Wie läuft das mit Neugeräten (Austausch)

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mein MBP 3,1 hatte nach 3 Wochen schon ein kaputtes Logicboard, wurde getauscht..

letzte Woche gabs dann Flecken am Display und einen leichten Topcaseschaden, das wurde jetzt auch in einer Session alles getauscht.

stimmt das Gerücht das ich bei einer weiteren Großreperatur Anspruch auf ein Neugerät habe?? und wie läuft dann das Prozedere??

nicht dass ich drauf spekuliere, aber langsam gehen mir die ganzen Macken schon auf die Nerven, wobei der Servicesupport bis jetzt von meinem Händler (nicht von der ApppleCareHotline!!!) extrem gut war/ist..

das mein Topcase auch getauscht wird, damit habe ich eigentlich eher nicht gerechnet!!

mein Gerät ist jetzt 4,5 Monate alt!!
 
stimmt das Gerücht das ich bei einer weiteren Großreperatur Anspruch auf ein Neugerät habe?? und wie läuft dann das Prozedere??

Wieso solltest du? Wandlung gibt es nur bei Inanspruchnahme der Gewährleistung (Händler) zu und auch nur wenn die Nachbesserungen erfolglos waren. Nimmst du die Garantie (Hersteller) in Anspruch gilt das ohnehin nicht.

Zu genau diesem Thema gibt es auch einen guten Artikel in der aktuellen c't.
 
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Wieso solltest du? Wandlung gibt es nur bei Inanspruchnahme der Gewährleistung (Händler) zu und auch nur wenn die Nachbesserungen erfolglos waren. Nimmst du die Garantie (Hersteller) in Anspruch gilt das ohnehin nicht.

Zu genau diesem Thema gibt es auch einen guten Artikel in der aktuellen c't.


die Garantie meines Displays gilt aber jetzt um ein Jahr mit dem Datum des Austauschs, oder wie ist das genau??
 
Auf Reparaturen von Apple hast du 3 Monate Garantie auf das getauschte Teil.

Erwartest du etwa allen ernstes das dir Apple nach fast einem halben Jahr den kompletten Rechner Tauscht ? Am besten noch gegen das neu Modell ?

Beim MBP ist das Display und das Gehäuse des selben ein Teil daher wurde beides getauscht. Eine Beule ist nie von der Garantie gedeckt.
 
Wenn dein Display nach 6 Monaten wieder kaputt gehen sollte kannst du ja Versuchen einen Produktionsfehler nachzuweisen.

Aber Die Garantie von drei Monaten auf die Reparatur von Apple sind kein Witz sondern Realität.
 
die Garantie meines Displays gilt aber jetzt um ein Jahr mit dem Datum des Austauschs, oder wie ist das genau??

Da Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, gibt es darauf keine pauschale Antwort, bei Apple verhält es sich so:

Hast du bei einer Komponente während der Garantiezeit einen Defekt so wird diese getauscht, bei der Komponente beginnen die 12 Monate dann aber nicht von vorne sondern du hast nur die Rest-Zeit, bis die Garantie ohnehin abgelaufen wäre, sofern das nicht weniger als 90 Tage sind. Denn bei Reperaturen ausserhalb der Garantiezeit gibt Apple 90 Tage eingeschränkte Garantie auf die getauschte / reparierte Komponente.

Beispiel: Garantiereparatur des DVD-Laufwerks nach 5 Monaten, du hast noch 7 Monate Garantie auf das getauschte, keine 12. Garantiereparatur des DVD-Laufwerks nach 11 Monaten: du hast 3 Monate ab Zeitpunkt des Austauschs.

So war es zumindest bei der Festplatte in meinem iBook, wurde getauscht nach 11 Monaten, war nach 13 wieder kaputt und wurde dann auch nochmal kostenlos getauscht. Steht auch so unter http://images.apple.com/legal/warranty/docs/cpuwarranty.pdf 3ter Absatz.

Und Achtung, wir reden hier immer noch von der Garantie, NICHT der Gewährleistung, die gilt 24 Monate, allerdings mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten, d.h. du musst nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand (z.B. durch bekannten Serienfehler, was aber immer sehr schwierig zu machen ist).
 
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Auf Reparaturen von Apple hast du 3 Monate Garantie auf das getauschte Teil.

Erwartest du etwa allen ernstes das dir Apple nach fast einem halben Jahr den kompletten Rechner Tauscht ? Am besten noch gegen das neu Modell ?

