige Sachverhalte indes vorweg zur Kenntnis genommen werden.

Die Verfahrensführung an sich entbehrte bereits jeglichen Ordnungsprinzips. Hinsichtlich der Durchführung darf mittlerweile davon ausgegangen werden, dass das Urteil vorgefasst war, also der Prozesshergang keinen anderen, als den vorgefassten Ausgang haben sollte. Dem entsprechend wurden Zeugenaussagen durchgehend nicht überprüft. Dies allein entspricht bereits gröbsten Verletzungen der richterlichen Sorgfalt. Sachverhalte wurden des weiteren nicht hinterfragt, von Frau Mollath vorgelegte Atteste nicht überprüft.

Diese Mängel (nur beispielhaft und als Ausschnitt angeführt) gehen sowohl aus der prozessualen Aktenlage wie auch durch die Zeugenaussagen der Prozessbeteiligten hervor. Die Staatsanwaltschaft geht hinsichtlich der gegen Mollath ergangenen Anzeigen überdies mittlerweile von einem außerordentlichen Belastungseifer der Ehefrau wie ihres Umfeldes aus.

Herr Mollath wurde indes nie verurteilt – er wurde lediglich gerichtlich angewiesen untergebracht. Dies ist rechtlich überhaus bedeutsam. Mollath gilt also z.B. wegen der mutmaßlichen Reifenstechereien – deren Beweislage nicht nur unsicher ist, sondern anzuzweifeln ist – nach wie vor als nicht vorbestraft.

Eine kleine Pikanterie sei hier am Rande angemerkt: Allein die Jacke, die er bei einer der Aktionen getragen haben soll und von Mollaths Ex-Frau als alleiniges Wiedererkennungsmerkmal angegeben worden ist, war zu der Zeit der Tatdurchführung bei der Polizei verwahrt; nachdem diese (ebenfalls nach Hinweis der Ex-Frau) eine Hausdurchsuchung in dessen Haus vorgenommen hatte.

Im Übrigen gelten Reifenstechereien ansonsten als "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr".

Unter hohen Anforderungen können Freiheitsstrafes ausgesprochen werden. Es muss indes eine konkrete, nicht eine abstrakte Gefahrenlage vorliegen. Diese ist z.B. bei Reifenstecherein nicht anzunehmen. Gutachter gehen diesbezüglich nur noch von einer minderen Gefahrenlage aus. Diese entspricht in etwa folgendem Statement:
http://blog.beck.de/2013/03/26/fall...eantr-ge-unter-der-lupe?page=31#comment-50462

Im Regelfall ergehen darum Entschädigungs-Sprüche (also die Forderung der entgeltlichen Wiedergutmachung an die Geschädigten; was im Fall Mollaths niemals in Anspruch genommen wurde) wie Bewährungsstrafen, die sich auch in schwerwiegenderen Fällen in einem Zeitraum unter 9 Monaten bewegen. Höhere Strafen, also auch Haftstrafen, ergehen alleine, wenn es auch zu "konkreten" Schädigungen gekommen ist.

Mollath wäre demnach also weder in Haft geraten noch gälte er als vorbestraft. Er hätte allenfalls Entschädigungen leisten müssen.

Andere Vorwürfe gegen Mollath (Körperverletzung gegen seine Frau) gelten mittlerweile als nicht mehr relevant, da zum einen allein Aussage gegen Aussage steht (Frau Mollath gegen ihren Mann) und sich die von Frau Mollath angeführten ärztlichen Atteste hinsichtlich ihrer Dokumentenechtheit als Fälschung erwiesen haben (staatsanwaltlich im Frühjahr durch bloße Einbestellung der ausstellenden Ärzte festgestellt).

