USt Erhöhung

Incoming1983 schrieb:
Was ist eigentlich bei Verzug, wenn man vorher abrechnet und bezahlt? D.h. der Erbringungstermin wäre 12/06, und aus irgendwelchen Gründen wird die leistung erst 01/07 erbracht?
Es zählt die Leistungserbringung und nicht irgendwelche Pläne
 
Und soweit ich weiss, darf die Rechnung nicht gestellt werden, bevor die Leistung nicht erbracht wurde.
 
Incoming1983 schrieb:
Und wer würde dann haften?
Das ist entweder vertraglich geregelt oder beide akzeptieren die Nachzahlung.
In jedem Fall musst Du die Ust abführen - wie und ob Du Dir die wiederholst, ist Deine Sache.
Allerdings: Wenn beide Parteien die Klappe halten, dann war die Erbringung halt _doch_ 2006 ;)

lykantroph schrieb:
Und soweit ich weiss, darf die Rechnung nicht gestellt werden, bevor die Leistung nicht erbracht wurde.
Naja - durch so eine Regelung würden viele Dienstleister Probleme bekommen ;)
 
Naja unser Buchungsprogramm ist aber so eingestellt... solang keine Leistung unsereseits erbracht wurde, können wir auch nicht die rechnung stellen.
Wir hatten letztens den fall, das ein Kunde von uns zum Geschäftsjahresende, noch eine Rechnung haben wollte, bei der die Leistung noch nicht erbracht wurde...
Ging leider nicht (auf offizielen wege)
Aber ich geb zu, ich kenn mich da nicht so gut aus ;)
Bin auch nur in der Technik
 
lykantroph schrieb:
Naja unser Buchungsprogramm ist aber so eingestellt... solang keine Leistung unsereseits erbracht wurde, können wir auch nicht die rechnung stellen.
Uff - das find ich aber gefährlich (es sei denn, man hat genug Eigenkapital zur Hand)
 
@Struppi
danke für die Infos! ;-)
 
StruppiMac schrieb:
Ja.
Die Leistung wird erbracht, wenn die Leistung erbracht wird... Das sollte klar sein.

Alles andere wird anteilsmäßig berechnet - dh. x% * 16% und 100-x% * 19%...

Das ist falsch! Das ist falsch !! Das ist falsch !!! Bitte lies meinen entsprechenden Beitrag. Richtig ist nur : zu 100 % 19% USt.

Ausnahme: Es wurde vorher eine Teillieferung vereinbart. Diese Teillieferung wurde in 2006 erbracht. Dann werden 16% USt in einer separaten Rechnung für diese Teilleistung fakturiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Incoming1983 schrieb:
Was ist eigentlich bei Verzug, wenn man vorher abrechnet und bezahlt? D.h. der Erbringungstermin wäre 12/06, und aus irgendwelchen Gründen wird die leistung erst 01/07 erbracht?

Dumm gelaufen, man kann nicht immer Glück haben im Leben, manchmal kommt auch Pech hinzu :D Will heissen: 19% :cake:

Die Fragel autet also korrekt: Wer haftet für den Verzug und den daraus entstandenen Schaden in Höhe von 3% extra USt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meeresgrund schrieb:
Das ist falsch! Das ist falsch !! Das ist falsch !!! Bitte lies meinen entsprechenden Beitrag. Richtig ist nur : zu 100 % 19% USt.
Nein - richtig ist nur das, was das Finanzamt für richtig erklärt! Bitte lies mal das entsprechende Gesetz.

Also ich hab hier letztens ne Rechnung erstellt, bei der der Kunde 3x eine Leistung bekommen hat - davon 1x in 2007 bekommen wird.
Und laut Steuerberater musste ich 33% des Betrages mit 19% berechnen...
 
lykantroph schrieb:
Und soweit ich weiss, darf die Rechnung nicht gestellt werden, bevor die Leistung nicht erbracht wurde.

Du darfst immer eine Rechnung stellen, egal ob eine Leistung erbracht wurde oder nicht. Das hat niemand verboten!

GGfs. ist die USt in der Rechnung falsch und es muss eine Korrektur durchgeführt werden.
 
lykantroph schrieb:
Naja unser Buchungsprogramm ist aber so eingestellt... solang keine Leistung unsereseits erbracht wurde, können wir auch nicht die rechnung stellen.
Wir hatten letztens den fall, das ein Kunde von uns zum Geschäftsjahresende, noch eine Rechnung haben wollte, bei der die Leistung noch nicht erbracht wurde...
Ging leider nicht (auf offizielen wege)
Aber ich geb zu, ich kenn mich da nicht so gut aus ;)
Bin auch nur in der Technik

Interessant dass sich eure Software der im Geschäftsleben allgemein praktizierten Vorauszahlung widersetzt :cool: Sie wollen uns Geld geben, nehmen wir aber nicht, weil unser Buchhaltungsprogramm das nicht kann :hamma:
 
Meeresgrund schrieb:
Genau das ist das Problem. Bravo der Erste der es verstanden hat. Das meine ich Ernst !!!

