Wann endlich Filme über Itunes downloadbar?

Das ist Quatsch. Ein Kind klaut doch auch nicht den Schnaps, den es in einem Schnapsladen kauft, nur weil es eigentlich dort keinen Zutritt hat. Der deutsche User, der sich über einfache Umwege, die zudem nicht seitens des Shops verhindert werden, obwohl leicht möglich, Zugang zum US-Store verschafft, verstößt vielleicht gegen ein paar Vertragsklauseln mit Apple, aber das bedeutet noch nicht, dass er sich nach deutschem Recht strafbar macht. Also ruhig weitermachen ;)
Wenn Du mir jetzt erklärst, wie der deutsche Nutzer an eine Lizenz für die gekauften Songs kommt, wäre ich Dir wirklich dankbar.

Die Songs können nicht legal sein, weil Apple keine Nutzungsrechte übertragen kann, die Apple nicht hat!

Warum sollten sie seitens des Shops mehr dagegen tun? Es wird klar und deutlich gesagt, dass eine Umgehung gegen verboten ist, und dass keine Lizenz übertragen wird. Wenn trotzdem wer blöd genug ist, selber schuld. Songs aus dem US-Store unterscheiden sich rein rechtlich nicht von der gebrannten DVD vom Flohmarkt.

Edit: Das Beispiel mit dem Schnaps geht völlig an der Problematik vorbei, weil es hier nicht um das Eigentumsrecht an einer Sache geht, sondern um Nutzungsrechte an geistigem Eigentum. Beispiel der gebrannten DVD: Mit dem Kauf der DVD geht das Eigentumsrecht an der Sache, also der körperlichen DVD, auf den Käufer über. Es mangelt ihm aber an Nutzungsrechten für die auf der DVD enthaltenen Daten.
 
@Snoop69

In Teilen hast Du wahrscheinlich recht, was die vertragliche Situation angeht. Aber wir unterhalten uns wohl darüber, ob das Verhalten hierzulande strafbar ist - so war meine Äußerung jedenfalls zu verstehen. Und da gilt ein klares nein, denn wenn Apple zuläßt, dass ich mir dort Kram aus dem us-store zulegen kann, dann verletzen sie möglicherweise im Innenverhältnis zum Rechteinhaber Verträge, aber der Store kann die Problematik mit den mangelnden Rechten nicht einfach seinen Kunden auferlegen.
Abgesehen davon scheint es apple auch reichlich egal zu sein, wer wo downloaded - mit einem universal-store würden sie sicherlich mehr verdienen, daher kann von einer "Umgehung" auch keine Rede sein.

Danke übrigens für die Hervorhebungen - ohne hätte ich es wohl nicht verstanden...;-)
 
In Teilen hast Du wahrscheinlich recht, was die vertragliche Situation angeht. Aber wir unterhalten uns wohl darüber, ob das Verhalten hierzulande strafbar ist - so war meine Äußerung jedenfalls zu verstehen. Und da gilt ein klares nein, denn wenn Apple zuläßt, dass ich mir dort Kram aus dem us-store zulegen kann, dann verletzen sie möglicherweise im Innenverhältnis zum Rechteinhaber Verträge, aber der Store kann die Problematik mit den mangelnden Rechten nicht einfach seinen Kunden auferlegen.
Der Store nicht, aber es gibt ja auch noch Rechteinhaber. Und wie es nunmal im gewerblichen Rechtschutz ist, kann der Rechteinhaber in der Regel auf jeder Ebene losschlagen, auf der seine Rechte verletzt werden. Da der deutsche Kunde mit dem Download eine Vervielfältigung vornimmt, verletzt er §16 UrhG und macht sich zum einen nach §106 UrhG strafbar, zum anderen hat der Rechteinhaber nach §§97, 98 und 101a Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung und Auskunft.
 
Da nun bald der Filmdownload im UK itunes Store hoffe ich das es danach mit Deutschland weiter geht. Wäre echt enttäuscht von Apple wenn man Deutschland diesen Service verwehrt.
 
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