zählt ein einfacher privater kaufbeleg für das finanzamt?

iHeiko

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hallo macgemeinde,

in ermangelung eines eigenen steuerberaters und anstehender selbständigkeit als ich-ag wollte ich euch mal nach euren bereits gesammelten erfahrungen fragen:
wenn ich mir (z.b. über ebay) einen gebrauchten rechner für meine arbeit kaufe, erhalte ich ja in aller regel keine ordentliche rechnung für diese ausgabe. was müsste mir der verkäufer ausschreiben, damit ich dieses gebrauchte gerät von privat gekauft aber sicher als betriebliche ausgabe meinen einnahmen gegenüber stellen kann/abziehen kann?
kann/sollte/darf man das dann gleich zu 100% im ersten jahr tun? oder wie ist das geregelt?

bitte keine hinweise, mich an einen steuerb. zu wenden. noch habe ich kein geld, dass ich mit ihm teilen könnte. wir sind doch hier ein nettes forum, in dem wir grenzen sprengen... :)

gruss, iheiko
 
Meines Wissens nach kannst du die Investitionen abschreiben, also über mehrere Jahre als Investition verrechnen.
Du kannst aber nicht die MwSt. nicht absetzen. Du brauchst aber eine Rechnung von dem Verkäufer. Der darf ja auch eine als Privatmensch schreiben.

Ja. Ich hoffe, das ist korrekt so. Bin auch kein Experte. Sondern nur seit 6 Monaten selbständig.
 
Burning_Dice schrieb:
Ja. Ich hoffe, das ist korrekt so. Bin auch kein Experte. Sondern nur seit 6 Monaten selbständig.
na, da bist du mir ja ein halbes jahr voraus... :D
eine privatperson kann deiner meinung nach also auch eine rechnung (ohne mwst.) ausschreiben. denke ich ja auch. wäre nur dumm, wenn ich jetzt kräftig investiere und mir hinterher ein finanzamt (oder wer auch immer) erklärt, dass ich DAS SO aber nicht als ausgabe/investition abrechen kann...
 
ich weiss nicht, ob das was helfen würde ( andere länder, andere sitten ;) )
ich war ein paar jahre als architekt in österreich selbständig. das finanzamt war eigentlich immer konstruktiv. ich durfte alle anschaffungen bis 2 jahre vor der kanzleigründung abschreiben. die grösseren käufe (wie meine sgi indy mit cad-software) waren auf 5 jahre geteilt und die teile abschreibbar. sowas ähnliches sollte auch in deutschland geben, nur da muss sich jemand äussern, der was mit sicherheit weiss..
rob
p.s. warum eigentlich gibt es hier noch keine zusammenfassung der sicheren und gecheckten finanzamt-tips? es gibt ja hier genug freelancer, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo iHeiko,

es müßte da einen Weg geben; genaues weiß ich leider in Beziehung auf Ebay auch nicht.
Ein klärendes Gespräch mit einem Steuerberater könnte da aber helfen.
Manche tun dies auch unentgeldlich – bist ja schließlich deren potentieller Kunde. :)

Gruß Difool
 
iHeiko schrieb:
hallo macgemeinde,

in ermangelung eines eigenen steuerberaters und anstehender selbständigkeit als ich-ag wollte ich euch mal nach euren bereits gesammelten erfahrungen fragen:
wenn ich mir (z.b. über ebay) einen gebrauchten rechner für meine arbeit kaufe, erhalte ich ja in aller regel keine ordentliche rechnung für diese ausgabe. was müsste mir der verkäufer ausschreiben, damit ich dieses gebrauchte gerät von privat gekauft aber sicher als betriebliche ausgabe meinen einnahmen gegenüber stellen kann/abziehen kann?
kann/sollte/darf man das dann gleich zu 100% im ersten jahr tun? oder wie ist das geregelt?

bitte keine hinweise, mich an einen steuerb. zu wenden. noch habe ich kein geld, dass ich mit ihm teilen könnte. wir sind doch hier ein nettes forum, in dem wir grenzen sprengen... :)

gruss, iheiko


Also Heiko...

Mit Abschluss der Versteigerung lässt sich ersehen, für welchen Betrag Du den Rechner gekauft hast. Dann lässt sich anhand der Überweisung erkennen, dass dieser Betrag an den Verkäufer geflossen ist.

