Von Online-Shop betrogen – PayPal Käuferschutz?

Ich verstehe den ganzen Bohai nicht und auch nicht die Gerichtsverfahren, allenfalls stellt man damit das Vorgehen im Falle des Falles seitens Paypal in Frage und lässt es gerichtlich entscheiden

Offenbar kennst du den Inhalt nicht, da Du hast das Urteil nicht gelesen oder die Tragweite nicht verstanden hast.
Und nein, ich mache mir nicht die Mühe euch abgeklärten alten Hasen zu erklären wo hier das Problem liegt. Für euch gibt es ja kein Problem und deshalb ist das Urteil des BGH auch wertlos.

Komisch, das das in den entsprechenden Kreisen aber anders zirkuliert. Die Initial Info kam von Prof. Dr. Hoeren. Dieser Name ist euch sicherlich unbekannt, den einschlägigen Kreisen die sich mit IT Recht und Recht im Bereich E-Commerce beschäftigen aber schon.

Schade das ihr da den Anwählten und Richtern nicht kompetent erklärt wieso das kalter Kaffee ist ..... :crack:
Ich vermute aber mal, das die ja auch keine Ahnung haben, die haben ja studiert und das braucht man in deinen Augen ja nicht .....

Ein Fehler dich von meiner Liste zu nehmen. Nun gut, kann ich ja schnell korrigieren.
 
Der Käufer muss trotz eines solchen Käuferschutzes bei Internetgeschäften zahlen.

Das haste dir aber schön zusammengereimt. Komischerweise STEHT NIRGENDS IN DEM ARTIKEL DIESER SATZ. So entstehen Gerüchte. Selbsternannter Rechtsexperte liest Artikel, versteht die Hälfte und fasst es dann falsch zusammen.

Der BGH hat hier kein Grundsatzurteil gegen den Käuferschutz getroffen, es geht vielmehr um zwei Einzelfälle. Einmal um ein Mobilfunkgerät, was beim Transport verloren ging, der zweite Fall ist eine Metallsäge, bei der die Verkäuferin aufgrund eines Gutachtens den Grund der Rückgabe (Mangel) nicht akzeptiert.

Der letzte Fall wurde an das Landgericht zur abschließenden Beurteilung zurückgegeben.

Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde („Item Not Received“ oder „INR“) oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht („Significantly Not As Described“ oder „SNAD“), siehe hierzu Ziffer 4.

Falls also ein Artikel nachweislich versendet wird und nicht versichert versendet wurde, geht das Risiko eines Verlustes auf den Käufer über. Das war schon immer so, deine selbstgebastelte Sensationsüberschrift ist also inhaltlich völlig falsch.
 
Warum sollte das so sein? :noplan:

Paypal ist hier Dienstleister, wie deine Bank beim Lastschriftverfahren ebenfalls. Die Forderung gilt immer gegenüber dem Kunden und nicht der Bank :noplan:

Paypal bucht das Geld im Falle also zurück weil ihre Käuferschutzvorgaben das so rechtfertigen. Nun hat der Verkäufer, wie vorher auch, das recht sich auch auf anderem Wege das Geld zu holen und Forderungen zu stellen, Paypal war ja nie ein Gericht sondern hat nur als Dienstleister fungiert. :noplan:



Ich verstehe den ganzen Bohai nicht und auch nicht die Gerichtsverfahren, allenfalls stellt man damit das Vorgehen im Falle des Falles seitens Paypal in Frage und lässt es gerichtlich entscheiden - aber mehr doch auch nicht.

Sollte ich falsch liegen, erklärs sachlich...

genau das meinte ich. Nun kommen Leute daher, die irgendetwas gelesen haben, was schon immer so war...und denken die Welt geht unter. Man sieht schon direkt, dass MannimMond keine Ahnung hat...
 
Dass man bei Chinaware den Versandstatus nicht checken kann, ist meistens so.
einige händler, wie z.b. gearbest, tragen dir deine sendungsnummer auch bei unversichertem versand ein. deine sendung kannst du dann aber bei z.b. singpost trotzdem tracken. zumindest sieht man, ob's in DE gelandet ist.
 
