Werkzeug, bzw. Montagegerüst als Privatperson vermieten...?

ichfragmal

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Hi Leute,

mir ist vergangene Woche etwas ganz Interessantes passiert.

Für die Wohungsrenovierung (hohe Decken) wollten wir ein einfaches Fahr-Gerüst kaufen.
Bei einer Baumarkt-Kette gab es im Prospekt das Heimwerker-Montagegerüst "Corda" von Krause mit einer Arbeitshöhe von 5m für 330 €.
Regulär kostet das Teil im Internet ca. 100 € mehr.
Wir wollte es kaufen und wenn wir es nicht mehr benötigt hätten, weiterverkaufen. Für z.B. 300€ hätten wir es vermutlich losgekriegt, und selbst mit etwas mehr Abschlag wäre es immer noch deutlich billiger geworden, als so ein Gerüst zu mieten, für, sagen wir mal, 2 Wochen. Und man hätte halt nicht den Rückgabetermin im Nacken

Da es schon Samstag war und ich befürchtete, dass es ausverkauft sein könnte, rief ich bei der zu uns zweitnächsten Filiale an, nachdem zuvor die am nächsten liegende tatsächlich den Ausverkauf bestätigt hatte.
Am Telefon wurde für mich das letzte verbliebene Gerüst reserviert.

Also flugs ins Auto gesetzt, rübergefahren und vor Ort verärgert festgestellt, dass nur ein Paket von zwei da war. Das andere war nicht aufzufinden. Dabei hatte ich den guten Mann am Telefon extra darauf hingewiesen, dass das Gerüst aus zwei Paketen besteht...

Also rief der Mitarbeiter von dort aus in der drittnächsten Filiale an, wo laut Systemabfrage noch zwei dieser Gerüste vorrätig sein sollten.
Also wieder reserviert, mit dem Auto quer durch die Pampa und im Baumarkt die nächste Überraschung. Es war zwar noch genau ein Gerüst vorhanden und hier waren sogar beide Paket da, allerdings war eins unvollständig. Super!!!

Meine Adern an den Schläfen mussten bedrohlich hervorgetreten sein, auch wenn ich mir ansonsten Mühe gab, meinen Ärger in zivilisierte Bahnen zu lenken.

Jedenfalls überlegte der Verkäufer kurz und meinte, dass er mir als Entschädigung für meinen Ärger eventuell ein Angebot machen könnte.
Rief dann bei seinem Vorgesetzten an, erklärte den Sachverhalt und schaute während des Telefonats selber ziemlich verdutzt in die Wäsche.
Nach dem Gespräch meinte er zu mir, dass er sich nicht getraut hätte, von sich aus so ein Angebot zu machen.
Jedenfalls rückte er mit der Sprache raus, um was es sich handelte.

Er bot mir das Gerüst "ClimTec" von Krause im Komplettpaket mit Grundgerüst (Arbeitshöhe 3m), Aufstockpaket 1 (bis AH 5m) und Aufstockung 2 (bis AH 7m) inkl. extra Zubehör (Gewichtesatz, zwei Rollensätzen (einfacher und höhenverstellbarer) und Ausleger) an.
Kostet so im Baumarkt 1600€, online bei diversen Händlern immer noch gute 1200 bis 1300€.

Das alles zusammen für 500€!

Jetzt sind wir also stolze Besitzer dieses respektablen Montagegerüsts.

Und eigentlich hatten wir vor, das Teil nach der Renovierung zu verkaufen; es dürfte sich ja nun sogar ein kleiner Gewinn beim Verkauf erzielen lassen.

Andererseits habe ich mir , frei nach Motto: "Gib einem Hungernden einen Fisch, und er wird einmal satt, lehre ihn Fischen, und er wird nie wieder hungern." gedacht, ob es nicht sinnvoll wäre, das Ding zu behalten und z.B. auf Ebay, Quoka oder in den Ebay-Kleinanzeigen und ähnlichen Plattformen privat zum Mieten anzubieten.
Beim Verleihservice kostet das identische Gerüst um die 50-60€/Tag, bzw. 120-130€/Woche.