Damit ist im Fall einer Steuerprüfung nachvollziehbar, dass Du für den konkreten Rechner betriebsbedingt eine Zahlung aufgewendet hast.

Eine Rechnung nach den Vorschriften der §§ 13, 14 UStG ist nicht nötig, weil Du die Umsatzsteuer mangels Umsatzsteuerausweis durch den Verkäufer nicht im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen kannst. Ausreichend ist daher nur der Nachweis der betriebsbedingten Überweisung. Das ist mit den o.a. Unterlagen der Fall.

Zusammengefasst: Du brauchst keine Rechnung. Ausreichend ist der nachvollziehbare Beleg für die betriebsbedingte Aufwendung - nämlich der Ebay-Zuschlag und die darauf erfolgte Überweisung (ggf. noch die Zahlungseingangsbestätigung des Verkäufers).

Viel Spaß in der Selbständigkeit. Ich bin schon seit 15 Jahren dabei
 
iHeiko schrieb:
bitte keine hinweise, mich an einen steuerb. zu wenden. noch habe ich kein geld, dass ich mit ihm teilen könnte. wir sind doch hier ein nettes forum, in dem wir grenzen sprengen... :)

Hallo iHeiko,
dafür ist kein gesonderter Steuerberater nötig. Wenn man weiß, was man fragen muss, ist meiner Erfahrung nach das Finanzamt selbst immer noch der beste Steuerberater, weil die Damen und Herren dort dir auch auskunftspflichtig sind und auch wahrheitsgemäß deine Fragen beantworten müssen (was sie in der Regel auch recht freundlich tun).
Zudem hat das den Vorteil, dass du dir die Aussage von dort im Zweifelsfall auch bestätigen lassen kannst und es somit keine bösen Überraschungen mehr gibt.
Kreativarbeit darf ein Steuerberater auch nicht leisten...

Gruß,
Dominik
 
wie bereits gesagt: die ebay-mail/ebay-seite nach beendigung der auktion
ausdrucken und das geld mit entsprechendem vermerk (auktionsnummer)
überweisen. gab bei mir in der letzten steuererklärung keine probleme...

:)
 
Boni schrieb:
Hallo iHeiko,
dafür ist kein gesonderter Steuerberater nötig. Wenn man weiß, was man fragen muss, ist meiner Erfahrung nach das Finanzamt selbst immer noch der beste Steuerberater, weil die Damen und Herren dort dir auch auskunftspflichtig sind und auch wahrheitsgemäß deine Fragen beantworten müssen (was sie in der Regel auch recht freundlich tun)
nun... das wäre wirklich schön so. so ähnlich habe ich mir das auch in meiner grenzenlosen naivität vorgestellt und bin mal einfach mit einer simplen frage und vorsichtshalber besonders freundlichem ton da hingetrottet:
frage: "wie ist das eigentlich mit den 7 und 16% mwst.? wo kann man denn da die grenze ziehen, um immer das richtige anzugeben?"
antwort: "da müssen sie sich mal einen gesetzestext zum umsatzsteuergesetz im buchladen holen und nachschlagen!"
"oh, vielen dank. das war wirklich ein guter tip!"
haudrauf.gif
 
iHeiko schrieb:
nun... das wäre wirklich schön so. so ähnlich habe ich mir das auch in meiner grenzenlosen naivität vorgestellt und bin mal einfach mit einer simplen frage und vorsichtshalber besonders freundlichem ton da hingetrottet:
frage: "wie ist das eigentlich mit den 7 und 16% mwst.? wo kann man denn da die grenze ziehen, um immer das richtige anzugeben?"
antwort: "da müssen sie sich mal einen gesetzestext zum umsatzsteuergesetz im buchladen holen und nachschlagen!"
"oh, vielen dank. das war wirklich ein guter tip!"
haudrauf.gif

UStG § 12 Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz sechzehn Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
. die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
2. die Vermietung der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
3. die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die
****Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4. die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der
****Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und
****Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5. (weggefallen);
6. die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchstabe b bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7. a) die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler
****b) die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die*Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14*Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I*S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung*gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
****c) die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
****d) die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8. a) die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar*gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden,
****b) die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und
********Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9. die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10. die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der Bergbahnen, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Kraftdroschkenverkehr und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
****a) innerhalb einer Gemeinde oder
****b) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als fünfzig Kilometer beträgt.


Noch Fragen ?

