Von Online-Shop betrogen – PayPal Käuferschutz?

Wilhelmine1

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Hallo liebe Macuser,

ich ärgere mich gerade über mich selbst.
Habe am 19.10. bei einem Online-Shop via PayPal eine Bestellung gemacht: eine Quartz Watch und einen Katzen-Schlüsselanhänger für insgesamt 24,98€.
Der Shop nannte sie Popflyy und hat auf Instagram inseriert – so bin ich überhaupt draufgekommen. Billiger Preis, kostenloser Versand (Shipping Worldwide) und satter Rabatt haben mich blind gemacht.
PayPal-Zahlungsbestätigung und eine Kaufbestätigung des Shops kamen prompt. Der Klick auf die Schaltfläche "View your order" ergab, dass die Ware bald verschickt würde. So weit, so gut.

Tja, nachdem bis heute nichts angekommen ist, will ich wieder den Versandstatus checken. Und siehe da – nicht möglich, denn: "Sorry, this shop is currently unavailable". :(

Ich fange an, zu "recherchieren". Die Kaufbestätigung, die ich damals erhalten habe, kam von der Adresse @outlook.pt
Bei PayPal ist für den Verkäufer die Mail-Adresse @hotmail.com hinterlegt.

Alles weist darauf hin, dass ich übers Ohr gehauen wurde.

Es sind zwar nur 25€, aber trotzdemn will ich die nicht kampflos aufgeben. Über PayPal kann ich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen ("Problem melden").
Ich werde ihm jetzt also schreiben, dass ich die Ware nicht erhaltn habe und eine Rückerstattung des Kaufbetrags verlange. Meine Befürchtung ist aber, dass sich da ein Typ in Portugal ins Fäustchen lacht.

Deshalb meine Frage: Wer kennt sich mit dem PayPal-Käuferschutz aus? Wie geht man da vor?
Vielleicht hat sich hier jemand mit einem ähnlichen Problem herumgeschlagen und kann mir einen Tipp geben?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße!
 
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Deine Chancen stehen 50/50 aber du musst zeitig (jetzt!) handeln. Käuferschutz einschalten und gucken was passiert.
 
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Das heißt also, ich muss PayPal einen Brief schreiben?
Das man das nicht online klären kann. :(

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
 
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Danke, das hab ich eben auch entdeckt, in den Käuferschutz-Richtlinien:

3.7.1. PayPal
Für PayPal: Der Käufer meldet den Konflikt innerhalb von 180 Tagen nach Vertragsschluss über die gekauften Waren und versucht, diesen unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären. Dies ist nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich. Falls eine Klärung hierdurch nicht erreicht wird, kann der Käufer innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der Konfliktlösung einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellen. Dies ist ebenfalls nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich.


Dem Typen hab ich heute geschrieben – und nach sofortiger Erstattung des Kaufbetrags wegen Nicht-Erhalt der Waren verlangt.
Jetzt soll ich also darauf warten, dass der Verkäufer sich nicht meldet – muss aber innerhalb von 20 Tagen einen Antrag auf Käuferschutz stellen – postalisch.

Da kann ich verstehen, dass manche keinen Bock haben auf den Stress. Und es wegen ein paar Euros sein lassen.
Aber nicht ich! :Oldno:
 
Wieso postalisch? Online, du zitierst doch sogar selbst wie:
Falls eine Klärung hierdurch nicht erreicht wird, kann der Käufer innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der Konfliktlösung einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellen. Dies ist ebenfalls nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich.
 
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Das heißt also, ich muss PayPal einen Brief schreiben?
Das man das nicht online klären kann. :(

Nein - Kann man.

Geh in das Hilfe-Center, dort findest du die "Konfliktlösungen". Dort kannst du einen Transaktion auswählen und den Sachverhalt schildern.

Übrigens: Wenn die Ware aus China kommt sind 3-5 Wochen Lieferzeit keine Seltenheit. Eventuell kommt die Ware noch.
 
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Ah, ja. Du hast recht. Danke, hab ich falsch verstanden!
 
Ich würde, unter den beschriebenen Umständen (Shop unerreichbar), sofort PayPal einschalten und nicht auf eine Antwort warten.
 
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Übrigens: Wenn die Ware aus China kommt sind 3-5 Wochen Lieferzeit keine Seltenheit. Eventuell kommt die Ware noch.
Ich weiß nicht, ob die Ware aus China kommt. Seltsam finde ich nur, dass der Shop-Inhaber seinen Shop zugemacht hat. Und er auch für weitere Shops als Inhaber gelistet ist, die ebenfalls nicht mehr existent sind.
 
Ich würde, unter den beschriebenen Umständen (Shop unerreichbar), sofort PayPal einschalten und nicht auf eine Antwort warten.
Vielleicht sollte ich doch bis morgen abwarten? Nicht, dass sich noch PayPal quer stellt, weil ich das Warten auf eine Reaktion des Verkäufers – so mir nichts, dir nichts – übersprungen habe. :rolleyes:
 
Habt vielen Dank für eure Hilfe. Werde morgen PayPal einschalten.
Bin gespannt, wie's weitergeht.

LG
 
Du kannst eh nur bei Paypal ein Problem melden, danach hat der Typ n paar Tage Zeit sich zu melden und erst dann kann ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden.
 
