Al Terego
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Holla.
Der Titel des Threads stimmt nicht zu 100%, es geht eher um die Namensgebung (und mehr) für einen Einzelunternehmer. Klingt aber so prägnanter.
Also ein altes Thema, frisch aufgewärmt:
Ein Kunde ist freiberuflich tätig, nicht gewerblich (Ernährungsberatung).
Benötigt eine minimale Grundausstattung: Briefpapier, Visitenkarten.
Der Knackpunkt: Aus aktuellem Anlass benötigt er auch einen komplett neuen Namen, Logo/Signet, Claim.
Beispiel:
Körnerfresser (=fiktiver Name)
Pick Dich fit (=Claim)
und beides begleitet bzw. zusammengehalten von einer stilisierten Möhre.
Ich habe es mal so gelernt, dass bei einem Einzelunternehmen dieser Art zumindest der Familienname und die Art der Tätigkeit in der Unternehmensbezeichnung erkennbar sein müssen.
Das würde bedeuten, das o.g. Beispiel nicht ohne negative rechtliche Konsequenzen (wenn es denn mal der Fall wäre) für den Unternehmer abgehen würde.
Was erlaubt wäre, ist also z.B.:
Müller Ernährungsberatung + Möhrenlogo
Was ist denn nun erlaubt, was wird geduldet, was ist schlichtweg untersagt?
Ich würde mich freuen, wenn aus Euren Reihen möglichst nur fundierte Ratschläge zu diesem Thema kommen.
Erstmal besten Gruß, Al
Der Titel des Threads stimmt nicht zu 100%, es geht eher um die Namensgebung (und mehr) für einen Einzelunternehmer. Klingt aber so prägnanter.
Also ein altes Thema, frisch aufgewärmt:
Ein Kunde ist freiberuflich tätig, nicht gewerblich (Ernährungsberatung).
Benötigt eine minimale Grundausstattung: Briefpapier, Visitenkarten.
Der Knackpunkt: Aus aktuellem Anlass benötigt er auch einen komplett neuen Namen, Logo/Signet, Claim.
Beispiel:
Körnerfresser (=fiktiver Name)
Pick Dich fit (=Claim)
und beides begleitet bzw. zusammengehalten von einer stilisierten Möhre.
Ich habe es mal so gelernt, dass bei einem Einzelunternehmen dieser Art zumindest der Familienname und die Art der Tätigkeit in der Unternehmensbezeichnung erkennbar sein müssen.
Das würde bedeuten, das o.g. Beispiel nicht ohne negative rechtliche Konsequenzen (wenn es denn mal der Fall wäre) für den Unternehmer abgehen würde.
Was erlaubt wäre, ist also z.B.:
Müller Ernährungsberatung + Möhrenlogo
Was ist denn nun erlaubt, was wird geduldet, was ist schlichtweg untersagt?
Ich würde mich freuen, wenn aus Euren Reihen möglichst nur fundierte Ratschläge zu diesem Thema kommen.
Erstmal besten Gruß, Al