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Ein Fehler dich von meiner Liste zu nehmen. Nun gut, kann ich ja schnell korrigieren.

Mimimi, jemand stimmt nicht mit mir überein, ab auf die Liste. :D Ich wäre auch gerne auf deiner "Liste" - lässt sich doch bestimmt einrichten oder?
 
genau das meinte ich. Nun kommen Leute daher, die irgendetwas gelesen haben, was schon immer so war...und denken die Welt geht unter. Man sieht schon direkt, dass MannimMond keine Ahnung hat...

nicht nur ich:

http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-...ndesverfassungsgericht-urteil-staerkt-kaeufer

Der Zivilsenat hatte sich anhand von zwei Verfahren erstmals mit den Auswirkungen des Käuferschutzes befasst.

http://www.handelsblatt.com/impressum/nutzungshinweise/blocker/?ubm&callback=/finanzen/steuern-recht/recht/herber-schlag-fuer-online-kunden-bgh-schwaecht-paypal-kaeuferschutz/20615806.html

http://www.tagesschau.de/inland/paypal-kaeuferschutz-101.html

http://www.sueddeutsche.de/news/wir....urn-newsml-dpa-com-20090101-171122-99-971671

würde das betroffene Käuferschutzprogramm in seiner aktuellen Ausgestaltung für Verbraucher so gut wie wertlos sein", sagt Verbraucherschützerin Schulze.

Nach Einschätzung des Berliner Fachanwalts für IT-Recht, Martin Schirmbacher, hat die höchstrichterliche Entscheidung große Bedeutung für die ganze Branche.


und extra für euch:

Herber Schlag für Online-Shopper
http://www.bild.de/ratgeber/leben-u...rteil-paypal-betahlsysteme-53940600.bild.html

Rechtsexperte Dr. Otto Bretzinger:
„Nach dem Urteil des BGH ist das jetzige Käuferschutzprogramm von Paypal für den Verbraucher wertlos, weil dem Verkäufer unter Umständen trotzdem der Kaufpreis zusteht.“

► Paypal zeigte sich von dem Urteil sehr überrascht.
Die frühere Ebay-Tochter will nun die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob Änderungen an den Richtlinien für den Käufer- und Verkäuferschutz vorgenommen werden.


Sollte dieses Urteil bestätigt werden, dann werden die einschlägigen "Shops" dort entsprechend agieren.

Ich weiß, war ja schon immer so .... :crack:
Und ihr seid die großen Checker :faint:

Ich hoffe doch mal, das ihr die blöden Medien jetzt aufklärt, die haben schließlich auch keine Ahnung.
Ich würde vorschlagen, das ihr zuerst die Redaktion der Tagesschau informiert und dann die der Bild-"Zeitung".
Ich will mir gar nicht ausmalen was passiert, wenn eure Expertise hier ungenutzt vergammelt - welche Vergeudung.

Ich male mir gerade die Schlagzeile der Bild aus:
MacUser korrigiert die Fachwelt, denn es war schon immer so.
 
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Jaja, red dich nur raus.

Aus dem ZEIT Artikel:

PayPal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück – und belastet in gleicher Höhe das PayPal-Konto des Verkäufers.

Schade das ihr da den Anwählten und Richtern nicht kompetent erklärt wieso das kalter Kaffee ist ..... :crack:

Was meinte die vorsitzende Richterin des BGH denn?

Dagegen können Verkäufer klagen, urteilt der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t). Der Käufer bleibt aus Sicht des Gerichts gleichwohl erheblich im Vorteil: "Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen", erläuterte die Vorsitzende Richterin Karin Milger.

Das ist genau das, was ich geschrieben habe. Der Verkäufer muss erstmal klagen und vor Gericht beweisen, dass er keine mangelhafte Ware verschickt hat oder die Ware ordnungsgemäss verschickt hat. Genau diese beiden Punkte sichert der PayPal Käuferschutz ab. Bis dahin bleibt das Geld aber beim Käufer. Es ist also keineswegs so, wie du schriebst:

Der Käufer muss trotz eines solchen Käuferschutzes bei Internetgeschäften zahlen.