Langer Rede kurzer Sinn: hat von Euch schon mal jemand privat, aber trotzdem regelmäßig Werkzeuge etc. vermietet, oder macht es sogar aktuell?
Was müsste man den da alles beachten?
Ich meine, ich will jetzt keinen Großverleih gründen, trotzdem möchte ich mir natürlich unangenehme Überraschungen ersparen.
Sei es seitens des Finanzamt, sei seitens anderer Behörden.
Müsste man evtl. ein Gewerbe anmelden?
Wie sähe es mit einer evtl. notwendigen Versicherung aus?

Wie gesagt: vielleicht hat ja der eine oder andere Erfahrung mit sowas und möchte diese mit mir teilen...
 
Das dürfte dann ein Werkzeugverleih / Gerüstverleih sein. Also Gewerbe anmelden, Steuererklärung machen etc. Dann kommt noch die IHK mit ihren Beiträgen, die man ggf. auch erst mal abwimmeln muss usw.
Wenn das jetzt nicht ein einigermassen gutes Geschäft verspricht, würde ich das Gerüst eher wieder privat verkaufen. ;)
 
Und wenn das Ding dann kaputt ist und so ein Trottel vom gerüst fällt. Ui, ui... Da bräuchtest du auch noch ne Betriebshaftpflicht.

Also, vergiss es.
 
danke, dachte mir ja schon, dass es nicht so unkompliziert ist.

Jetzt gibt es ja diverse Online-Plattformen, wo auch Privatleute allerlei Zeugs, u.A. auch Werkzeuge, vermieten.
Wär mal interessant zu erfahren, wie die es mit einer Versicherung handhaben..
 
...Wär mal interessant zu erfahren, wie die es mit einer Versicherung handhaben..

Versicherung ist doch unproblematisch. Du verleihst ein Gerät. Was die damit machen, ob die sich damit umbringen ist nicht dein Problem. Du haftest nicht was die damit machen, auch nicht wenn die damit einbrechen gehen. Leih dir mal ein Gerät von einem professionellen Verleiher von Maschinen und Baugeräten übers WE oder auch nur für ein paar Stunden und schau dir den Vertrag an den du unterschriebst.

Aber natürlich musst du das verteuern, aber solange du keine 17.500€ im Jahr umsetzt bist du Kleinunternehmer und misst nicht mal ein Gewerbe anmelden.

Nur Bei der Steuererklärung deine Einnahmen angeben und eine Ordentliche Rechnung Schreiben.

Achja und ganz wichtig. Im Vertrag sollte stehen: Macht der Leiher das Gerät kaputt, muss er es ersetzten :)
 
Versicherung ist doch unproblematisch. Du verleihst ein Gerät. Was die damit machen, ob die sich damit umbringen ist nicht dein Problem. Du haftest nicht was die damit machen, auch nicht wenn die damit einbrechen gehen. Leih dir mal ein Gerät von einem professionellen Verleiher von Maschinen und Baugeräten übers WE oder auch nur für ein paar Stunden und schau dir den Vertrag an den du unterschriebst.

Aber natürlich musst du das verteuern, aber solange du keine 17.500€ im Jahr umsetzt bist du Kleinunternehmer und misst nicht mal ein Gewerbe anmelden.

Nur Bei der Steuererklärung deine Einnahmen angeben und eine Ordentliche Rechnung Schreiben.

Achja und ganz wichtig. Im Vertrag sollte stehen: Macht der Leiher das Gerät kaputt, muss er es ersetzten :)

Ne ne, so einfach ist das nicht.

http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/kleingruendungen.html

Gewerbe muss man in jedem Fall anmelden. Nur entfällt die Umsatzsteuergeschichte bei Kleinunternehmern.
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, kannst Du nach der Gewerbeanmeldung die Kleinunternehmergeschichte beantragen.

