Was muss ein Firmenname enthalten?

Al Terego

Al Terego

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Holla.
Der Titel des Threads stimmt nicht zu 100%, es geht eher um die Namensgebung (und mehr) für einen Einzelunternehmer. Klingt aber so prägnanter.
Also ein altes Thema, frisch aufgewärmt:

Ein Kunde ist freiberuflich tätig, nicht gewerblich (Ernährungsberatung).
Benötigt eine minimale Grundausstattung: Briefpapier, Visitenkarten.
Der Knackpunkt: Aus aktuellem Anlass benötigt er auch einen komplett neuen Namen, Logo/Signet, Claim.

Beispiel:
Körnerfresser (=fiktiver Name)
Pick Dich fit (=Claim)
und beides begleitet bzw. zusammengehalten von einer stilisierten Möhre. :)

Ich habe es mal so gelernt, dass bei einem Einzelunternehmen dieser Art zumindest der Familienname und die Art der Tätigkeit in der Unternehmensbezeichnung erkennbar sein müssen.
Das würde bedeuten, das o.g. Beispiel nicht ohne negative rechtliche Konsequenzen (wenn es denn mal der Fall wäre) für den Unternehmer abgehen würde.
Was erlaubt wäre, ist also z.B.:
Müller Ernährungsberatung + Möhrenlogo

Was ist denn nun erlaubt, was wird geduldet, was ist schlichtweg untersagt?

Ich würde mich freuen, wenn aus Euren Reihen möglichst nur fundierte Ratschläge zu diesem Thema kommen.

Erstmal besten Gruß, Al
 
es kommt auch ein wenig auf den bekanntheitsgrad der marke an, wenn die nur regional bekannt ist, sollte ein müller logo nichts machen. wenn du aber das logo von meinem opa nimmst, bekommst du ärger *lacht
 
Ein Einzelunternehmer bzw. Selbstständiger, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss im geschäftlichen Brief- und email-Verkehr unter seinem richtigen Namen auftreten. D.h. also dass auf dem Briefpapier und auf den Visitenkarten irgendwo sein ausgeschriebener Vor- und Zuname auftauchen muss, und er als Betreiber erkennbar ist.

Allein zu Werbezwecken (z.B. Handzettel etc...) darf auf die Nennung des Namens verzichtet werden. Man kann sich aber meines Wissens nach auch in das Handelsregister eintragen lassen, kostet aber ne Kleinigkeit. Einfach mal bei der zuständigen IHK informieren.
 
Heisst das nun, dass man das Signet durchaus groß und breit auf Briefpapier und Visitenkarte verwenden darf, solange darunter der Vor- und Nachname steht!?
 
Wow. Ihr seid mal wieder irre schnell. Und super seid ihr auch.
Es schein zu sein, wie ich eingangs noch in Erinnerung hatte:

„Freiberufler und Kleingewerbetreibende haben beim Namen gar keine Wahl: Auf ihren Geschäftspapieren (das sind Briefe, Rechnungen, Kataloge, Preislisten, Lieferscheine und auch der E-Shop im Internet) muss ihr Name erscheinen – …, bei Freiberuflern gibt man sich aus unerfindlichen Gründen mit dem Familiennamen zufrieden: "Goetz Buchholz". Mehr braucht man gar nicht. Wer mag, kann eine Branchenbezeichnung oder auch einen Fantasienamen hinzufügen – aber der Eigenname ist unverzichtbar: "Goetz Buchholz. Worte en gros und en détail". (mediafon ratgeber)

Das hieße dann, um bei meinem Beispiel zu bleiben:
Müllers Körnerfresser
(das klingt aber ziemlich dämlich, und der Pepp ist weg)
Oder man setzt den Namen im Claim ein, wie etwa hier:
Körnerfresser
Müllers bester Pick

Das klingt alles nicht, Leute. Egal, wie das Thema und Zusammenspiel von Name, Claim und Fantasiename auch ist.
Oder übersehe ich da eine Möglichkeit?