Selbst wenn Herr Mollath all diese Taten aber begangen hätte, wäre er schon längst wieder auf freiem Fuß bzw. wäre vollständig mit Bewährungsstrafen davongekommen. Die forensische Unterbringung verläuft indes ohne absehbares Haftende. Sie entrechtet also vollständig. Das Rechtsstaatsprinzip ist überdies mittels der Zwischenschaltung psychiatrischer Gutachterlichkeit ausgehebelt – ein Missstand, der unter Juristen seit Jahren beklagt wird. Denn Unterbringung wie auch Dauer der Unterbrinung unterliegen damit potentiell der vollständigen Willkür eines Gutachterwillens, aber nicht überprüfbaren Maßstäben, die juristischen Anforderungen standhalten können. Der Fall Mollaths demonstriert dies in einer Weise, die kaum offensichtlicher sein kann.
 
Ich weiss nicht, wer alles den Fall von Anfang an mitverfolgt hat; bei mir jedensfalls wechseln gerade die Gefühle von anfänglichem Kopfschütteln über Wut. Jetzt wo ich das lese bekomme ich wirklich Angst. Angst davor, wozu die "Justiz" in der Lage ist. Ich fühle mich eingeschüchtert.
Dennoch wünsche ich das sich alles zum Guten wendet, soweit es noch "gut" enden kann.
Mir fehlen irgendwie gerade die Worte. -:eek:

Ja das ist alles schon sehr erschreckend. Memo an mich: Man sollte in seinem ureigenstem Interesse tunlichst die Klappe halten.
 
Moin,

wir sollten in unserem ureigensten Interesse diese Typen "vor die Tür" setzen

So ist es. Wie soll man später einmal seinen eigenen Kindern in die Augen sehen können, wenn man in diesen Zeiten nicht als Staatsfeind gilt?
 
Ja wahnsinn. Seh’ das jetzt erst - obwohl ich es schon lange vorhatte … Die ist ja fast am heulen …
 
Man muss das auch erst einmal sacken lassen, denn die Rechtsbeugung, die Mollath derzeit erfährt, ist substanziell.

Die jährlich anberaumten gerichtlichen Überprüfungen haben allein den Zweck, nachzuprüfen, ob vom Untergebrachten nach wie vor Gefahren ausgehen. Sie haben also darum zwingend per Defintion zu berücksichtigen, wenn sich Veränderungen oder neue Sachverhalte ergeben, die Hafterleichterungen oder gar die Aufhebung einer Unterbringung nach sich ziehen können.

Das Unterbringungsgericht wurde indes ausdrücklich angwiesen, neue Ermittlungsergebnisse nicht zu berücksichtigen. Es stellt seit Jahren lediglich fest, was in der Unterbringungsschrift Brixners verfasst worden ist. Ein Schauprozess, der darum also gar keine neuen Sachverhalte berücksichtigt.

Die Rechtsbeugung sollte damit auch Laien völlig nachvollziehbar sein.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte mittlerweile fest – und hätte das Unterbringungsgericht zu würdigen:

- Die vermeintliche Wahnidee Mollaths ist keine. Mollaths Äußerungen, die als Wahnidee ausgelegt worden sind, beruhen vielmehr auf die verbrecherische Praxis von MitarbeiterInnen der Hypo-Bank und eines ihnen zugehörigen Kundenstammes; aus dem sich mittlerweile mehrere hundert Selbstanzeigen angehäuft haben.

- Die Vorwürfe gegen Mollath (Gewalt gegen Ex-Frau, Reifenstechereien) gelten mittlerweile als nicht mehr belastbar. Ärztliche Atteste haben sich als Dokumenten-Fälschung erwiesen, Tatzusammenhänge konnte nicht bestätigt werden – und die Zeugin, also die Ex-Frau Mollaths, ist von einem außerordentlichen Belastungseifer selber belastet.

Mollath tritt indessen an die Öffentlichkeit und gar vor das bayrische Landesparlament. Geordnet – überhaupt nicht ausufernd oder seine vermeintliche Wahnidee übersteigernd oder ausweitend – trägt er dort sachlich die Fakten vor, die mittlerweile auch von der Staatsanwaltschaft gewürdigt wurden.

Mollath bleibt weiterhin wegen vermeintlicher Gemeingefährlichkeit inhaftiert.

