chris25
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Das ist deine Sichtweise, die sich aber die geltende rechtsprechung anders sieht.
Gem Fernabsatzgesetz dürfen Produkte ausgepackt und getestet (aber nicht beschädigt werden.
Ich habe die geltende Rechtslage gar nicht beschrieben, die ist klar. Natürlich darf der Kunde das Technik-Produkt auspacken, testen und zurückschicken.
Die Modebranche bietet oft darüber hinausgehende Rechte freiwillig an. Wobei man sich schon fragen muss, ob man wirklich 100 Tage (inklusive mehrfaches Waschen) zum Testen eines T-Shirts braucht. Aber bei 300% Marge ist das eben drin.