Besten Gruß, Al
 
macfreak-ac schrieb:
Heisst das nun, dass man das Signet durchaus groß und breit auf Briefpapier und Visitenkarte verwenden darf, solange darunter der Vor- und Nachname steht!?
ja, das frage ich mich auch gerade.
Wäre also im Beispiel:
Körnerfresser
Pick Dich fit
Möhrenzeichnung
und darunter dann klein: Ernst Müller

Aus Mail, Brief und Co. würde sicherlich gut hervorgehen, wer der Unternehmer ist.
Machbar?
 
Einzelunternehmen

Wer als Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen ist (Kleingewerbetreibender), muß unter seinem Familiennamen mit wenigstens einem ausgeschriebenen Vornamen im Rechts- und Geschäftsverkehr auftreten. Er kann einen Hinweis auf seine Tätigkeit und Branche beifügen, z. B. "Hans Meier Möbelhandel".

Wird das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen, so kann ein Firmennamen in Form einer Personen-, Sach-, Phantasie-Firma bzw. Mischfirma gewählt werden. Als Rechtsformzusatz müßte der eingetragene Einzelunternehmer "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau" oder die Abkürzung "e. K .","e. Kfm:" oder "e. Kfr." führen.

Beispiel: "Müller eingetragener Kaufmann" oder "Müller eingetragene Kauffrau" oder "Klaus Müller e. K:","Verena Müller e. Kfr." oder "Retros e. K." (= Phantasiebezeichnung).

Geschäfts-Bezeichnungen sind die Namen der Geschäftslokale wie z. B. "Gaststätte zur Rose" oder "Atlanta-Lichtspiele". Sie sind keine Firmennamen (Namen der Kaufleute), sondern bezeichnen das Geschäftlokal. Diese Bezeichnungen haben sich in bestimmten Branchen eingebürgert und sind dort ohne Eintragung in das Handelsregister zulässig.

Im Handelsregister eingetragene Kaufleute müssen auf Geschäftsbriefen die Firma, den Rechtsformzusatz, den Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angeben.

Quelle: http://www.wuerzburg.ihk.de/starthilfe/e_rechtliche_aspekte/index.html

:)
 
@ren: *knatschmodus* ich meine aber doch nichtgewerbliche ernährungsberater, die fern von ihk und handlesgilde arbeiten :)
 
wie, was, knatschmodus, Einzelunternehmer=GBR, darf keine Firma führen, sondern muss unter seinem Namen im Rechtsverkehr auftreten, ganz egal ob ihk oder Hanse ;)
steht im BGB, nicht im Handbuch des IHK-Beraters ;)

und was heisst eigentlich nichtgewerblich???
 
Zurück zum gesunden Menschenverstand:
Das Logo ist das Logo, so wie man es ganz nach eigenen und/oder kundenwünschen gestaltet.
Und dann gibt es ja auch noch auf dem Briefpapier und der Visitenkarte (dem Schilde, der Kfz-Beschriftung …)die Adresszeile (oder das -blöckchen), in der dann ganz genau steht wer was ist.

"Möhre" [Logo]
Karla Gedönsmeier
Ernährungsberatung
… Adresse/Tel/Fax etc …

Warum so kompliziert, wenns doch auch einfach geht.
Siemens muß auf allen geschäftsrelevanten papieren mit "Siemens AG usw.usw " firmieren. Trotzdem steht auf jedem Telefonhörer bloß Siemens.
Wichtig ist, das der potientielle Kunde die entsprechenden Informationen findet. Aber man muß sie ihm ja nicht gleich im Logo um die Ohren hauen, oder?
 
Zu beachten ist auch, dass Du als Einzelunternehmer Dein
Firmenkonto unter Deinem Namen als Kontoinhaber führen mußt.
Du musst ihr in jedem Fall mitteilen, dass die Überweisungen an
Pick-Dich-Fit (ohne Deinen Namen) auch auf Deinem Konto landet.
 
