anekdote dazu bzw. zum thema urheberrecht:
ich habe einen kunden, der ein design deutlich über die vereinbarte zeit hinaus zu werbezwecken benutzt.
nachdem ich rücksprache mit meinem anwalt gehalten habe, ob ich dagegen vorgehen kann, lautet das ernüchternde ergebnis:
sofern keine fotos in dem design verwendet werden, ist es äußerst schwierig überhaupt einen urheberrechtlichen schutz / anspruch geltend zu machen.
anders als bei fotografien ist es ein wahres kreuz, eine ausreichende "gestalterische güte" geltend zu machen.
bei fotos sieht das anders aus - da ist jedes versehentliche betätigen des auslösers in vollem umfang urheberrechtlich geschützt.
vor diesem hintergrund macht es durchaus sinn, bei designs wenn irgendwie möglich, reale fotos einzubauen (für einen hintergrund zum beispiel), deren urheberschaft man an hand des originals zweifelsfrei belegen kann.
offenbar ist das urheberrecht nicht in allen belangen so designer freundlich, wie man (oder nur ich?) allgemein meint.
aus kundensicht stellt sich also berechtigter weise die frage: warum soll ich nutzungsrechte bezahlen, wenn der designer im zweifelsfall eh keine handhabe gegen mich hat?