Also: Geht die Erbringung der Leistung über den Jahreswechsel hinaus und wird erst in 2007 abgeschlossen, so sind bereits heute 19% USt zu fakturieren! Beispiel: Wenn du jetzt ein Haus baust für 200.000 Euro und es wird erst am 1. Januar 2007 fertigestellt zahlst du 3% extra USt, also 6.000 Euro.

Es lässt sich noch einfacher veranschaulichen.
Ein Auto, bestellt in 2006 mit 16% Mwst. wird mit 19% berechnet, wenn es ab 01.01.2007 ausgeliefert wird.
 
StruppiMac schrieb:
Nein - richtig ist nur das, was das Finanzamt für richtig erklärt! Bitte lies mal das entsprechende Gesetz.

Also ich hab hier letztens ne Rechnung erstellt, bei der der Kunde 3x eine Leistung bekommen hat - davon 1x in 2007 bekommen wird.
Und laut Steuerberater musste ich 33% des Betrages mit 19% berechnen...

So ist es auch richtig: Dreimal wurde die Erbringung einer Teilleistung auf Termin vereinbart. Nur dann können die 16% anteilig fakturiert werden. Wir sind gleicher Meinung. Leider war es bei Dir missverständlich formuliert. Sorry, dass ich da so energisch formuliert habe.
 
avalon schrieb:
Es lässt sich noch einfacher veranschaulichen.
Ein Auto, bestellt in 2006 mit 16% Mwst. wird mit 19% berechnet, wenn es ab 01.01.2007 ausgeliefert wird.

Egal welches Beispiel man nimmt, Deutschland ist Ende Dezember im Kaufrausch. Das tue ich mir icht an und fahre in Urlaub :reise:
 
Meeresgrund schrieb:
Egal welches Beispiel man nimmt, Deutschland ist Ende Dezember im Kaufrausch. Das tue ich mir icht an und fahre in Urlaub :reise:

Naja, ich hab systematich jetzt das Jahr über eingekauft und übe mich ab 01/07 in Kaufzurückhaltung ;-). Dann gibts nur noch das nötigste..
 
So jetzt habt Ihr es geschafft mich auch wieder zu verwirren.
Da ich eigentlich immer Tagessätze abrechne (steht auch immer in meinen Rechnungen X Tage & Zeitraum von bis), würden bei einem Auftrag der übers Jahresende hinausgeht dann also die Tage in 2006 mit 16% und die restlichen in 2007 mit 19% berechnet? Auch wenn ich nur eine Rechnung stelle und das fertige Werk ja erst 2007 geliefert wird?
Vermutlich ist es sicherer, einfach eine Teilrechnung zum Jahresende zu stellen, sollte dann ja auch im Interesse des Auftraggebers sein.
 
levante schrieb:
So jetzt habt Ihr es geschafft mich auch wieder zu verwirren.
Da ich eigentlich immer Tagessätze abrechne (steht auch immer in meinen Rechnungen X Tage & Zeitraum von bis), würden bei einem Auftrag der übers Jahresende hinausgeht dann also die Tage in 2006 mit 16% und die restlichen in 2007 mit 19% berechnet? Auch wenn ich nur eine Rechnung stelle und das fertige Werk ja erst 2007 geliefert wird?
Vermutlich ist es sicherer, einfach eine Teilrechnung zum Jahresende zu stellen, sollte dann ja auch im Interesse des Auftraggebers sein.

Teilrechnung reicht nicht! Scheinbar handelt es sich um einen Werkvertrag. Also mußt Du in 2006 für 2006 einen Teilliefervertrag vereinbaren, um die Anteile dann mit 16% zu fakturieren.

Dienstleistungsverträge sind übrigens super kritisch, z.B. Supportvertrag. Dieser wird Rückwirkend SELBST ÜBER JAHRE HINWEG mit 19% nachkalkuliert.
 
Meeresgrund schrieb:
Teilrechnung reicht nicht! Scheinbar handelt es sich um einen Werkvertrag. Also mußt Du in 2006 für 2006 einen Teilliefervertrag vereinbaren, um die Anteile dann mit 16% zu fakturieren.

OK - dann gibts halt im Zweifelsfall getrennte Aufträge / Rechnungen für Layout und Umsetzung oder so. Dat sollte dann ja wohl korrekt sein.

Noch mal was anderes: ändert sich dann eigentlich auch die Grenze, ab der man monatlich seine USt Erklärung abgeben muss? Finde ich nämlich ziemlich nervig, bei mir wechselt das fast jedes Jahr, da ich ziemlich wenige Rechnungen stelle, die dann dafür aber immer gleich recht dick sind - dadurch schwankt mein Jahreseinkommen oft erheblich.
 
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