Darf Händler Wertminderung innerhalb der ersten 14 Tage einfordern bei Rückgabe des iPhones


§ 357 Absatz 7 BGB
Wie oft bringt ihr das denn noch? Das hat überhaupt nichts damit zu tun das man das Gerät testet. Das steht da ja sogar als Ausschluss drin.
Einfach mal lesen was ihr da anführt.

Der Wertersatz kann also zB erfolgen wenn du das Teil 14 Tage benutzt und dann zurück spendest. Aber nicht wenn du es kurz testest und dann zurück sendest.
 
Wertverlust durch Ausprobieren
Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist dürfen Verbraucher eine Kaufsache nicht nur auspacken und anschauen, sondern auch ausprobieren, um sich ein Bild von der Funktionsweise des Produkts machen zu können. Wer online eine Kaffeemaschine gekauft hat, darf sich also auch eine Tasse Kaffee machen. Wer ein Laptop gekauft hat, darf ihn starten und benutzen.

Ausprobieren ist grundsätzlich erlaubt
Natürlich kann allein dieses Ausprobieren schon zu einem Wertverlust der Ware führen. Immer wieder behaupten Händler, dass wegen des Wertverlusts der Widerruf ausgeschlossen ist. Das stimmt nicht.

Händler muss Wertverlust in Kauf nehmen
Beispiel Wasserbett. Natürlich kann ein Händler etwa ein Handy, das ein Kunde ausgepackt, angeschaltet und dann doch wieder zurückgeschickt hat, häufig nicht mehr zum ursprünglichen Preis weiterverkaufen. Doch diesen Verlust hat der Kunde in der Regel nicht zu ersetzen. Das hat der Bundesgerichtshof auch in seiner berühmten Wasserbett-Enscheidung so gesehen (Az. VIII ZR 337/09). Ein Verbraucher hatte übers Internet ein Wasserbett zum Preis von 1 265 Euro gekauft, es mit Wasser befüllt und dann darauf zur Probe geschlafen. Anschließend widerrief er den Kauf und schickte das Bett zurück.

Wertverlust unvermeidlich. Der Händler erstattete seinem Kunden wegen der erheblichen Wertminderung durch Aufbau und Wasserbefüllung des Bettes aber nur 258 Euro vom Gesamtpreis. Um die übrigen 1007 Euro wurde vor Gericht gestritten. Der Bundesgerichtshof sprach dem Kunden schließlich diesen Betrag zu. Zum Ausprobieren eines Wasserbettes gehöre auch, das Bett aufzubauen und zu befüllen.

Quelle
 
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@Nutzloser

Auf deinen Herzchen-Applaus kann ich gern verzichten.

Wenn sich genug Leute so zynisch verhalten, braucht man sich nicht mehr wundern, warum Deutsche im Ausland gern als arrogant angesehen werden.
 
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Jo

@picknicker1971
Alles richtig was du schreibst, es kann aber auch in die andere Richtung laufen:

Katalysator

Musste sogar durch mehrere Instanzen.
Selbstverständlich gibt es Grauzonen und unendliche viele Bereiche wo der Verbraucherschutz nicht klar geregelt ist und zur Klärung vor Gericht landen kann.
Das gilt aber nicht für den Fall des TS - hier ist die Rechtslage eindeutig.

Und die Begründung in dem von Dir zitierten Fall ist ja auch nachvollziehbar und einhergehend der Argumentation in diesem Thread:
Jedoch sei eine Ware, die – wie vorliegend der Katalysator –bestimmungsgemäß in einen anderen Gegenstand eingebaut werden solle, für den Käufer auch im Ladengeschäft regelmäßig nicht auf ihre Funktion im Rahmen der Gesamtsache überprüfbar. Den streitgegenständlichen Katalysator hätte der Kläger im stationären Handel nicht – auch nicht in Gestalt eines damit ausgestatteten Musterfahrzeugs – dergestalt ausprobieren können, dass er dessen Wirkungsweise auf sein oder ein vergleichbares Kraftfahrzeug nach Einbau hätte testen können.
 
