Mr. D
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Die Nebenkosten haben nichts mit der Kaution zu tun
Doch. Ein Teil der Kaution darf einbehalten werden, um eventuell ausstehende Nebenkosten auszugleichen.
Sicherheitseinbehalt durch Vermieter
Ist eine vollständige Abrechnung nicht möglich, etwa weil eine Betriebskostenrechnung noch fehlt, ist der Vermieter grundsätzlich nicht berechtigt die ganze Kautionssumme zurückzuhalten wenn mit großer Sicherheit zu erwarten ist, daß nur ein geringer Betrag zur Nachforderung anstehen könnte und die Kautionssumme diesen Betrag bei weitem übersteigt.
Der Vermieter hat dann den übersteigenden Teil bereits an den Mieter auszuhändigen. Der Vermieter ist aber berechtigt, eine gewisse Sicherheitsreserve zurückzuhalten. Die Höhe des Betrags hängt von den konkreten Umständen ab.
Quelle: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html