Beim MBP ist das Display und das Gehäuse des selben ein Teil daher wurde beides getauscht. Eine Beule ist nie von der Garantie gedeckt.

es wurde allerdings schon ein Riss der Plastikkante getauscht - jetzt hab ich ein neues Topcase mit Trackpad etc..

das hat mich schon verwundert, ich habs probiert, dachte aber niemals dass das reingeht..
 
Auf Reparaturen von Apple hast du 3 Monate Garantie auf das getauschte Teil.

Erwartest du etwa allen ernstes das dir Apple nach fast einem halben Jahr den kompletten Rechner Tauscht ? Am besten noch gegen das neu Modell ?

Beim MBP ist das Display und das Gehäuse des selben ein Teil daher wurde beides getauscht. Eine Beule ist nie von der Garantie gedeckt.

das neue ProModell möchte ich gar nicht haben, hab dass mit den selben Anwendungen bei einem Freund mit meinem 2,2 verglichen und wir mussten beide feststellen das meines schneller arbeitet als sein 2,4 GHZ 4,1

angeblich taktet das neue 2,4 runter (laut meinem ServicePartner den ich heute darauf angesprochen habe) so dass die alten 2,2 ein wenig schneller sind als die neuen 2,4
 
Da Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, gibt es darauf keine pauschale Antwort, bei Apple verhält es sich so:

Hast du bei einer Komponente während der Garantiezeit einen Defekt so wird diese getauscht, bei der Komponente beginnen die 12 Monate dann aber nicht von vorne sondern du hast nur die Rest-Zeit, bis die Garantie ohnehin abgelaufen wäre, sofern das nicht weniger als 90 Tage sind. Denn bei Reperaturen ausserhalb der Garantiezeit gibt Apple 90 Tage eingeschränkte Garantie auf die getauschte / reparierte Komponente.

So ganz zustimmen möchte ich dir hier nicht; Garantie ist sicher keine freiwillige Leistung des Herstellers, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

IMHO ist es bei Reparatur (nicht Austausch) von Komponenten mit 3 Monaten getan (macht aber keiner), bei Austausch besteht eine "neue" Garantie auf die getauschten Teile, von (meines Wissens) 6 Monaten.
 
So ganz zustimmen möchte ich dir hier nicht; Garantie ist sicher keine freiwillige Leistung des Herstellers, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

IMHO ist es bei Reparatur (nicht Austausch) von Komponenten mit 3 Monaten getan (macht aber keiner), bei Austausch besteht eine "neue" Garantie auf die getauschten Teile, von (meines Wissens) 6 Monaten.

genau das wollte ich wissen, weil theoretisch ist das ja ein neues Bauteil und das müsste doch eine längere garantiezeit haben als 3 Monate..

aber wundern würde mich das auch nicht...aber absurd wäre es trotzdem
 
innerhalb der ersten 6 monate liegt die beweispflicht beim verkäufer, er muss beweisen, das du für den schaden verantwortlich bist, nach den 6 monaten liegt die beweispflicht bei dir, du musst beweisen, das du nicht an den schäden schuld bist.

Normalerweise ist es so, wenn man ein Gerät 2x eintauscht, hat man beim 3ten mal das Recht auf Neuware oder einfach das Geld zurück. PUNKT FERTIG AUS......Ich hatte das Thema erst grad in der Schule gehabt und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das funktioniert......ich hab das mit meinem damaligen (beschi**enen PDA gemacht. Ich hab es 2x zu O2 eingetauscht und beim 3ten mal hab ich es gegen ein N95 8GB umgetauscht, ich musste nur noch den MEHRWERT bezahlen....wenn es einen Minderwert hätte, würde ich den natürlich ausgezahlt bekommen. Ich hatte natürlich auch die Möglichkeit, das Gerät einfach umzutauschen....das ist eigentlich immer so....also wenn dein Gerät ein 3tes mal defekt seien sollte, hast du das Recht auf Neulieferung oder auf Geld zurück...
 
innerhalb der ersten 6 monate liegt die beweispflicht beim verkäufer, er muss beweisen, das du für den schaden verantwortlich bist, nach den 6 monaten liegt die beweispflicht bei dir, du musst beweisen, das du nicht an den schäden schuld bist.

