Wer ist alles Erbberechtigt?

Gibt es ja auch nicht für die Kinder der ältesten Schwester, wurden ja auch nicht im Testament bedacht. Bei der 3. Toten geht der Erbteil auf die Kinder über.
die hat KEINE KINDER; deshalb wurden ja ihre Schwestern im Testament bedacht.
 
Das ist egal, er hat damals das Erbe seiner Frau bekommen (50%, die anderen 50% die Tochter). WEnn seine verstorbene Frau nun wieder etwas erbt bekommt er wiederum die 50% und seine Tochter ebenfalls.

stimmt, stand drin, sorry ich bin da auch langsam was durcheinander :D

Da es keine Erben 1. Ordnung gibt und das Testament den Vorgaben entsprechend, ist es gültig. Ab dem Testament greift die normale Erbfolge, also die Erben der schon verstorbenen Erben.
 
Ach wisst ihr was, ich gebe es auf, es hat kein Sinn, es wird nur flüchtig gelesen, jeder schreibt wieder was anderes unpassendes, oder fragt, was m.M.n. im Eingangspost klar zu ersehen ist. es hat leider keinen Sinn.
Dennoch vielen Dank an die, die sich die Mühe gemacht haben.
Das ist egal, er hat damals das Erbe seiner Frau bekommen (50%, die anderen 50% die Tochter). WEnn seine verstorbene Frau nun wieder etwas erbt bekommt er wiederum die 50% und seine Tochter ebenfalls.

stimmt, stand drin, sorry ich bin da auch langsam was durcheinander :D

Da es keine Erben 1. Ordnung gibt und das Testament den Vorgaben entsprechend, ist es gültig. Ab dem Testament greift die normale Erbfolge, also die Erben der schon verstorbenen Erben.
ARMES Deutschland, da blickt man ja nicht mehr, es gibt leider viel zuviel widersprüchliche Aussagen,

lt. gesetzes Text ist der Schwager in diesem Fall aussen vor, es erben die Geschwister= in 2. Ordnung, Verwandte 3. Ordung haben angeblich null Ansprüche, schon garnicht Plichtteilansprüche.... usw.... das macht einen ja wahnsinnig........diese dauernden widersprüchlichen Angaben, ich will nicht mehr.... :(((
mal hüh, mal hot, mal hottehüüüü usw.

ich gebe es auf, vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben versucht zu helfen und zu schreiben,
 
naja, durch ein Testament wird es so oder so immer kompliziert weil damit die gängigen Regeln ausgehebelt werden. Letztendlich kommt ihr um eine anwältliche Beratung nicht drumrum, auch um das Erbe vor dem Amtsgericht anzunehmen und nötige Dokumente zu erhalten.

Es gibt keine Automatismen im Erbrecht die sich ab Sterbezeitpunkt in Gang setzen, man muss sich bewegen.

Warum sollte der schwager (Witwer) außen vor sein? er hat das Erbe seiner verstorbenen Frau und somit auf ihren Anteil einen anspruch. zmd. laut Testament.
 
je nachdem was später noch rauskommt kann sich danach auch wieder alles drehen :D Erbengemeinschaften sind immer Mist ;)
 
Womit wir wieder am Anfang wären.:hehehe:
so ist es ;)
je nachdem was später noch rauskommt kann sich danach auch wieder alles drehen :D Erbengemeinschaften sind immer Mist ;)

tja, wie schon gesagt, armes Deutschland, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht,
ich hatte gehofft, dass jemand einen identischen Fall kennt oder selbst hatte,
dem ist wohl leider nicht so, ich habe langsam den Eindruck, dass selbst Gesetzestext in solchen Situationen "dehnbar- umbaubar und auslegbar nach den jeweiligen Bedürfnissen des einzelnen machbar ist.......
Es wird scheinbar individuell ausgelegt und genutzt.........
Ich bin gespannt, was dabei nun im echten Leben wirklich heraus kommt, wenn sich die Anwälte untereinander austauschen und bekriegen :)
 
Gesetzestexte sind immer dehnbar... nicht umsonst gibts ganze Bücher wie das ein oder andere Gesetz zu verstehen ist.

Wird es auf Zank herauslaufen oder gehts nur darum was nun zu tun ist?
 
bekommst es aber über deine Eltern oder Elternteil mit, das reicht schon. Vor allem weil man nicht wirklich helfen kann.
 
Man auch auf ein Erbe verzichten, spätestens, wenn es aus dem Ruder läuft. Bei kleineren Beträgen ist das oft die bessere Lösung. Ich würde abwägen, wie viel mir meine Nerven und guter Schlaf wert sind.
 
...da muss ich ausnahmsweise mal der allgemeinen Forumsweisheit widersprechen... Da der Eingangspost mittlerweile gelöscht wurde, kann ich nur raten, worum es ging - aber tendenziell würde ich nicht zum Anwalt! Wenn Ihr Euch in der Familie halbwegs versteht, und das keine Riesensumme ist, versucht lieber, das bei einem Familientreffen auseinanderzuklamüsern (bzw. bei einem solchen am Besten das ganze Erbe auf den Kopf zu hauen :drink:). Im Sinne des Anwaltes wird es meistens sein, dass Ihr Euch zerstreitet, dann kann er nämlich lange Geld bekommen - so war das bei meiner Mutter, die Geschichte hat ca. 10 Jahre gedauert und am Ende war nur ein Bruchteil des ursprünglichen Erbes übrig. Ausser natürlich, Du hast einen guten Freund, der Anwalt ist, und dem Du in dieser Hinsicht vertraust....
 
