3. Wer gekauft hat, hat gekauft (Pakta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten) und ein "wenn ich das gewußt hätte ..." gilt eben nicht. Das Fernabsatzgesetz schafft da leider eine Schlupflücke für "Ich-habe-es-mir-anders-überlegt-Leute" und weicht so den Vertragsgrundsatz auf, leider.
Sorry aber von Verbraucherschutz hast Du noch nie was gehört, oder?
In diesem Zusammenhang ist das Fernabfragegesetzt evtl. fehl am Platz, aber es schützt den Kunden vor Händlern, die mit nicht richtiger Darstellung der Ware versuchen, Geld für diese zu erhalten, die im normalen Ladengeschäft im Regal versauern würden. Darüber würde ich an Deiner Stelle mal nachdenken bevor Du hier groß über eines der wenigen kundenfreundlichen Gesetze in Deutschland "rumheulst".