cowboy schrieb:
im angemeldeten Gewerbe als Grafiker und Mediendesigner nebenberuflich bis zu 15 Stunden in der Woche betätigen kann ohne das ich mein ALG verliere, ich darf nur diese 15 Stunden nicht überschreiten da es sonst als "Selbständigkeit" angesehen werden kann. Andererseits wie wollen die die 15 Stunden kontrollieren?!?!
Jaja, ich weiß noch, als ich arbeitslos wurde und mich entschloss, es als Freelancer zu versuchen, war alles, was ich hörte: "Hören Sie, Sie dürfen jetzt aber auf gar keine Fall arbeiten!! Sonst verlieren Sie ja ihren Anspruch" Ich: "Wie, ich soll nicht arbeiten? Soll ich arbeitslos bleiben? Wie soll ich das denn verstehen? Ich kann gar nicht nicht arbeiten."
Das ist doch das Ding am Graphiker: Man (also zumindest ich) hat nie wirklich Feierabend, wenn man an nem Job arbeitet.
Denn "arbeiten" im Sinne des Arbeitsamtes, sich an nen Schreibtisch setzen und Computer an= Arbeit, Computer aus= Arbeitsende ist es ja gar nicht.
Man denkt doch dann immer noch über bessere Wege nach, über neue Ideen etc.
Diese Regelung "wer weniger als 15 Stunden arbeitet" ist für unsere Zunft doch gar nicht anwendbar. Die ist eher für "greifbarere" (schlichte) Arbeit anzuwenden.
Mir ist dann die Bemerkung rausgerutscht, daß das doch kompletter Schwachsinn ist, denn auch Kundenaquise ist Arbeit und wie soll ich denn Selbständig werden, wenn ich 1. nur 3 Stunden am Tag Aquise machen darf und in diesen 3 Stunden auch noch Bewerbungsarbeiten machen muss, um einen Kunden zu bekommen.
Und ob er (der Beamte) und das Arbeitsamt denn unbedingt MÖCHTEN, daß ich nicht selbständig werde.
Daraufhin bekam ich einen erstaunten Blick aus leeren, tumben Augen und ich bekam wieder den berühmten Satz zu hören: "Aber.. Sie dürfen... jetzt auf gar keinen Fall ARBEITEN!"