Glaubst du wirklich, er hätte hier nachgefragt (sehr detailliert und kompliziert), wenn es da keine Probleme geben würde?
Wenn es so weit ist, hilft nur noch ein Anwalt.
 
Ich finde nicht, daß das Erbrecht bei uns kompliziert oder gar widersprüchlich ist. Man muß sich halt ein bißchen auskennen, auch was das Lesen von Gesetzestexten betrifft. Man darf da halt nicht einfach einzelne Passagen rauspicken oder gar von eigenen Erfahrungen ausgehen, die meistens ganz andere Grundlagen hatten als der Fall, zu dem mancher dann seine Meinung abgibt.
Schwierig wird es eigentlich immer dann, wenn Menschen sich komplizierte Testamentsbedingungen ausdenken, ohne diese dann mal von einem Fachmann prüfen zu lassen. Da treten dann schnell Widersprüche auf oder Zwickmühlen.
 
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Man auch auf ein Erbe verzichten, spätestens, wenn es aus dem Ruder läuft. Bei kleineren Beträgen ist das oft die bessere Lösung. Ich würde abwägen, wie viel mir meine Nerven und guter Schlaf wert sind.
und insbesondere bei Schulden:eek:

Ich habe zum Glück mal so was ausschlagen können, kann ins Auge gehen vor allem mit:.........."Oh das hab ich nicht gewusst, kann ich jetzt doch aufs Erbe verzichten?"......:crack:

Gehts um Kohle? .....Anwalt......

Tipp, achte drauf das der auch nicht das Geld behält.:Pfeif:
 
Ich habe zum Glück mal so was ausschlagen können, kann ins Auge gehen vor allem mit:.........."Oh das hab ich nicht gewusst, kann ich jetzt doch aufs Erbe verzichten?"......
lach nicht, das geht ;) grade wenn du es nicht gewusst hast, hast du ab dem Punkt des Wissens 6 Wochen Zeit deine Annahme oder ablehnung zu widerrufen ;) Wird halt nur schwer zu beweisen sein wenns hart auf hart kommt, dass du es nicht gewusst hast.
 
Schade, dass die Ausgangsfrage schon gelöscht ist, sonst hätte ich als professioneller "Rechtsverdreher" vielleicht noch etwas beisteuern können.

Außerdem ist das deutsche Erbrecht gar nicht so kompliziert, wenn man die Grundstruktur verstanden hat. Man muss nur wissen, dass die gesetzliche Erbfolge sich nach Stämmen regelt. Erben erster Ordnung sind nur die Abkömmlinge des Erblassers, also alle, die ihm/ihr in direkter Linie nachfolgen (Kinder, Enkel Ur-Enkel usw.).Ein lebender Abkömmling sperrt seine eigenen Abkömmlinge in der Erbfolge, nicht aber die Abkömmlinge anderer Abkömmlinge. Beispiel: Erblasser hat drei Kinder. Zum Zeitpunkt des Erbfalls leben noch zwei Kinder, die je eine eigenes Kind haben, das dritte Kind des Erblassers ist schon vorverstorben hat aber zwei eigene Kinder. Wie ist die Erbfolge? Kind 1 und 2 erben je 1/3, die Kinder von Kind 3 erben je 1/6. Wenn Kind drei einen Ehepartner hatte, der seinerseits Kind drei allein beerbt hat, ändert das nichts! Der Ehegatte der Abkömmlinge ist nicht erbberechtigt und rückt auch nicht in die gesetzliche Erbposition ein! Wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalles verheiratet war, bezieht sich die Quote nur auf die Hälfte des Nachlasses, weil die andere Hälfte über den pauschalierten Zugewinnausgleich im Todesfall und das sog. Ehegattenvoraus an den Ehegatten geht.

Das alles gilt aber nur für den Fall der gesetzlichen Erbfolge. Besteht ein Testament kann das ganz anders sein und wird es in der Regel auch. Kein seriöser "Rechtsverdreher" wird dazu etwas sagen, ohne den Wortlaut des Testamentes zu kennen.

Zum Thema Pflichtteil: Einen Pflichtteil bekommen nur die Abkömmlinge des Erblassers, seine eigene Ehefrau und seine Eltern, wenn diese durch Letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vom Erbe ausgeschlossen wurden. Beispiel: Ausgangssituation wie oben, aber der Erblasser hat seine Kinder durch Testament vom Erbe ausgeschlossen indem er seine Frau zu seiner Alleinerbin eingesetzt hat. Wer hat welchen Pflichtteilsanspruch? Kind 1 und 2 und die Kinder von Kind 3 je die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (= je 1/6 die Kinder vorn Kind 3 je 1/12 die Kinder von Kind 3), wohlgemerkt 1/6 bzw. 1/12 von der Hälfte des Nachlasses, denn die andere Hälfte ginge ja auch im Wege der gesetzlichen Erbfolge an die Ehefrau. Auch hier gilt, Kinder lebender Abkömmlinge des Erblassers sperren den Pflichtteilsanspruch der Eltern.
 
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