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hoppelmoppel
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Tag Leute!
Ich hab ja schon oft gelesen, dass Apple einem nur dann das Recht auf Wandlung einräumt, wenn das gleiche Bautteil .. 2-3 mal (ka genau) erfolglos repariert wurde.
Jetzt bin ich aber heute in einer Rechtsvorlesung gesessen, und hab auch danach mit dem Votragend kurz über dieses Thema geredet. Der meinte, dass man schon Recht auf Wandlung nach einer! erfolglosen Reperatur hat und das man das einklagen könnte.
Was meint ihr dazu?
Ich hab ja schon oft gelesen, dass Apple einem nur dann das Recht auf Wandlung einräumt, wenn das gleiche Bautteil .. 2-3 mal (ka genau) erfolglos repariert wurde.
Jetzt bin ich aber heute in einer Rechtsvorlesung gesessen, und hab auch danach mit dem Votragend kurz über dieses Thema geredet. Der meinte, dass man schon Recht auf Wandlung nach einer! erfolglosen Reperatur hat und das man das einklagen könnte.
Was meint ihr dazu?