Wieso eigentlich? Wenn der Online-Handel das nicht ermöglichen würde, hätte er einen eklatanten Nachteil im Vergleich zum Einzelhandel. [...] keiner davon hat mich auf ein ganz individuelles Problem vorbereitet: durch den Bügel und das Gewicht bekomme ich nach wenigen Minuten Kopfschmerzen. Ohne Widerrufsrecht wäre ich auf 600€ teuren, für mich unbrauchbaren Kopfhörern sitzen geblieben.
Eine Rückgabe bei einem Problem ist doch etwas ganz Anderes, also wie du schreibst der für dich persönlich schlechte Komfort der Kopfhörer. Natürlich ist da eine Rückgabe der einzig sinnvolle Weg. Ich habe auch letztes Jahr einen Kopfhörer zurückschicken müssen, weil trotz des Preises und der guten Reviews die Klangqualität unerwartet schlecht ausfiel, sodass die mieser war als beim zu ersetzenden alten Kopfhörer. Das war gemessen am hohen Preis nicht zu erwarten.

Mir geht es um die immer ähnlichen Geschichten hier im Forum, dass ich ein neues iPhone bekomm und dann gefällt es mir schon am Tag der Lieferung nicht mehr. Zuletzt gabs hier einen Thread, wo ein iPhone in blau bestellt wurde und nach dem Auspacken direkt gegen das gleiche Modell in einer anderen Farbe getauscht wurde.

Und die Händler dürfen sich dann mit dem Wertverlust ärgern. Ich kenne das aus der Hifi-Branche gut, wo ein Kaufvertrag oft ausschließlich im Laden abgeschlossen wird, damit diese "gefällt mir nicht mehr"-Rückgaben nicht akzeptiert werden müssen. Der Händler hat nämlich wenige dutzend Kunden im Monat, führt aber viele Marken mit hunderten von Modellen. Wenn du da Ware zurücknimmst und als Rückläufer nochmal anbietest, musst du schon viel Glück haben überhaupt einen neuen Käufer zu finden, der das mit einem großzügigen Rabatt nimmt. Wenn das mehrere Käufer machen, kannst du dann die Rückläufer privat bei dir zuhause parken. (Die Ware wird direkt beim Zwischenhändler/Hersteller gekauft und direkt an den Kunden weitergeschickt, im Geschäft hat man gerade noch Platz für den Vorführraum.)

Die kleinen Hifi-Händler sind schon vor der Pandemie am Aussterben gewesen, manche haben aber sinnvolle Alternativen gefunden: Es gibt zB die Möglichkeit eines Testkits, wo man nur den Versand zahlt und das Produkt auf jeden Fall zurückschicken muss. So kann der Kunde ohne Einschränkung tagelang zu Hause testen und bei einem Kauf werden diese Kosten dann angerechnet und man bekommt ein neues ungeöffnetes Produkt zugeschickt. Bei anderen Händlern wiederrum darf man explizit Rückläufer zum Testen bestellen ganz ohne Kaufabsicht.
 
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Man wird es sowieso nie allen recht machen können.

Was Gesetz ist, ist das nötigste - und fertig.
 
Die „Prüfung der Ware“ und das „in Gebrauch nehmen“ sind im übrigen zwei ganz unterschiedliche Dinge. Ersteres muß der Händler ermöglichen, für letzteres darf er Wertersatz verlangen, wenn sich der Wert der Ware dadurch mindert.
Sorry, aber das ist totaler Unsinn. Wie willst du ein Gerät auf Funktion testen, wenn du es nicht "in Gebrauch nimmst"?
 
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Nein, interessiert mich auch nicht. Ich musste noch nie etwas bestellen, um es zu testen. Ganz einfach. Ich informiere mich vorher und kaufe es dann. Ich habe in all den Jahren 2x etwas zurück geschickt. Einmal einen Defekt und 1x weil die Beschreibung nicht stimmte.

Dann gebe ich dir mal ein einfaches Bespiel: Du bestellst dir ein XXL Jacke, aber diese XXL entsprechen scheinbar nicht deiner Vorstellung von XXL, weil z.B. die Chinesen unter XXL einen 185 cm Person mit 90 kg verstehen und die Amerikaner eine 195 cm Person mit 120 kg

Hier mal ein Zitat:
Wenn Du in Deutschland L benötigst, ist XXL in China die passende Größe, so meine Erfahrung.