Noch einmal, nur um es sacken zu lassen: die gerichtliche Überprüfung hat keinen anderen Zweck als Bedinungen und Hintergründe zu überprüfen, die sich neuerlich zu Gunsten des Untergebrachten eingestellt haben; ansonsten bräuchte es keine Überprüfung.

Die Rechtsbeugung, also vollendeter Freiheitsentzug, geschieht also unter den Augen der Öffentlichkeit.

Es lässt sich dazu kein weiterer Kommentar mehr abgeben, außer dass ich wahrhaft schockiert bin und mich frage, wann die Bundespolizei ausrückt.

Interessant finde ich aktuell einen Einblick in den UA, vor dem Mollath ausgesagt hat:
http://gabrielewolff.wordpress.com/...ine-hangepartie/comment-page-4/#comment-11224

Dort geht übrigens auch hervor, dass sich Mollath gar nicht einer Expoloration verweigert hatte. Leipziger hat sie vielmehr vermieden:

"Leipziger wäre erst nach drei Tagen einmal erschienen und hätte gesagt, man würde ja nun öfters miteinander sprechen. Dann habe er ihn wochenlang nicht gesehen.
Am Schluss wollte Leipziger noch schnell ein Gespräch führen. Mollath sagt, nur unter Zeugen (Mitpatienten) wäre er dazu bereit."

Ein Kurz-Kommentar von RA Strate, der dort ebenfalls zu finden ist, stimmt mich aber nicht zwingend versöhnlich:
http://gabrielewolff.wordpress.com/...ine-hangepartie/comment-page-4/#comment-11176


:eek:

Ab 10:45h wird's dann ganz extrem.

Meine laienhafte psychologische Meinung dazu: Sie ist getrieben und völlig überfordert - und hat etwas zu verbergen.

Das Ende finde ich besonders sehenswert. Frau Merk beendet das Gespräch und wirkt in einer Weise wuterfüllt, dass ich mich wunderte, wie sehr sie sich noch im Griff hat, nicht die Reporterin zu verprügeln. ;-)
 
Ja das ist alles schon sehr erschreckend. Memo an mich: Man sollte in seinem ureigenstem Interesse tunlichst die Klappe halten.

Nein, eben nicht.
Denn erst wenn wir die Klappe aufreisen, dann reisen wir andere mit.
In diesm Land wurde eben schon mal zu oft die Klappe gehalten.

Es geht hier um unsere Rechtsaatlichkeit und Demokartie und da dürfen wie nicht die Klappe halten.
Nein, wir müssen noch lauter werden!!


Das Ganze hat System, mit dem Mittel der Zwangseinweisung geht alles:

"Statt sechs Monate Haft, Psychiatrie auf Dauer?

Wie schnell landen Menschen in der Psychiatrie? Wie sorgfältig arbeiten Gutachter? Was muss passieren, damit sie wieder herauskommen? Das alles wird derzeit in Zusammenhang mit dem Fall Gustl Mollath diskutiert. Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier einen Bericht, der vor viereinhalb Jahren bei Regensburg Digital erschienen ist. Die Betroffene sitzt nach wie vor in der geschlossenen Psychiatrie. Der Vorwurf: Sie soll ihre Nachbarin mit einem Einkaufswagen gerammt haben.

Ein Bericht vom 14. Juni 2008" Aus Regensburg Digital De


Es geht immer noch besser:

""Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen", twitterte Ärztin Ursula Gresser einen Tag vor Prozessbeginn. Ein Tweet, der offenbar als Aufruf zur Unruhestiftung gedeutet wurde. Denn wenig später stand die Polizei vor der Haustür der Medizinerin. "Das Sicherheitspersonal der Justizministerin habe Bedenken in Bezug auf Frau Gresser angemeldet, wegen eines Tweets, den die 55-Jährige abgesetzt habe", so hätten sich die Polizisten vor Ort ausgedrückt, schildert Blogger Richard Gutjahr den Vorgang. Worauf genau die Bedenken begründet seien, konnten die Polizisten offenbar nicht genau erklären - und zogen wieder ab. Tweet gelöscht, Affäre erledigt?"
aus Spiegel Online
 
