Wer berechnet Nutzungsrechte?

Girgl42

Girgl42

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Hand auf Herz, wer von Euch macht Nutzungsrechte geltend, bzw. macht Ihr Unterschiede? Oder berechnet Ihr immer? Führt Ihr die Neutzungsrechte als extra Punkt in der Rechnung auf?

Kurz: Erzählt einfach mal wie Ihr das macht...


thx
 
das ist immer ein harter kampf mit den kunden über die nutzungsrechte. zum glück gibt es die übersicht der marktüblichen vergütungen für bildnutzungsrechte, heraus gegeben von der mittelstandsgemeinschaft foto-marketing (mfm), auf fdie man sich berufen kann.
 
Also ich berechne Nutzungsrechte, mache aber auch Ausnahmen bei Leuten, die ich persönlich gut kenne oder gemeinnützigen Vereinen etc. Da berechne ich - wenn überhaupt - nur den reinen Stundenlohn.

Bei mir tauchen die Nutzungsrechte als Faktor 1,x auf der Rechnung auf, gibt ja Berechnungstabellen für sowas.

Gruß digitomm
 
ja gut, AGD usw., die frage is ob es euere kunden auch akzeptieren und verstehen, hatte in der vergangenheit "lustige" diskussionen mit kunden deswegen
 
Es fragen schon einige nach, was es mit dem Faktor auf sich hat, aber das haben bisher alle verstanden, wenn man es ihnen erklärt hat. Bei großen Kunden mache ich es aber auch teilweise so, dass man sich auf eine pauschale Vergütung einigt (also Stundenlohn + feste Pauschale).

Gruß digitomm

PS: Woher aus Oberfranken kommst du eigentlich?
 
manchmal schlag ich die sache auch einfach auf den stundenlohn um ohne es weiter zu erwähnen ;) wenns mal ein kunde nicht verstehen will oder kann...


Arzberg, bei Hof
 
zur deiner frage:
ich gebe die vereinbarten parameter (dauer, umfang und geografie) i.d.r. explizit unter dem punkt "nutzungsrechte" an und orientiere mich bei der höhe der vergütung sehr daran, um welchen kunden es sich handelt.
eine angemesse vergütung springt dabei jedoch selten raus - das machen die kunden bei mir nicht mit.
so nehme ich - auch wenns blöd klingt - im grunde "soviel wie ich kriegen kann". soll heißen: soviel, wie ich dem kunden zumuten kann, bevor er sich jemand anderes sucht. unterm strich sind diese beträge aber immer noch deutlich unter z.B. den richtlinien des agd.

anekdote dazu bzw. zum thema urheberrecht:
ich habe einen kunden, der ein design deutlich über die vereinbarte zeit hinaus zu werbezwecken benutzt.
nachdem ich rücksprache mit meinem anwalt gehalten habe, ob ich dagegen vorgehen kann, lautet das ernüchternde ergebnis:
sofern keine fotos in dem design verwendet werden, ist es äußerst schwierig überhaupt einen urheberrechtlichen schutz / anspruch geltend zu machen.
anders als bei fotografien ist es ein wahres kreuz, eine ausreichende "gestalterische güte" geltend zu machen.
bei fotos sieht das anders aus - da ist jedes versehentliche betätigen des auslösers in vollem umfang urheberrechtlich geschützt.

vor diesem hintergrund macht es durchaus sinn, bei designs wenn irgendwie möglich, reale fotos einzubauen (für einen hintergrund zum beispiel), deren urheberschaft man an hand des originals zweifelsfrei belegen kann.

offenbar ist das urheberrecht nicht in allen belangen so designer freundlich, wie man (oder nur ich?) allgemein meint.
aus kundensicht stellt sich also berechtigter weise die frage: warum soll ich nutzungsrechte bezahlen, wenn der designer im zweifelsfall eh keine handhabe gegen mich hat?
 
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aus kundensicht stellt sich also berechtigter weise die frage: warum soll ich nutzungsrechte bezahlen, wenn der designer im zweifelsfall eh keine handhabe gegen mich hat?
aus fairness? aus blödheit?
aber genau das ist der punkt. und genau das ist die frage. an diesem punkt ist sie gut gestellt.
 
anekdote dazu bzw. zum thema urheberrecht:
ich habe einen kunden, der ein design deutlich über die vereinbarte zeit hinaus zu werbezwecken benutzt.
nachdem ich rücksprache mit meinem anwalt gehalten habe, ob ich dagegen vorgehen kann, lautet das ernüchternde ergebnis:
sofern keine fotos in dem design verwendet werden, ist es äußerst schwierig überhaupt einen urheberrechtlichen schutz / anspruch geltend zu machen.
anders als bei fotografien ist es ein wahres kreuz, eine ausreichende "gestalterische güte" geltend zu machen.
bei fotos sieht das anders aus - da ist jedes versehentliche betätigen des auslösers in vollem umfang urheberrechtlich geschützt.

vor diesem hintergrund macht es durchaus sinn, bei designs wenn irgendwie möglich, reale fotos einzubauen (für einen hintergrund zum beispiel), deren urheberschaft man an hand des originals zweifelsfrei belegen kann.

offenbar ist das urheberrecht nicht in allen belangen so designer freundlich, wie man (oder nur ich?) allgemein meint.
aus kundensicht stellt sich also berechtigter weise die frage: warum soll ich nutzungsrechte bezahlen, wenn der designer im zweifelsfall eh keine handhabe gegen mich hat?


Diese Frage stellt sich heute mehr denn je.
Jeder TraLaLa Interpret, „Werbetöne”-Komponist
(Telekom etc.) ist besser absichert als ein
Designer. Dies gilt noch heute gegenüber 1980.
Die idee von Netmekisch, „fotografisch” zu
agieren, dürfte für Designer einen gewaltigen
Vorteil haben, das diese ebenso wie Vorgenannte
leichtere Karten bei Gericht haben.;)

In meiner aktiven Zeit war es für mich bei kleineren
Kunden schwer, denen dies klar zu machen. Die
Grossen wussten und akzeptierten es. Nach längerem
Hin und Her entschloss ich mich an Stelle „Streit mit
den Unwilligen” einfach die Kosten in die Rechnung
einfliessen zu lassen.:D

MfG Jürgen
 
Okay, wie ich sehe ergibt sich bei den meisten von Euch die gleiche Problematik wie bei mir, kleine Kunden sind entweder nicht sensibilisiert oder wissen schlicht weg nichts davon... Schade. Dachte ich bin da ein Einzelfall ;) Und Grosse... naja, hab ich im Moment (noch) nicht.
 
In meiner aktiven Zeit war es für mich bei kleineren
Kunden schwer, denen dies klar zu machen. Die
Grossen wussten und akzeptierten es. Nach längerem
Hin und Her entschloss ich mich an Stelle „Streit mit
den Unwilligen” einfach die Kosten in die Rechnung
einfliessen zu lassen.:D

Das heißt, du setzt bei diesen "Unwilligen" generell einen pauschal höheren Stundenlohn an? Das deckt sich mit dem Vorschlag aus dem Buch "Der *********-Faktor" (ganz witzig zu lesen) bei Kunden, die sich wie die Axt im Walde aufführen, generell einen "*********-Aufschlag" zu verlangen - natürlich ohne dass es der Kunde weiß...

Ist es ihm zu teuer, hat man einen nervtötenden Kunden los, akzeptiert er das Honorar, hat man das gute Gefühl ihn trotzdem etwas zu bestrafen - und sich selbst zu belohnen :D
 
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