iHeiko schrieb:
nun... das wäre wirklich schön so. so ähnlich habe ich mir das auch in meiner grenzenlosen naivität vorgestellt und bin mal einfach mit einer simplen frage und vorsichtshalber besonders freundlichem ton da hingetrottet:
frage: "wie ist das eigentlich mit den 7 und 16% mwst.? wo kann man denn da die grenze ziehen, um immer das richtige anzugeben?"
antwort: "da müssen sie sich mal einen gesetzestext zum umsatzsteuergesetz im buchladen holen und nachschlagen!"
"oh, vielen dank. das war wirklich ein guter tip!"
UStG § 12 Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz sechzehn Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
. die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
2. die Vermietung der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
3. die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die
****Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4. die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der
****Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und
****Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5. (weggefallen);
6. die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchstabe b bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7. a) die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler
****b) die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die*Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14*Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I*S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung*gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
****c) die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
****d) die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8. a) die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar*gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden,
****b) die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und
********Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9. die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10. die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der Bergbahnen, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Kraftdroschkenverkehr und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
****a) innerhalb einer Gemeinde oder
****b) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als fünfzig Kilometer beträgt.
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ALSO: Für Deine Leistungen gelten immer 16% Umsatzsteuer, die Du Deinen Kunden berechnest.