vermieter stellt nachträglich schaden fest...

Die Nebenkosten haben nichts mit der Kaution zu tun ;)

Doch. Ein Teil der Kaution darf einbehalten werden, um eventuell ausstehende Nebenkosten auszugleichen.

Sicherheitseinbehalt durch Vermieter

Ist eine vollständige Abrechnung nicht möglich, etwa weil eine Betriebskostenrechnung noch fehlt, ist der Vermieter grundsätzlich nicht berechtigt die ganze Kautionssumme zurückzuhalten wenn mit großer Sicherheit zu erwarten ist, daß nur ein geringer Betrag zur Nachforderung anstehen könnte und die Kautionssumme diesen Betrag bei weitem übersteigt.
Der Vermieter hat dann den übersteigenden Teil bereits an den Mieter auszuhändigen. Der Vermieter ist aber berechtigt, eine gewisse Sicherheitsreserve zurückzuhalten. Die Höhe des Betrags hängt von den konkreten Umständen ab.


Quelle: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html
 
Dieser Sicherheitsbehalt darf sich aber nur an dem Durchschnitt der letzten Jahren orientieren und wenn der Mieter hier keine Nachzahlungen hatte ist ein Einbehalt nicht rechtens soviel ich weiss.
 
Bitte nicht vergessen: Auch ein Boden muss nach 5 Jahren nicht einem Neuzustand entsprechen. Der Mietzins deckt eine normale (!) Abnutzung der Gegenstände und Oberflächen mit ab. Natürlich keine Abrissparty...
 
Ich hätte da mal 'ne andere Frage

Vielleicht kann ja jemand ungefähr abschätzen wie die Sache bei mir ausgehen wird. Folgende Situation:

Ich bin im September l.J. in meine jetzige Wohnung gezogen. Es handelt sich hierbei um eine zweier WG. Beim Einziehen war ich leider so leichtsinnig und habe unterschrieben, dass die Wohnung ungestrichen übernommen wird.

Im April ist eine neue Mitbewohnerin eingezogen. Wieder selbes Spiel. Räume wurden ungestrichen übernommen. Nun wollen wir beide im nächsten April ausziehen.

Die Vermieterin hat schon zu mir gesagt, wir müssten die Wohnung dann bitte auf eigene Kosten streichen, da die letzten fünf Jahre es Niemand getan hätte und nach einer gewissen Frist es einfach gemacht gehört... Es steht explizit im Mietvertrag drinnen, dass bei Übergabe alles gestrichen werden muss. Auf meine Frage hin, warum denn dann die Vormieter der letzten fünf Jahre nie gestrichen haben kam ein kurzes: "Weil die alles immer ungestrichen übernommen haben".

Meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet zu streichen? Ich weiß laut Vertrag ja aber ich bzw. wir könnten ja auch wieder ausmachen, dass die Bude ungestrichen übergeben wird. Meine Mitbewohnerin und ich sehen zwar unseren Fehler voll und ganz ein (ich hätte bei Einzug drauf bestehen müssen dass gestrichen wird!), aber uns stört halt dass jeder davor "so davon gekommen ist" und wir nun löhnen dürften...

Jemand ne ungefähre Idee, was man machen könnte?
 
Zurück
Oben Unten