Das Gericht hat also nur bestätigt, was eh schon klar war, dass der Verkäufer, falls er die Vertragsbedingungen des Käuferschutzes erfüllt hat, eine Rückzahlung zurückfordern kann.

Das mit dem vorliegenden Fall - mutmasslicher online Shop Betrug - in Verbindung zu bringen und damit zu suggerieren, dass in Zukunft PayPal bei solchen Betrügereien nicht mehr sicher ist, ist inhaltlich falsch, da so ein Shop niemals beweisen werden kann, dass der Artikel verschickt wurde UND dann noch vor ein deutsches Gericht zieht, um genau das im Einzelfall nachzuweisen. PayPal wird also in solchen Fällen, wie gehabt, immer zurückzahlen.

Dass du die Bild Zeitung ernsthaft als Quelle nimmst. :D
Herber Schlag für Online-Shopper
Ist natürlich die einzige "Quelle", die genauso unseriös und sensationslüstern ist, dass man hier vielleicht noch eine Welle machen kann...

Jaja, Bild sprach mit der Leiche. :p
 
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Offenbar kennst du den Inhalt nicht, da Du hast das Urteil nicht gelesen oder die Tragweite nicht verstanden hast.
Und nein, ich mache mir nicht die Mühe euch abgeklärten alten Hasen zu erklären wo hier das Problem liegt. Für euch gibt es ja kein Problem und deshalb ist das Urteil des BGH auch wertlos.

ich hab dich nichtmal runtergenommen, nur den Button unten genutzt :p

Aber doch ich hab mich reingelesen und versteh es nicht. daher rag ich. Hüpf von deinem Tesla und erklärs, oder sag mir einfach wo ich falsch liege. Die Entscheidung von Paypal war immernur eine Entscheidung von Paypal und nie rechtsgültig, wenn der Händler danach nicht auf sein Geld besteht ist das ja sein Bier, stand ihnen vorher auch zu.

Der Käuferschutz hilft dem Kunden ohne großes Zivilverfahren :noplan: mit dem Risiko danach gerichtlich belangt zu werden :noplan: Daher gibt Paypal ja auch beiden Seiten die Möglichkeit der Erklärung und du als Käufer must nochmal zusätzlich danach den Käuferschutz beantragen.

Ob Paypal darauf hinweist, dass die Entscheidung unabhängig davon gefällt wird ob man nun zahlen muss oder nicht weiß ich grad nicht.

Daher gleiche Stufe wie Lastschrift, kann ich ja auch zurückbuchen wenn ich der Meinung bin das Einverständnis nicht erteilt zu haben, mit den entsprechenden Folgen wenn es anders ist :D

Rechtsexperte Dr. Otto Bretzinger:
„Nach dem Urteil des BGH ist das jetzige Käuferschutzprogramm von Paypal für den Verbraucher wertlos, weil dem Verkäufer unter Umständen trotzdem der Kaufpreis zusteht.“

Welch eine Erkenntnis, seit wann gibt es das Käuferschutzprogramm? und erst jetzt hat mal ein Verkäufer geklagt?....

Bevor wir aneinander vorbeireden, im Grunde hat ein Gericht das festgestellt was eh schon klar ist. IN erster Linie hat man einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen und ist damit Zahlungspflichtig danach kommt das Gewährleistungsrecht.

Dass Paypal sich nicht darüber hinwegsetzen kann ist für mich nur logisch und wurde nun bestätigt...
 
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Genau so ist es. Aber nein laut Mann im Mond, besser gesagt lebt hinterm Mond, hat ja mit1 allem recht und gut ist.
Lassen wir ihn doch...
 
Um es halt nochmal durchzukauen:

OT:
lasst Mann in Mond in Ruhe! der verdient Respekt, jedenfalls seiner Ansicht nach. Hat er mir jedenfalls geschrieben, hier im Forum. Ist noch gar nicht solange her.

Back to topic:

paypal und Käuferschutz

Fall 1:
Der Käufer hat (auch Kostengründen? aus Dummheit?) etwas gekauft, was ihm ab Übergabe an den Versanddienstleister gehört. Das Teil wurde vom Verkäufer versandt, kam aber nicht an: Klarer Fall, Risiko beim Käufer. Der Käufer hat dann paypal GETÄUSCHT, indem er Käuferschutz beantragt hat. So what?