Zum Realitäts-Abgleich: Hier hat einer seine Frau vorsätzlich erwürgt. Sieben Jahre Haft.
http://www.shz.de/nachrichten/schle...dter-erwuergte-ehefrau-sieben-jahre-haft.html

Kommentar des Mörders: "Das ist billiger als ein Scheidungsanwalt"

Hätte Herr Mollath also... Dann wäre er wohl längst wieder raus (sowieso schon längst auf Bewährung). ;)

Was für für die Leute auf dem Spiel steht, die Herrn Mollath inhaftiert haben, nur als Beispiel:Freiheitsberaubung (RA Strate hat diesbezüglich u.a. gegen Leipziger und Brixner Anzeige gestellt):

"Das Delikt ist in seiner Grundform ein Vergehen mit einer Strafandrohung bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Seit 1998 ist in Deutschland auch der Versuch strafbar (§ 239 Abs. 2 StGB).

Mit § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB ist eine Qualifikation eingeführt, die bei einer Freiheitsberaubung, die länger als eine Woche dauert, ein erhöhtes Strafmaß von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. "
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsberaubung
 
Deswegen kommt der auch nicht mehr raus.

Wenn die Justiz tatsächlich fest stellen würde dass die Unterbringung in der Klapse nicht rechtens war, müsste sie auch eingestehen dass die Justiz da falsch gehandelt hat. Weil die Justiz sich ihr eigenes Nest nicht beschmutzen will, wird eben solange an der Unterbringung fest gehalten wie es irgendwie geht.

Ob Mollath tatsächlich noch gefährlich ist, oder es jemals war interessiert nicht. Es geht nur darum die eigene Weste sauber zu halten, und dafür muss Mollath bis zum St. Nimmerleinstag in der Klapse bleiben.
 
BR, Quer mit satirischer Note (wenn auch mit bitterem Hintergrund):


Nun muss Frau Merk vorm Untersuchungsausschuss aussagen:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/u...die-letzte-zeugin-heisst-beate-merk-1.1696193

Heribert Prantl in der Sueddeutschen noch einmal zum Thema Freiheitsberaubung…
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-freiheitsberaubung-durch-unterlassen-1.1696091


Deswegen kommt der auch nicht mehr raus.

RA Strate ist zuversichtlich:
"Weder die schnell überführbaren Lügen der Frau Maske noch die dreiste Ignoranz der StV-Kammer in Bayreuth noch die Desinformationsversuche der Beate Lakotta noch die Arbeitsverweigerung der Strafkammer in Regensburg rauben mir den Schlaf. Die Eule der Minerva – so Hegel – beginnt ihren Flug erst in der Dämmerung. Und die Wahrheit hat ihren frühen Abend bald gefunden! Der Tag, an dem Mollath aus der Haft entlassen wird, liegt nach meiner festen Überzeugung eher in der Nähe als in der Ferne."
http://gabrielewolff.wordpress.com/...ine-hangepartie/comment-page-4/#comment-11176
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Frau Merk im Untersuchungsausschuss:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/ministerin-merk-zum-fall-mollath-ich-sehe-keinen-fehler-1.1696722
http://www.sueddeutsche.de/bayern/f...-merkt-fuehlt-sich-nicht-zustaendig-1.1696211

"Am Ende will Runge [von Frau Merk] wissen, warum Mollath denn nun überhaupt verurteilt wurde. Merks Antwort: “Weil er eine Straftat begangen hat und aufgrund seiner psychischen Erkrankung gefährlich ist.”

An Frau Merk müssen sämtliche Ermittlngsergebnisse der eigenen Staatsanwaltschaft vorbeigegangen sein. Herr Süß von Quer (BR) hatte diese absolute Realitätsverdrängung ja bereits kommentiert. Dass Frau Merk die diagnostische Fragestellung selbst vor dem UA noch bekräftigt, ist derweil kaum mehr fassbar:
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=0ng5_OUYp9I#

Die Lügen, die Frau Merk ansonsten vor laufender Kamera selbst vor dem Landtag vorgetragen hat, scheinen ebenso belanglos zu sein: Für die CSU wie auch Frau Merk sei kein "Fehlverhalten der Ministerin" erkennbar.