Und zur Versicherung: Du kannst unterschreiben lassen was Du willst. Aber stell Dir mal vor, da steht einer auf dem Gerüst und das Gerüst kracht zusammen, warum auch immer. Und man weist Dir nach, dass das Material defekt war und Du das hättest sehen können. Schon sind wir bei grober Fahrlässigkeit und bums. Da hilft dann eine Betriebshaftpflicht ungemein. Ist zwar unwahrscheinlich, aber wenn sowas passiert, kann das existenzgefährdend sein.
So simpel ist das nicht. ;)
 
Ne ne, so einfach ist das nicht...

Gewerbe muss man in jedem Fall anmelden.

Das ist nicht korrekt. Ich selber und auch in meinem Bekanntenkreis gibt es Menschen die sich jährlich mit einem "Gewerbe" was dazu verdienen und kein Gewerbe angemeldet haben, sondern nur eine Steuererklärung machen. Mein Steuerberater macht das seit Jahren so und es ist völlig i.O.


Nur entfällt die Umsatzsteuergeschichte bei Kleinunternehmern.
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, kannst Du nach der Gewerbeanmeldung die Kleinunternehmergeschichte beantragen.

Und zur Versicherung: Du kannst unterschreiben lassen was Du willst. Aber stell Dir mal vor, da steht einer auf dem Gerüst und das Gerüst kracht zusammen, warum auch immer. Und man weist Dir nach, dass das Material defekt war und Du das hättest sehen können. Schon sind wir bei grober Fahrlässigkeit und bums. Da hilft dann eine Betriebshaftpflicht ungemein. Ist zwar unwahrscheinlich, aber wenn sowas passiert, kann das existenzgefährdend sein.
So simpel ist das nicht. ;)

Also bei Materialfehler hafte nicht ich als Eigentümer, sondern der Hersteller. Und außerdem ist das keine grobe Fahrlässigkeit. Aber es ist natürlich alles einfacher und entspannter mit Betriebshaftpflicht und die dürfte auch nicht so die Welt Kosten. Wenn du das Ding mehr als zwei mal im Jahr verleihst hast du die Kosten wohl wieder drin. Viel wichtiger erachte ich eine Rechtsschutzversicherung. Damit, wenn Ansprüche an dich als Verleiher gestellt werden du entspannt zum Anwalt gehen kannst.
 
Das ist nicht korrekt. Ich selber und auch in meinem Bekanntenkreis gibt es Menschen die sich jährlich mit einem "Gewerbe" was dazu verdienen und kein Gewerbe angemeldet haben, sondern nur eine Steuererklärung machen. Mein Steuerberater macht das seit Jahren so und es ist völlig i.O.

Wenn das eine freiberufliche Tätigkeit ist, dann ja. Der Verleih von Werkzeugen ist aber eine gewerbliche Tätigkeit. Und dazu musst du eine Gewerbeanmeldung durchführen, sorry. Solange das keinem auffällt, ist es ja ok. Das Finanzamt interessiert das auch nicht die Bohne, kann also sein, dass das seit Jahren so läuft. Ändert aber an der Rechtslage nicht, siehe meinen Link. ;)

Also bei Materialfehler hafte nicht ich als Eigentümer, sondern der Hersteller. Und außerdem ist das keine grobe Fahrlässigkeit. Aber es ist natürlich alles einfacher und entspannter mit Betriebshaftpflicht und die dürfte auch nicht so die Welt Kosten. Wenn du das Ding mehr als zwei mal im Jahr verleihst hast du die Kosten wohl wieder drin. Viel wichtiger erachte ich eine Rechtsschutzversicherung. Damit, wenn Ansprüche an dich als Verleiher gestellt werden du entspannt zum Anwalt gehen kannst.

Bin ich ha bei Dir. Aber dennoch würde ich mich nicht darauf verlassen. Wenn man dir nachweist, dass du das Material nicht genug geprüft hast, biste schnell bei grober Fahrlässigkeit und ggf. haftung. Wie gesagt, alles sehr unwahrscheinlich, aber für nen paar Euro wäre mir das zu risikoreich.
 
Wenn Du gewerblich ein Gerüst vermieten willst, muss es jährlich von einem Sachkundigen einer UVV-Prüfung unterzogen werden. Daher würd ich das deshalb schon mal lassen.
 
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