Wie läuft das mit Neugeräten (Austausch)

Ich habe leider auch nur Grundlagen des Vertragsrechts genossen, Jurist bin ich genauso wenig. Wenn es mal brenzlig wird, bin ich genauso auf einen Anwalt angewiesen, wie du auch.

Fakt ist aber:
Sollten zwei Gewährleistungsnachbesserungen erfolglos bleiben, kannst du vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern (BGB § 440 bzw. § 441). Den Umgang mit den Garantien des Herstellers regelt der § 443.

Was dir allerdings kein Paragraph zusteht ist ein Ersatz durch das aktuelle Modell. Wenn du vom Kauf zurücktrittst bekommst du natürlich dein eingesetztes Geld wieder zurück, bei Computern ist das ganz praktisch, weil die werden ja tendenziell eher billiger (siehe MBP-Preise über die Jahre).

Wenn du kein mit 1000000 Post-its behandeltes BGB hast, kannst du einfach mal googlen, das BGB sollte auch online zugänglich sein. V.a. musst du dann nicht mit meinem von 2005 vorlieb nehmen, ein neueres hab ich nämlich auch nicht.

Natürlich könntest du nach den fehlgeschlagenen Nachbesserungen Schadenersatz fordern, aber das lässt sich erstens ohne Gericht fast nie durchsetzen und zweitens ist da für einen Laien anhand des Gesetzestexts gar nichts zu verstehen. Weil das was der Laie liest, versteht und wie die reale Rechtssprechung ist, ist oft sehr unterschiedlich.
 
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