In einem Blog-Kommentar hieß es dazu: "Wie auch?! Konsequenter Rechtsbruch und Lüge ist aus deren Sicht in BRD-Zeiten spätestens seit Strauß kein Fehlverhalten, sondern lediglich zweckmäßiger und freundlicher Anstand gegenüber Amigos. Fehlverhalten aus deren Sicht betreiben dagegen all die Menschen, die den Rechtsstaat fordern und gegen sich rechtschaffen gebende Verbrecher aufmucken."

Herr Mollath bewahrt derweil ruhigen Kopf, vielmehr erlaubt er sich doch tatsächlich, eine Frage zu stellen, die so mancher noch als wahnhaft auslegen würde ... oder wahlweise als angemessen scharfsinnig: Wer eigentlich für die Protokolle des Untersuchungsausschusses verantwortlich ist, wollte Herr Mollath wissen? Herr Mollath hatte am Dienstag im Untersuchungsausschuss gehört, dass der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Florian Herrmann (Abgeordneter der CSU), am Dienstag gesagt habe, nach dem Schreiben würden die Bänder gelöscht...
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154444
 
Wenn die Justiz tatsächlich fest stellen würde dass die Unterbringung in der Klapse nicht rechtens war, müsste sie auch eingestehen dass die Justiz da falsch gehandelt hat. Weil die Justiz sich ihr eigenes Nest nicht beschmutzen will, wird eben solange an der Unterbringung fest gehalten wie es irgendwie geht.

Dann wären Berufungen und Revisionen ja stets erfolglos und wir könnten uns die Instanzen sparen. Oder meinst du eine bestimmte Justiz? Ansonsten gilt generell: Nicht wenige Richter fangen sich von anderen eine rechtliche Ohrfeige ein.
 
Kann man die bayerische Justizministerin eigentlich wegen vorsätzlicher Falschaussage anzeigen? Gibt es schon einen Korruptionsverdacht gegen sie? Ihr Verhalten muss doch einen Grund haben?
 
So wie die in dem o.g. Interview rüberkommt, hat die noch viel mehr Dreck am stecken
 
Oder jemand, der ihr weisungsbefugt ist.
 
Wenn man das wüsste. Es gibt in der CSU seltsame Vorfälle (verschwundene Festplatten z.B.).
http://www.spiegel.de/politik/deuts...-ermittlungen-gegen-strauss-sohn-a-72702.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-16358461.html
Bis dahin hatte Hillinger schon viel erlebt, was ihn misstrauisch und verstimmt auf die Oberen gemacht hatte. Als seine Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht im April 1999 Haftbefehle gegen Pfahls und die beiden Thyssen-Manager beantragte, informierte Hillinger die Generalstaatsanwaltschaft vorher absichtlich nicht.

Kaum hatten die Augsburger die vom Ermittlungsrichter erlassenen Haftbefehle nach München geschickt, meldete sich schon Froschauer und wies die Behörde am 28. April an, "dass die Haftbefehle derzeit nicht vollzogen werden". Darauf bestehe er, da er, Froschauer, "die Angelegenheit sorgfältig prüfen" wolle. Diese Anordnung gab Hillinger an Maier weiter.

Maier wandte ein, Haftbefehle seien "grundsätzlich sofort zu vollziehen, um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auszusetzen". Solle er die Verhaftungen aufschieben, bestehe er auf einer schriftlichen Weisung. Hillinger telefonierte abermals mit dem Generalstaatsanwalt, Maier erhielt seine Weisung und stoppte die bereits in Gang gesetzte Polizei. Unmittelbar nach diesem Telefonat mit Froschauer setzte sich Hillinger ins Auto und verunglückte auf einer Dienstfahrt.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Jörg_Hillinger&action=edit&redlink=1 <-- Die Seite gab es einmal
http://de.wikipedia.org/wiki/CDU-Spendenaffäre#Staatsanwaltschaft_Augsburg
http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-europa-spitzenkandidatur-seehofer-lobt-hohlmeier-1.370347
 
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