Wohnung kündigen - Nachmieter - Problem

es kommt erst mal darauf an, ob du eine Nachmieterklausel im Vertrag hast. Dann reicht es nach heutiger Rechtsprechung voellig 1 (einen) zumutbaren Nachmieter zu vermitteln. Du brauchst keine 3 oder mehr :) Dann kommt es allerdings darauf an, ob 3 Monate Vertragszeit ein wichtiger Grund sind, den Mieter abzulehen. Das kann im Zweifelsfall nur ein Gericht klaeren :)


Für den Fall, dass Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus der Wohnung ausziehen wollen, kann im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel vereinbart werden, die den Mietern das Recht gibt, einen Nachmieter zu stellen (OLG Frankfurt 11 U 3/91 WM 91, 475).

Darf der Mieter einen Nachmieter stellen, muss er dem Vermieter nicht drei bzw. noch mehr Interessenten benennen. Es reicht ein zumutbarer Ersatzmieter aus (LG Saarbrücken 13 BS 218/94 WM 95, 313). Der Vermieter darf den vorgeschlagenen Nachmieter nur ablehnen, wenn wichtige Gründe in der Person oder in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Nachmieters vorliegen (LG Köln 6 O 359/69 WM 71, 92).

Tritt ein Nachmieter in ein bestehendes Mietverhältnis ein, haftet er nur dann für die vor seinem Einzug angefallenen Kosten seines Vorgängers, wenn dies vertraglich vereinbart ist (AG Osnabrück, 47 C 462/98 WM 99, 484).

Ohne Nachmieter- oder Ersatzmieterklausel im Mietvertrag kann der Mieter grundsätzlich nicht verlangen, dass der Vermieter einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und einem Ersatzmieter zustimmt. Er muss den Mietvertrag bis zum letzten Tag erfüllen (OLG Oldenburg 5 UH 12/80 RE WM 81, 125).
 
es kommt erst mal darauf an, ob du eine Nachmieterklausel im Vertrag hast. Dann reicht es nach heutiger Rechtsprechung voellig 1 (einen) zumutbaren Nachmieter zu vermitteln. Du brauchst keine 3 oder mehr :) Dann kommt es allerdings darauf an, ob 3 Monate Vertragszeit ein wichtiger Grund sind, den Mieter abzulehen. Das kann im Zweifelsfall nur ein Gericht klaeren :)

Nun, einen "Nachmieter" für 3 Monate sehe ich zu 120% als wichtigen Grund an, diesen abzulehnen.
 
wenn es sich um ein schwer vermietbares Objekt handelt wuerde ich mir als Vermieter schon ueberlegen ob 3 Monate Leerstand nicht auch ein wichtiger Grund sein koennte fuer kuerzere Zeitraeume zu vermieten. Aber wenn es keine Nachmieterklausel gibt ist diese Ueberlegung sowieso hinfaellig.
 
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