Normalerweise ist es so, wenn man ein Gerät 2x eintauscht, hat man beim 3ten mal das Recht auf Neuware oder einfach das Geld zurück. PUNKT FERTIG AUS......Ich hatte das Thema erst grad in der Schule gehabt und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das funktioniert......ich hab das mit meinem damaligen (beschi**enen PDA gemacht. Ich hab es 2x zu O2 eingetauscht und beim 3ten mal hab ich es gegen ein N95 8GB umgetauscht, ich musste nur noch den MEHRWERT bezahlen....wenn es einen Minderwert hätte, würde ich den natürlich ausgezahlt bekommen. Ich hatte natürlich auch die Möglichkeit, das Gerät einfach umzutauschen....das ist eigentlich immer so....also wenn dein Gerät ein 3tes mal defekt seien sollte, hast du das Recht auf Neulieferung oder auf Geld zurück...

muss aber 3x der gleiche Schaden sein, oder?
also 3x das Logicboard, oder Display..??

jemand anders, nämlich sogar der Herr vom AppleSupport Stufe 2 hat mir gesagt dass nach der 3. Großreperatur Anspruch auf ein Neugerät bestehen würde, jedoch hatte ich damals nicht mehr den Nerv mir das genauer erklären zu lassen..ich will auch kein neues Book, es soll einfach nur funktionieren, ist das denn zu viel verlangt??
 
Zuletzt bearbeitet:
Und nocheinmal:

Garantie ist freiwillige Leistung von Apple. Lediglich die Gewährleistung über 2 Jahre ist zwingend.

siehe z.B. BGB § 2183
 
So ganz zustimmen möchte ich dir hier nicht; Garantie ist sicher keine freiwillige Leistung des Herstellers, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

IMHO ist es bei Reparatur (nicht Austausch) von Komponenten mit 3 Monaten getan (macht aber keiner), bei Austausch besteht eine "neue" Garantie auf die getauschten Teile, von (meines Wissens) 6 Monaten.

Erzähl keinen Quatsch. Garantie ist IMMER freiwillig. 24 Monate Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Zur Reparatur und Restgarantie unter Inanspruchnahme der Garantie: das oben verlinkte PDF mit den Apple Garantie-Bestimmungen lesen, da steht es Wort für Wort drin.

Normalerweise ist es so, wenn man ein Gerät 2x eintauscht, hat man beim 3ten mal das Recht auf Neuware oder einfach das Geld zurück. PUNKT FERTIG AUS......

Ganz so einfach gestrickt ist das auch nicht, siehe
§ 441 (Minderung), § 437 (Schadensersatz), § 439 BGB (Nacherfüllung), § 440, (auch 323, 326) (Rücktrittsrecht) und die etlichen weiteren § zum Kauf- Schuldrecht. Es gibt keinen § im BGB der die Gewährleistung in allen Facetten umfassend und abschließend beschreibt und regelt, deshalb gibt es darum auch soviel Verwirrung.

genau das wollte ich wissen, weil theoretisch ist das ja ein neues Bauteil und das müsste doch eine längere garantiezeit haben als 3 Monate..

aber wundern würde mich das auch nicht...aber absurd wäre es trotzdem

Steht doch schon weiter oben, es gilt auf getauschte Teile ENTWEDER die Rest-Garantie des Gerätes oder eben (falls diese kürzer ist) 3 Monate. Es besteht keine Pflicht für den Hersteller, dir irgendeine wie auch immer geartete Garantie zu geben. Nochmal, man muss explizit unterscheiden zwischen Garantie-Reparatur und Gewährleistungs-Nachbesserungen, ein pauschales "aber das muss so" gibt es da nicht. Erschwerend hinzu kommt, dass z.B. Apple bei Käufen aus dem Apple Store gleichzeitig Händler wie auch Hersteller ist, bei Dell verhält es sich genauso.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt geht das hier wieder los!
Mindestens 1x die Woche nudeln wir hier das leidige Garantie/Gewährleistung-Thema durch! Könnte man da nicht mal ne FAQ-Liste für erstellen?
V.a. dieses Halbwissen, was da immer kommt. Dann sagt doch wenigstens, dass ihr glaubt, dass es so sein könnte, oder ihr es gerecht fändet oder was auch immer, nur tut nicht so, als wäre das Fakt!