Ne, es ist so, dass bei der
Überweisung beim Zahlungsempfänger "Körnerfresser" stehen muß!

sorry for klugkack
 
hi,

mache mir grad ähnliche gedanken bezüglich eines fotostudios, dass von einem
selbstständigen designer eröffnet werden soll. da keine ausbildung zum fotograf sondern
nur studiert ist keine gewerbliche anmeldung erforderlich. beim logo ist die wortmarke
ein eigenständiger begriff ohne verbindung zum namen. bisher findet selbiges nur
in den geschäftspapieren + homepage anwendung, wo ebenso name + berufsbezeichnung auchtauchen.

apropro berufsbezeichnung: ist 'fotograf' ein geschützter begriff oder kann/darf sich
ein dipl.-designer ebenso nennen?


gutes nächtle
 
Hm, also bei uns (Gbr, ich angestellt) ist das so:

Tolle Sache
Körner, Fraß und Bio

unten rechts am Briefkopf:
Hans Müller, dipl. Ing. Körnerfresser
Ust ID: xxx


Meines Wissens muß der Name zwar erscheinen, aber nicht im direkten optischen Zusammenhang mit Signet/Wortmarke.
 
Moin WirrWarrTruppe. :D

Wenn ich an dieser Stelle mal zusammenfassen darf:
Wenn man die bei mediafon.net geschriebenen Informationen als verbindlich annehmen kann, sind diese die einzig verbindlichen zuverlässigen Quellen zu diesem Thema hier im Thread.
Vieles andere bezieht sich auf GbRs oder andere gewerblich angemeldete Unternehmen oder beruht auf „so mache ich es“ und „gesunder Menschenverstand“. Den lasse ich im Normalfall auch immer an erste Stelle treten, aber das könnte hier heikler werden, als man mag.

Aber: warum immer mit dem Schlimmsten rechnen?
Wenn ich mir als Freiberufler, und um den geht es hier ausschließlich, einen wohlklingenden Namen samt Claim gebe und meinen Namen und ggf. Berufstitel immer im Zusammenhang auf Geschäftspapieren nenne, dann sehe ich zznächst mal keinen Grund, warum mir ein Amt, ein Konkurrenzunternehmen oder eine Privatperson deswegen vors Bein pinkeln sollte. Zmindest in meinem Umfeld ist das noch nicht passiert.

So far, an dieser Stelle erstmal herzlichen Dank für Eure Meinungen
und einen guten Start in den nass-grauen Tag,
Al
 
Man kann auf jeden Fall ein Logo verwenden, nur es muß den offiziellen Geschäftspapieren eindeutig zu erkennen sein das es sich um ein Einzelfirma handelt (ohne iregendwelche Rechtsform wie GbR usw.) und wer der Inhaber ist. Also Logo und den vollen Namen auf die offiziellen Geschäftspapiere und fertig. Der dierekt Zusammenhang zwischen Logo und Name muß nicht gegeben sein.

Handelt hingegen die Firma mit irgendwelchen Produkten muss sowieso ein Gewerbe angemeldet werden und dann wird die Firma um einen Eintrag im Handelsregister nicht herum kommen. Im nächsten schritt folgt dann die Mitgliedschaft in der entsprechenden Handelskammer.
 
tau schrieb:
Meines Wissens muß der Name zwar erscheinen, aber nicht im direkten optischen Zusammenhang mit Signet/Wortmarke.
So ist es wohl. Ich habe das ganz einfach gelöst: Im Signet erscheint der Firmenname und auf dem Briefbogen (z.B.) darunter im Adressblock der volle Name.

Allerdings sollte man bei der Auswahl von (Phantasie-)Firmennamen vorsichtig sein, da es gerade in Deutschland dabei schnell zu Rechtsstreigkeiten kommen kann!

Gruß

Manjo
 
Ren Van Hoek schrieb:
steht im BGB, nicht im Handbuch des IHK-Beraters ;)

Nein ... steht im HGB (Handelsgesetzbuch).

Gruß jurmac
 
jebede schrieb:
Zurück zum gesunden Menschenverstand:
Das Logo ist das Logo, so wie man es ganz nach eigenen und/oder kundenwünschen gestaltet.
Und dann gibt es ja auch noch auf dem Briefpapier und der Visitenkarte (dem Schilde, der Kfz-Beschriftung …)die Adresszeile (oder das -blöckchen), in der dann ganz genau steht wer was ist.

"Möhre" [Logo]
Karla Gedönsmeier
Ernährungsberatung
… Adresse/Tel/Fax etc …

Moin moin, et iss wie jebede und tau sagen: Der Nam muss auf der Vika und auf dem Briebo zu finden sein. Nicht aber explizit im Logo. Dit wäre ja auch noch schöner …

Gruss. San.
 
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