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snoop69 schrieb:Als Verbraucher können einem die AGB relativ wurscht sein, weil der Händler da kaum Spielraum hat. Gewährleistung, Rücktritt und Nutzungsvergütung sind im BGB ziemlich abschließend geregelt.
Snoop
Woher hast Du diese Info? Ich kann eine entsprechende Nachricht im Apple Store nicht finden.travelstar schrieb:achso, apple hat doch das preis-bashing auch hier eingeführt. findest du deinen mac zu einem niedrigeren preis bei einem händler, gwährt apple dir den selben preis im apple store..seit gestern eingeführt
Hast Du da mal die entsprechenden §§ oder einen Rechtssprechungshinweis? Das würde mich ziemlich interessieren.DER_KOMTUR schrieb:Gerade die Nutzungsvergütung ist leider laut der jeweiligen AGBs rechtens. Möchte Jeder im Gewährleistungsfall wirklich einen Anwalt Konsultieren?
Sharky schrieb:Woher hast Du diese Info? Ich kann eine entsprechende Nachricht im Apple Store nicht finden.
Wie soll der Bestellvorgang denn dann konkret ablaufen:
Ware bestellen - per mail auf niedrigeren Preis bei anderem Anbieter hinweisen - und dann hoffen, dass die Anfrage bei Apple durchkommt?
oder
erst verhandeln und dann bestellen?!?
snoop69 schrieb:Hast Du da mal die entsprechenden §§ oder einen Rechtssprechungshinweis? Das würde mich ziemlich interessieren.
Snoop
Na prost, bei denen werde ich kein Kunde....DER_KOMTUR schrieb:Leider habe ich keine weiteren Rechtssprechnungshinweise. Die AGBs von Cancom:
Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt er zurück, so ist er zur Rückgewähr der zuerst gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: bei einer Nutzungsdauer von ein bis drei Monaten 10% des Verkaufspreises, 20% bei Nutzung von bis zu sechs Monaten, 30% bei Nutzung bis zwölf Monaten und 50% bei einer Nutzung von mehr als zwölf bis zu vierundzwanzig Monaten.
Das heißt, dass Du bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag wegen kaputtem Gerät nicht den vollen Kaufpreis erstattet kriegst, sondern nur anteilig den um die oben genannten Prozentsätze geminderten.wish schrieb:erklär mir das doch mal bitte in normalem deutsch bin informatiker und keine jurist
Kajover schrieb:Hi gibts auch Stores in Wien`?
Klar, aber wenn Du ein Montagsgerät erwischst, das nach 3 Reparaturen immer noch nicht richtig funktioniert, bist Du froh über Dein Rücktrittsrecht.wish schrieb:na ja snoop erst mal danke, aber wenn ich was kaufe behalte ich es auch, solanfge sie mir das ding dann nachbessern, denn die garantie von apple habe ich ja immernoch ...
wish schrieb:na ja snoop erst mal danke, aber wenn ich was kaufe behalte ich es auch, solanfge sie mir das ding dann nachbessern, denn die garantie von apple habe ich ja immernoch ...