Urheberrechtsverletzung/Unlauterer Wettbewerb

Ob es sich um ein Problem des Urheberrechts handelt, hängt davon ab, ob das, worum es geht, urheberrechtlich geschützt ist. Wenn das Motiv von einem Grafiker entworfen worden ist und nun einfach kopiert wurde, handelt es sich ganz eindeutig um einen Verstoß gegen das Urherrechtsgesetz. Wenn vertraglich (oder implizit) geregelt ist, dass der Hersteller des Motivs der beauftragenden Firma das exklusive Recht zur Verwendung des Motivs gibt, kann es niemand anders mehr erwerben.

Wenn es sich aber nicht um ein geschütztes Werk handelt, hat das Urheberrecht hier nichts verloren.

Ich bin allerdings nicht sicher, ob die Antwort zum Problem passt, weil Dir nach wie vor nicht gelungen ist, das Problem so darzustellen, dass man es "indentifizieren" und herausbekommen kann, welche Frage beantwortet werden soll, so dass alle hier einigermaßen hilflos herumraten müssen.
 
Diese Idee habe ich einer anderen Bekannten gegenüber vor Jahren geäußert. Sie hat diese Produkte in ihr Sortiment aufgenommen. Eine ehemalige Mitarbeiterin (die, die jetzt abgemahnt wurde) macht diese Produkte jetzt ebenfalls. Die Unterlassung erfolgte wegen verletztem Urheberrecht. Nach meiner Meinung ist es aber eher ein Wettbewerbsverstoss.


Urheber bist du natürlich nicht. Wie wird die Urheberverletzung begründet?!
 
Kein Foto?
Sondern was? Stilisiert hat wer?

Jeder Satz von Dir wirft neue Fragen auf...

Jeder für sich. Der Ladeninhaber einen Entwurf und meine Bekannte einen anderen Entwurf.
Es geht auch gar nicht um die Kirche, sondern darum, ob die damit durch kommen. Ich hatte ursprünglich die Idee. Soweit so schlecht. Mir ist das auch egal, dass sie das umgesetzt hat. Mir geht es in erster Linie darum, dass ich es nicht gut finde, dass eine dritte Person dafür jetzt bluten soll. Da werden Steuern hinterzogen, aber groß nach Gerechtigkeit gerufen. Das kann doch nicht in Ordnung sein.
 
Eine stilisierte Beflockung. Sie sieht auch anders aus. Ist aber eben als diese Kirche erkennbar.
Bei einem Foto wäre die Kiste natürlich klar. ;-)

wenn die beflockte Kirche "anders aussieht", also nicht das gleiche "Kunstwerk" verwendet, gibt es doch gar kein Problem. Wo soll da der Urheberrechtsverstoss sein? Oder ist die stilisierte Kirche nur so leicht abgewandelt, daß man den Unterschied kaum erkennt? Dann hat derjenige, der die erste stilisierte Kirche gemacht hat, ein Urheberrecht (so leicht kommt man da ja nicht drumrum).
Oder ärgert den anderen nur, daß noch jemand diese Kirche auf T-Shirts druckt? Dann ist das sein Problem.
 
Mit dem Verkauf ähnlicher Produkte.

chancenlos. Warum sollte nicht jeder der will "seine Version" des Kölner Doms auf ein T-Shirt oder eine Tasse drucken dürfen. Der einzige der da eventuell ein Recht hat, ist der Eigentümer der Kirche.
 
wenn die beflockte Kirche "anders aussieht", also nicht das gleiche "Kunstwerk" verwendet, gibt es doch gar kein Problem. Wo soll da der Urheberrechtsverstoss sein? Oder ist die stilisierte Kirche nur so leicht abgewandelt, daß man den Unterschied kaum erkennt? Dann hat derjenige, der die erste stilisierte Kirche gemacht hat, ein Urheberrecht (so leicht kommt man da ja nicht drumrum).
Oder ärgert den anderen nur, daß noch jemand diese Kirche auf T-Shirts druckt? Dann ist das sein Problem.

Es ist eine persöhnliche Fehde. Ich versuche zu vermitteln. Mehr nicht.
Der eingeschaltete Anwalt sagte, dass das keine Frage des Urheberrechtes ist. Das wäre Quatsch. Aber er warnte vor den Folgen des Wettbewerbverstosses. Ich versuche jetzt nur herauszufinden, ob da etwas kommt, wenn es wirklich zur Klage kommt.
 