So ganz zustimmen möchte ich dir hier nicht; Garantie ist sicher keine freiwillige Leistung des Herstellers, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
Und wie das eine freiwillige Leistung ist! Wenn Apple keinen Bock hat, können sie dir auch gar keine Garantie geben.

Du verwechselst das wohl mal wieder mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht...;)

IMHO ist es bei Reparatur (nicht Austausch) von Komponenten mit 3 Monaten getan (macht aber keiner), bei Austausch besteht eine "neue" Garantie auf die getauschten Teile, von (meines Wissens) 6 Monaten.
Und wieder haust du Garantie und Gewährleistung in einen Topf!

Erschwerend hinzu kommt, dass z.B. Apple bei Käufen aus dem Apple Store gleichzeitig Händler wie auch Hersteller ist, bei Dell verhält es sich genauso.
Noch erschwerender kommt hinzu, dass du bei Apple einen Vertrag mit einer nicht-Deutschen Firma abschließt, die auch ihren Firmensitz nicht in Deutschland hat!
 
muss aber 3x der gleiche Schaden sein, oder?
also 3x das Logicboard, oder Display..??
Nein!

Du erwirbst ein Produkt oder eine Dienstleistung bei einem Händler. Diese hat fehlerfrei zu sein, dies muss dir der Händler gewähren (Bedingungen im BGB beachten!). Ist die Ware dies nicht, hast du Anspruch auf Nachbesserung, bzw. musst dem Händler etwaige Nachbesserungen zugestehen. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen eröffnen sich die oben schon genannten Möglichkeiten wie Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag etc.

Da man Notebooks üblicherweise als ein Artikel erwirbt, ist es egal, welches Einzelteil nachgebessert werden musste. Wenn du dir einen Rechner aus Teilen selbst zusammenbaust ist das wieder anders, da gilt die Gewährleistung auf die Einzelteile!
 
Erzähl keinen Quatsch. Garantie ist IMMER freiwillig. 24 Monate Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
ist doch noch lange kein Grund, sich im Ton zu vergreifen - oder!?
 
Nein!

Du erwirbst ein Produkt oder eine Dienstleistung bei einem Händler. Diese hat fehlerfrei zu sein, dies muss dir der Händler gewähren (Bedingungen im BGB beachten!). Ist die Ware dies nicht, hast du Anspruch auf Nachbesserung, bzw. musst dem Händler etwaige Nachbesserungen zugestehen. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen eröffnen sich die oben schon genannten Möglichkeiten wie Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag etc.

Da man Notebooks üblicherweise als ein Artikel erwirbt, ist es egal, welches Einzelteil nachgebessert werden musste. Wenn du dir einen Rechner aus Teilen selbst zusammenbaust ist das wieder anders, da gilt die Gewährleistung auf die Einzelteile!


aber was heisst das jetzt Konkret, Habe ich rein rechtlich bei der nächsten Großreperatur das Recht von Kauf zurück zu treten?? (bzw. mir ein neues Gerät geben zu lassen - das mit meinem aktuellen Vergleichbar ist)
oder muss ich mir solnage vom Händler, bzw. auch Apple das Book reparieren lassen bis die Garantiezeit (1.jahr) verstichen ist???
 
ist doch noch lange kein Grund, sich im Ton zu vergreifen - oder!?

Garantie ist sicher keine freiwillige Leistung des Herstellers, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

Stimmt, "Erzähl keinen Unsinn" wäre passender gewesen.

DonaldMacRonald schrieb:
aber was heisst das jetzt Konkret, Habe ich rein rechtlich bei der nächsten Großreperatur das Recht von Kauf zurück zu treten?? (bzw. mir ein neues Gerät geben zu lassen - das mit meinem aktuellen Vergleichbar ist)

Hat SGAbi2007 doch ein Posting weiter unten schon beantwortet. Entscheidend ist aber immer noch ob wir hier von Garantie-Reparaturen oder Gewährleistungsnachbesserungen sprechen und damit ob der Hersteller oder Händler in der Pflicht steht.
Das umfassend zu erläutern ist allerdings nicht mit einem Forenposting getan und relativ abhängig vom Einzelfall, wie schon mehrfach gesagt wurde gibt es dafür keine pauschale Regelung. Im Zweifelsfall wird Apple kulant genug sein, das rel. unbürokratisch zu regeln, wenn sie das nicht sind solltest du jemand fragen der sich damit wirklich auskennt, ich bin auf jeden Fall kein Jurist :p
 
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