Seltsam finde ich nur, dass der Shop-Inhaber seinen Shop zugemacht hat. Und er auch für weitere Shops als Inhaber gelistet ist, die ebenfalls nicht mehr existent sind.

Das ist nicht seltsam, das hat Methode.
 
Wenn mit Paypal bezahlt und der Käufer sich nicht mehr meldet, kriegst Du das Geld in jedem Fall von Paypal zurück.
Dass man bei Chinaware den Versandstatus nicht checken kann, ist meistens so.
 
Kurzes Update:
Habe das Geld wieder – der PayPal-Käuferschutz hat, wie's in der Mail steht, "zu meinem Gunsten" entschieden und wird mir das Geld zurücküberweisen.
Der Typ war noch so frech und hatte auf meine Anfrage geantwortet, Shopify habe seine Shops geschlossen, ich müsse mich dort beschweren und nicht bei ihm. :hum:

Ich hoffe, dass sich auch andere Geschädigte beschwert und zur Wehr gesetzt haben … vielleicht besteht ja Hoffnung, dass ihm das Handwerk gelegt wird.
 
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das System steht in D auf wackeligen Füssen:

BGH, Urteile vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in zwei Entscheidungen erstmals mit den Auswirkungen einer Rückerstattung des vom Käufer mittels PayPal gezahlten Kaufpreises aufgrund eines Antrags auf PayPal-Käuferschutz befasst.

Der Käufer muss trotz eines solchen Käuferschutzes bei Internetgeschäften zahlen.


Problemstellung:

Der Online-Zahlungsdienst PayPal bietet an, Bezahlvorgänge bei Internetgeschäften dergestalt abzuwickeln, dass private und gewerblich tätige Personen Zahlungen über virtuelle Konten mittels E-Geld leisten können. Dabei stellt PayPal seinen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (namentlich der sogenannten PayPal-Käuferschutzrichtlinie) geregeltes Verfahren für Fälle zur Verfügung, in denen der Käufer den bestellten Kaufgegenstand nicht erhalten hat oder dieser erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Hat ein Antrag des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurück.



Die Annahme einer stillschweigend vereinbarten Wiederbegründung der Kaufpreisforderung ist auch deshalb geboten, weil PayPal nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab anlegt, der eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien - anders als das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht – nicht sicherzustellen vermag.

mehr da:

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=80112&pos=0&anz=187
 
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das System steht in D auf wackeligen Füssen:

So ein quatsch. Das war schon immer so. Ein Gericht kann egal wie Paypal entschieden hat, anders entscheiden. Das war schon immer so! Paypal geht in solchen Dingen eh auch willkürlich vor. Wenn der Verkäufer das dann widerlegen kann, warum soll er dann nicht vor Gericht. Die entscheiden dann richtig.
 
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So ein quatsch. Das war schon immer so.

ach so.
Ich denke dir ist die Tragweite eines solche öffentlichen Urteils nicht klar. Wird das auch erneut bestätigt, dann werden die entsprechenden Buden die auf Lug und Betrug aufbauen dieses Urteil entsprechend nutzen. Und dann kommst du mit einem Paypal Einspruch nicht mehr weit sondern zahlst und kannst dann versuchen das Geld wieder zurück zu klagen. Bisher war da die Lage der Käufer oftmals einfacher.

Aber schön das du ein alter Hase bist und das dir niemals widerfahren wird.

Ich denke das es wichtig ist, das die Leute auch einen Eindruck erhalten wie die rechtliche Diskussion ist anstatt sich auf dem Käuferschutz erst einmal zu verlassen.

Denn auch hier gab es schon Threads die zum Inhalt hatten: "ich war mir bei dem Angebot unsicher, aber ich habe ja den Paypal Käuferschutz den ich dann einfach nutzen kann".

Aus E-Commerce Sicht ist dieses Urteil sehr wohl etwas neues, was die Rechtsprechung im Fall von Paypal und Käuferschutz beeinflusst.
 
Ich denke dir ist die Tragweite eines solche öffentlichen Urteils nicht klar. Wird das auch erneut bestätigt, dann werden die entsprechenden Buden die auf Lug und Betrug aufbauen dieses Urteil entsprechend nutzen. Und dann kommst du mit einem Paypal Einspruch nicht mehr weit sondern zahlst und kannst dann versuchen das Geld wieder zurück zu klagen. Bisher war da die Lage der Käufer oftmals einfacher.

Warum sollte das so sein? :noplan:

Paypal ist hier Dienstleister, wie deine Bank beim Lastschriftverfahren ebenfalls. Die Forderung gilt immer gegenüber dem Kunden und nicht der Bank :noplan:

Paypal bucht das Geld im Falle also zurück weil ihre Käuferschutzvorgaben das so rechtfertigen. Nun hat der Verkäufer, wie vorher auch, das recht sich auch auf anderem Wege das Geld zu holen und Forderungen zu stellen, Paypal war ja nie ein Gericht sondern hat nur als Dienstleister fungiert. :noplan:



Ich verstehe den ganzen Bohai nicht und auch nicht die Gerichtsverfahren, allenfalls stellt man damit das Vorgehen im Falle des Falles seitens Paypal in Frage und lässt es gerichtlich entscheiden - aber mehr doch auch nicht.

Sollte ich falsch liegen, erklärs sachlich...
 
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