Kleidung wäre also schon mal ein Ratequiz

Weitere Beispiel sind Waren, die mit persönlichen körperlichen befinden bzw. fühlen zu tun haben, oder mit der Interaktion von anderen Komponenten. Ein Stuhl kann für eine Person optimal sein, für die andere nicht. Eine Maus kann der eine super ergonomisch finden, der nächste versucht damit 20 min auf "Ausschalten" zu kommen, weil seine Tischoberfläche den Laser der Maus stört.

Frage: Wenn es dich nich interessiert, warum gibst du dann deinen sprichwörtlichen Senf dazu? Warum bist du dann der Meinung, das FernAbsG müsste abgeschafft werden?
 
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Man wird es sowieso nie allen recht machen können.

Was Gesetz ist, ist das nötigste - und fertig.
Naja, ob zum Beispiel die Gurkenverordnung zum nötigsten zählt, wage ich zu bezweifeln. Wir haben mittlerweile tausende Gesetze die eigentlich unnötig wären, aber wir leben ja mittlerweile in einer Zeit, wo auf einer Autobatterie steht: Batterieflüssigkeit nicht trinken :sneaky:
 
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Update zu meinem Vorgang:
Händler hat nach fünf Diskussionsrunden anstandslos bezahlt. Auch ohne Folie. Meine Schwester ist mit der besseren Kamera des iPhone 13 Pro glücklich.
Ich persönlich habe auch mit dem Verbrauchergesetz meine Probleme, aber wenn es Gesetz ist, muss der Händler das Risiko von Wertminderung einkalkulieren.

Fun Fact: Der Händler des iPhone 13 Pro verkauft zig iPhones ohne Mehrwertsteuer. Nächstes Thema ;-)
 
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Was heißt verkauft ohne Mehrwertsteuer? Das kannst du doch gar nicht wissen ob der die abführt.

Ich hab vorhin was zurücksenden müssen: Der Kaufpreis wurde innerhalb der zweiwöchigen Rücksendefrist bei allen Händlern um ca 30% gesenkt, das entspricht mehreren hundert Euro. Da sich der Händler weigerte die Differenz zu erstatten (ist auch ok), hab ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Der Handel wird wissen was er macht, wenn er auf Kosten der Kunden so mit den Preisen rumspielt.
 
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Dann gebe ich dir mal ein einfaches Bespiel: Du bestellst dir ein XXL Jacke, aber diese XXL entsprechen scheinbar nicht deiner Vorstellung von XXL, weil z.B. die Chinesen unter XXL einen 185 cm Person mit 90 kg verstehen und die Amerikaner eine 195 cm Person mit 120 kg

Deswegen bieten Online-Kleidungshändler in der Regel weit über das Widerrufsrecht hinausgehende Test- und Rücksendemöglichkeiten an. Das ist aber eine andere Branche - auch mit ganz anderen Margen - als Technik, die nur originalverpackt als neu verkauft werden kann.
 
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Deswegen bieten Online-Kleidungshändler in der Regel weit über das Widerrufsrecht hinausgehende Test- und Rücksendemöglichkeiten an. Das ist aber eine andere Branche als Technik, die nur originalverpackt als neu verlauft werden kann.

Das ist deine Sichtweise, die sich aber die geltende rechtsprechung anders sieht.

Gem Fernabsatzgesetz dürfen Produkte ausgepackt und getestet (aber nicht beschädigt werden.

Ausnahmen gelten nur für Individuell hergestellte Produkte, dazu gehört auch eine individuelle Signatur aber nicht ein individuell konfigurierter Computer, es sei denn es wird vorher klar kommuniziert das diese Produkt aufgrund der Individualität von der Rückgabe ausgeschlossen ist.

Ausnahmen gibt bei Hygiene oder Frischeprodukte sowie Lotterien.

Auschlüsse in den AGBs oder im Kleingedruckten sind rechtlich unwirksam.

Wertersatz für den Probegrbrauch ist generell möglich, aber er muss vorher klar angekündigt werden.
Der Wertersatz darf nicht pauschaliert sein und es genügt nicht diesen im Kleingedruckten festzulegen.
 
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