ALSO: Für Deine Leistungen gelten immer 16% Umsatzsteuer, die Du Deinen Kunden berechnest.
 
oh... mezzomus,

vielen, vielen dank! ich verneige mich vor dir und freue mich, dass dieser punkt auf meiner ich-ag-todo-liste erledigt ist. aber woher kommt denn dann das mit den 7 %, das sich in künstlerkreisen als annahme so hartnäckig hält?
etwa: "5. (weggefallen);"...?

gruss, heiko

ps: "Noch Fragen ?" - ich würde sagen, noch so etwa 50 bis 60.
 
Hallo,

7% MwSt (eigentlich USt ;) ) gilt z.B. bei Lebensmitteln.

Das mit der MwST und anderes müßte Dir eigentlich der Finanzbeamte erklären, weil Du nach § 89 AO (Abgabenordnung) ein Beratungs- und Auskunftsrecht hast.

Viele Grüße
Michael
 
@mikne21: ja, gut zu wissen! und sogar noch mit §. vielleicht können wir hier ja doch noch ein paar wichtige infos für anfänger und bereits ordentlich durchgestartete, die sich am liebsten ihren steuerberater sparen würden, zusammentragen...;-)

gruss, heiko
 
mikne21 schrieb:
Hallo,

7% MwSt (eigentlich USt ;) ) gilt z.B. bei Lebensmitteln.

Das mit der MwST und anderes müßte Dir eigentlich der Finanzbeamte erklären, weil Du nach § 89 AO (Abgabenordnung) ein Beratungs- und Auskunftsrecht hast.

Viele Grüße
Michael

Hi Mikne21,

mit den Lebensmitteln ist das nicht genau, denn die Lebensmittel im Supermarkt haben 7% und die Lebensmittel im Restaurant 16%. Also ... Lebensmittel zum "Vor-Ort-Verzehr" unterliegen 16% und Lebensmittel zum Mitnehmen nur 7%.

Deshalb fragt die freundlichen Dame bei MacDonalds auch immer:"for here or to go", denn bei "for here" verdient sich MacDonalds nur dumm und bei "to go" dumm und dämlich. Beim gleichen Preis braucht MacDonalds dann nur 7% abzuführen.
 
@ mezzomus

Hallo,

danke Dir, wieder etwas gelernt beim Thema "Steuern"! ;)

Das unerschöpfliche deutsche Steuerrecht ... :D

Viele Grüße
Michael
 
iHeiko:aber woher kommt denn dann das mit den 7 %, das sich in künstlerkreisen als annahme so hartnäckig hält?
Ist schon mehrfach hier behandelt worden (suchen, zB. Stichwort KSK, da gab´s vor kurem einen langen thread mit etlichen Verweisen zum Thema MwSt.).
In Kürze: Unter anderem haben auch Kulturschaffende das Sonderprivileg, nur 7% MwSt. abführen zu müssen. Bei meinem Finanzamt habe ich eine Anerkennung beantragt, meine Tätigkeit wurde geprüft (Keine gewerbliche Tätigkeit? Keine serielle Produktion? Urheberrechtlich relevant? Etc.), ich wurde als "Künstler" anerkannt und brauche seitdem nur 7% MwSt. berechnen. Werde aber ständig von meinem Steuerberater gewarnt, ja keine Sachen zu machen, die nach Gewerbe riechen. Dann sei ich die Anerkennung schnell wieder los.
Was eBay und andere private Rechnungen angeht: Ich mache es seit Jahren so, wie oben schon erwähnt (Ausdruck der eMail zum Kontoauszug heften), wird problemlos anerkannt. Trotzdem frage ich grundsätzlich nach einem formlosen Beleg, auch wenn er ohne MwSt. ausgestellt wird. Die meisten Verkäufer schicken ihn anstandslos mit.
 
Krill schrieb:
Ist schon mehrfach hier behandelt worden (suchen, zB. Stichwort KSK, da gab´s vor kurem einen langen thread mit etlichen Verweisen zum Thema MwSt.).
In Kürze: Unter anderem haben auch Kulturschaffende das Sonderprivileg, nur 7% MwSt. abführen zu müssen. Bei meinem Finanzamt habe ich eine Anerkennung beantragt, meine Tätigkeit wurde geprüft (Keine gewerbliche Tätigkeit? Keine serielle Produktion? Urheberrechtlich relevant? Etc.), ich wurde als "Künstler" anerkannt und brauche seitdem nur 7% MwSt. berechnen. Werde aber ständig von meinem Steuerberater gewarnt, ja keine Sachen zu machen, die nach Gewerbe riechen. Dann sei ich die Anerkennung schnell wieder los.

