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Interessante These. Den Händler möchte ich sehen, der es in seinem Ladengeschäft erlaubt, daß der Kunde im Rahmen der „Prüfung“ die Schutzfolie abzieht und das iPhone aktiviert.Das in Gebrauch nehmen bzw testen ist berücksichtigt und darf eben nicht in Rechnung gestellt werden. Denn genau das macht man ja im Laden auch und war Anstoß für das Gesetz.
Das sind keine Thesen, sondern Verbraucherrechte. Im Laden hast du sowieso meistens Aussteller-Geräte herumliegen, ohne Schutzfolie und aktiviert. Wenn es im Geschäft gar keine Möglichkeit gibt auszuprobieren, wird die Anzahl der Kunden überschaubar bleiben.Interessante These. Den Händler möchte ich sehen, der es in seinem Ladengeschäft erlaubt, daß der Kunde im Rahmen der „Prüfung“ die Schutzfolie abzieht und das iPhone aktiviert.
Die „Prüfung der Ware“ und das „in Gebrauch nehmen“ sind im übrigen zwei ganz unterschiedliche Dinge. Ersteres muß der Händler ermöglichen, für letzteres darf er Wertersatz verlangen, wenn sich der Wert der Ware dadurch mindert.Das in Gebrauch nehmen bzw testen ist berücksichtigt
Ob der Abzug angemessen wäre oder nicht, ist eine streitbare Frage.Gerade in Bezug auf so hochwertige Produkte finde ich die 100 € mehr als gerechtfertigt. Mal ganz ehrlich, wer würde denn für diese bereits „aufgepackte und aktivierte“ Handy den Neupreis bezahlen? Bei einem neuen APPLE Handy erwarte ich schon, dass es noch komplett eingeschweißt ist.
Deswegen gehört es ja auch abgeschafft.Vollkommen egal. Ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wie so vieles Andere auch. Aber das ist ja nicht das Thema.Deswegen gehört es ja auch abgeschafft.
Weil die Kunden es aus deiner Sicht missbrauchen?Deswegen gehört es ja auch abgeschafft.
Wieso eigentlich? Wenn der Online-Handel das nicht ermöglichen würde, hätte er einen eklatanten Nachteil im Vergleich zum Einzelhandel. Sämtliche Produktbeschreibungen, Reviews oder Erfahrungsberichte ersetzen doch nicht die eigene Nutzung. Bevor ich mir die Airpods Max bestellt hatte, habe ich bestimmt 10 verschiedene Tests dazu gelesen bzw. auf Youtube geguckt, keiner davon hat mich auf ein ganz individuelles Problem vorbereitet: durch den Bügel und das Gewicht bekomme ich nach wenigen Minuten Kopfschmerzen. Ohne Widerrufsrecht wäre ich auf 600€ teuren, für mich unbrauchbaren Kopfhörern sitzen geblieben.So ungut es auch ist sich zum Ausprobieren was zu bestellen
Nein, interessiert mich auch nicht. Ich musste noch nie etwas bestellen, um es zu testen. Ganz einfach. Ich informiere mich vorher und kaufe es dann. Ich habe in all den Jahren 2x etwas zurück geschickt. Einmal einen Defekt und 1x weil die Beschreibung nicht stimmte.Weil die Kunden es aus deiner Sicht missbrauchen?
Kommt dir nicht in den Sinn, warum das überhaupt eingeführt wurde?
Weil die Kunden es aus deiner Sicht missbrauchen?
Kommt dir nicht in den Sinn, warum das überhaupt eingeführt wurde?
Tja was viele hier nicht bedenken, jetzt kommt es drauf an was du beim Kauf in den AGBs akzeptiert hast von diesem Händler.Kann man nicht innerhalb der ersten 14 Tage ohne Nennung von Gründen die Ware zurückgeben? Auch wenn sie geöffnet wurde?
Hier würde ich vorsichtig sein lies dir die AGBs des Händlers durch und wenn du nichts dergleichen findest (Minderung.usw.) Dann jaNach Euren Antworten kann ich auf volle Rückerstattung pochen.
Hä? Das ist EU-Recht.... weil es eine deutsche Eigenheit ist, alles bis ins Detail zu regeln? Mir ist nicht bekannt, dass es derartige Bestimmungen in anderen Ländern gibt.
stimmt ... Asche über mein Haupt. .... ich sollte nicht vor dem Essen posten.Hä? Das ist EU-Recht.
Auch wenn er was drin stehen hat stört das nicht da eine AGB keine Gesetze aushebeln kann. Der Abschnitt ist dann ungültig.Tja was viele hier nicht bedenken, jetzt kommt es drauf an was du beim Kauf in den AGBs akzeptiert hast von diesem Händler.
Hier würde ich vorsichtig sein lies dir die AGBs des Händlers durch und wenn du nichts dergleichen findest (Minderung.usw.) Dann ja
NÖAuch wenn er was drin stehen hat stört das nicht da eine AGB keine Gesetze aushebeln kann. Der Abschnitt ist dann ungültig.