Wer ist den der Abmahner?
Zunächst einmal: du hast damit garnichts zu tun. Eine Idee (irgendetwas zu verkaufen…) ist nicht schutzfähig. Das heißt auch: Die Firma kann anderen nicht verbieten, ähnliche Artikel zu verkaufen. Wenn sie (deine Bekannte) dem aber im Aufhebungsvertrag zugestimmt hat, wirds wieder komplizierter.
Urheberrecht haben: Der Grafiker/Zeichner UND (und das ist hier vermutlich der Knackpunkt) der Architekt. Bekannte, spezielle Gebäude dürfen nicht einfach so vermarktet werden. Wenn ich Tassen mit einem bekannten Gebäude als Motiv verkaufen will, darf ich das auch nicht einfach so.
Bei Kirchen gibt es meist natürlich keinen greifbare Architekten mehr. Ob das Schutzrecht dann ausgelaufen ist oder der Eigentümer zustimmen muss: :noplan:
 
Wer ist den der Abmahner?
Zunächst einmal: du hast damit garnichts zu tun. Eine Idee (irgendetwas zu verkaufen…) ist nicht schutzfähig.
Urheberrecht haben: Der Grafiker/Zeichner UND (und das ist hier vermutlich der Knackpunkt) der Architekt. Bekannte, spezielle Gebäude dürfen nicht einfach so vermarktet werden. Wenn ich Tassen mit einem bekannten Gebäude als Motiv verkaufen will, darf ich das auch nicht einfach so.
Bei Kirchen gibt es meist natürlich keinen greifbare Architekten mehr. Ob das Schutzrecht dann ausgelaufen ist oder der Eigentümer zustimmen muss: :noplan:

In diesem Fall habe ich vor Jahren einen Markenschutzanwalt beauftragt, herauszufinden, ob ich das Motiv verwenden darf. Ich durfte es ohne Folgen.
 
Keiner von beiden. ;-)
 
Eben. Nun stellt sich die Frage, ob diese Unterlassungserklärung nur das Urheberrecht betrifft oder auch einen Wettbewerbsverstoss, weil sie eine ehemalige Angestellte ist. Oder sind das zwei verschiedene Paar Schuhe?
 
Ich glaueb jetzt ist es klar geworden. :)

Also Person A (Du) hattest die Idee. Zu was ist egal. Person B hat diese Idee geschäftsmässig umgesetzt. Person C hat für Person B gearbeitet und in diesem Zusammenhang eine schriftliche Erklärung abgegeben diese Idee nicht selbst geschäftsmässig zu verwenden. Person C tut dies nun trotzdem. Euer Anwalt sagt, dass die schriftliche Erklärung nichtig sei.

Also sehe ich da eigentlich keinerlei Problem.

Wenn ich das richtig verstanden habe bist Du mit beiden Parteien befreundet. Ich würde der Klägerin mal ins Gewissen reden. Vlt. spart man sich da einiges an Stress.
 
Ich glaueb jetzt ist es klar geworden. :)

Also Person A (Du) hattest die Idee. Zu was ist egal. Person B hat diese Idee geschäftsmässig umgesetzt. Person C hat für Person B gearbeitet und in diesem Zusammenhang eine schriftliche Erklärung abgegeben diese Idee nicht selbst geschäftsmässig zu verwenden. Person C tut dies nun trotzdem. Euer Anwalt sagt, dass die schriftliche Erklärung nichtig sei.

Also sehe ich da eigentlich keinerlei Problem.

Wenn ich das richtig verstanden habe bist Du mit beiden Parteien befreundet. Ich würde der Klägerin mal ins Gewissen reden. Vlt. spart man sich da einiges an Stress.

Lass es mich vorsichtig ausdrücken: Es gibt eine irritierende Person E hinter Person B, mit der man nicht reden kann. Diese hat kompletten Einfluss auf Person B. Würde ich das, würde ich eine Person F in die Angelegenheit reinziehen, die den Stress nicht gebrauchen kann.
Ich bin ganz eindeutig für eine "freidliche" Einigung.
 
Wenn man davon ausgeht, dass deine Bekannte das Motiv soweit abgeändert hat, dass keine Verwechslungsgefahr mit dem Produkt des anderen Anbieters besteht, und zugleich das zugrunde liegende Objekt (die Kirche) nicht markenrechtlich geschützt ist, dann dürfte die Urheberrechtsklage wohl nichtig sein.

Was bleibt wäre der Wettbewerbsverstoß, falls eine vertragliche Unterlassungserklärung bzw. -vereinbarung deiner Bekannten mit der anderen Partei besteht. Über die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung kann hier natürlich nur spekuliert werden. Interessant finde ich hier nur, dass deine Bekannte eine Klage wegen Urhberrechtsverstoß und nicht eine Wettbewerbsklage am Hals hat. Das sind ja rechtlich gesehen zwei verschiedene Geschichten.
 
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