Das ist auch ein großes Risiko, denn die Allermeisten sind zwar kreativ tätig - aber gelten damit noch lange nicht als Künstler. Jede Werbeagentur ist kreativ. Die Leistungen werden aber Dienstleistung mit 16% gewertet. Ich rate daher von "künstlerischen Experimenten" ab. Außerdem ist es betriebswirtschaftlich als Gewerbetreibender völlig egal, ob man mit 16% oder mit 7% hantiert, denn wenn die Kunden ebenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist es auch für die Kunden nur ein Durchlaufposten.
 
Hallo,
das Problem mit Anschaffungen, die ich über ebay getätigt habe, hatte ich auch schon. Sowohl mein Steuerberater als auch das Finanzamt selbst (die in Kiel glücklicherweise sehr nett und hilfsbereit sind) haben mir mitgeteilt, dass ein Ausdruck der beendeten ebay-Auktion sowie ein Nachweis des Zahlungsausganges genügen.

Was die 7%-Regelung angeht, hier eine kleine Erläuterung:
"Der Umsatzsteuer nach dem ermäßigtem Steuersatz unterliegen gemäß § 12 Abs.2 Nr. 7 Buchstabe c UStG die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben. Begünstigt sind nach § 12 Abs.2 Nr. 7 Buchstabe c UStG. insbesondere auch freiberufliche Leistungen und Leistungen freiberuflicher Art, deren Inhalt ganz oder zum wesentlichen Teil in der Einräumung oder Übertragung der durch das Urheberrechtsgesetz geschützte Rechte sind."

Das ist nicht immer so einfach und bei meinem Finanzamt haben sie auch lange die Bücher gewälzt, um die entsprechenden Passagen in den Gesetzestexten zu finden. Die Dame hatte von dem ermäßigten Steuersatz auch noch nichts gehört.

Mir hat am Anfang meiner Selbständigkeit der AGD sehr geholfen. Du bekommst reichlich Unterlagen, die viele Fragen beantworten. Eine Mitgliedschaft ist wirklich lohnenswert. Eine gute Lektüre ist auch der "Ratgeber Freie", der von ver.di herausgegeben ist und zu einem erschwinglichen Preis zu erwerben ist.

Viel Glück beim Start in die Selbständigkeit.
Nicole
 
Nice schrieb:
Viel Glück beim Start in die Selbständigkeit.
Nicole
danke, danke! das kam ja nun schon zum zweiten mal. ganz ehrlich gesagt, sehe ich das aber nur als notwendiges übel an, weil ich als studierter künstler derzeit keinen plan habe, wo die brötchen morgen früh herkommen sollen. ich bin gänzlich kein "unternehmertyp", kein verkäufer, kein "he, schauen sie doch mal was ich alles kann! man, das finden sie nirgends sonst und vor allem nicht zu diesem sagenhaften preis!"
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iHeiko schrieb:
danke, danke! das kam ja nun schon zum zweiten mal. ganz ehrlich gesagt, sehe ich das aber nur als notwendiges übel an, weil ich als studierter künstler derzeit keinen plan habe, wo die brötchen morgen früh herkommen sollen. ich bin gänzlich kein "unternehmertyp", kein verkäufer, kein "he, schauen sie doch mal was ich alles kann! man, das finden sie nirgends sonst und vor allem nicht zu diesem sagenhaften preis!"
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Hallo iHeiko,
ich glaube eine gute Selbsteinschätzung mit dem Erkennen der eigenen Schwächen und Stärken ist schonmal sehr wichtig.

Ich bin auch kein Verkäufer-Typ. Aber man lernt dazu. Die meisten Kreativen sind schlechte Verkäufer. Außerdem bin ich überzeugt, dass man auch mit Qualität was erreichen kann. Zudem zählen noch andere Eigenschaften. Du mußt halt deine Stärken herausarbeiten und an den Schwächen arbeiten. Es gibt einige gute "Verkaufs-" und Akquise-Seminare für Kreative. U.A. bieten Designer-Dock immer wieder solche Semiare oder auch der AGD.

viele Grüße
Nicole
 
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