Ist doch wohl jedem mit halbwegs gesundem Menschenverstand klar, dass der Verkäufer sein Geld will und bekommt.
Da braucht es keinen wie auch immer zu seinem Titel "Rechtsexperte" gekommenen Dr. Bratwurst, der daraus einen völlig unsinnigen Schluss zieht (vorausgesetzt, MiM hat ihn nicht nur fett, sondern auch richtig und umfassend zitiert.)

Fall 2
Das Gericht wartet auf ein Gutachten, ob das Teil defekt ist oder benutzbar. Sobald das eine oder das andere festgestellt ist, muss entweder der Verkäufer zurücknehmen oder der Käufer zahlen.
Paypal Käuferschutz ist eben nicht die Ausweitung von "ach was, ich schick es zurück" - es ist Schutz vor Betrug, kein Schutz vor Bestell-Irrtum.

Es hat sich also für Verkäufer und Käufer nichts geändert:
Wer korrekt liefert, kommt zu seinem Geld, egal was der Käufer beanstandet.
We betrügt, fällt aufs Maul.

Im ersten Fall hat der Käufer versucht, paypal zu betrügen, im 2. Fall entscheidet ein ordentliches Gericht.

Klar ist:
Kunden mit betrügerischen Absichten sind jetzt angepi**t, Verkäufer mit ehrlichen Absichten sind jetzt entspannter.
Betrügerische Verkäufer werden sich hüten, gegen die Inanspruchnahme des paypal Käuferschutzes gerichtlich vorzugehen, denn sie müssen die Prozesskosten vorlegen...

Grüsse, Ciccio
 
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Jaja, red dich nur raus.

Aus dem ZEIT Artikel:



Das ist genau das, was ich geschrieben habe. Der Verkäufer muss erstmal klagen und vor Gericht beweisen, dass er keine mangelhafte Ware verschickt hat oder die Ware ordnungsgemäss verschickt hat. Genau diese beiden Punkte sichert der PayPal Käuferschutz ab. Bis dahin bleibt das Geld aber beim Käufer. Es ist also keineswegs so, wie du schriebst:



Das Gericht hat also nur bestätigt, was eh schon klar war, dass der Verkäufer, falls er die Vertragsbedingungen des Käuferschutzes erfüllt hat, eine Rückzahlung zurückfordern kann.

Das mit dem vorliegenden Fall - mutmasslicher online Shop Betrug - in Verbindung zu bringen und damit zu suggerieren, dass in Zukunft PayPal bei solchen Betrügereien nicht mehr sicher ist, ist inhaltlich falsch, da so ein Shop niemals beweisen werden kann, dass der Artikel verschickt wurde UND dann noch vor ein deutsches Gericht zieht, um genau das im Einzelfall nachzuweisen. PayPal wird also in solchen Fällen, wie gehabt, immer zurückzahlen.

Dass du die Bild Zeitung ernsthaft als Quelle nimmst. :D Ist natürlich die einzige "Quelle", die genauso unseriös und sensationslüstern ist, dass man hier vielleicht noch eine Welle machen kann...

Jaja, Bild sprach mit der Leiche. :p
Schiess nicht auf die Bild, denn die hat den Sachverhalt gut erklärt. Es ist der Mimsche, der polemisiert und sich interessant machen will, so kennen wir ihn hier. Welcher Wiedergänger bist Du eigentlich?
 
Gut erklärt? Ja, wenn man eine Sensationsüberschrift und falsche Behauptungen von einem sich im Ruhestand befindenden vermeintlichen Experten (natürlich ohne dessen momentane Funktion / Ort zu nennen), der werte Herr is mittlerweile schon über 70, als gute Erklärung durchgehen lässt.

Bild dir keine Meinung. Du kannst aber ruhig dein Bild-Abo behalten, keine Sorge. Passt zu deinem Niveau mir zu unterstellen hier einen Zweitaccount zu betreiben - wozu ist ja auch egal, kann dir dann bestimmt deine unfehlbare Bild Zeitung in Großbuchstaben erklären.
 
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