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Mit der Zustimmung des Veranstalters habe ich ein Angebot gemacht, welches von Agenturseite nicht wahrgenommen wurde.
Das ist nicht zutreffend.mittlerweile wird in der EU darauf geachtet, das Urheberrechtsverletzungen härter als Mord, Vergewaltigung, Korruption oder Terrorismus geandet werden.
Die Agentur konnte ja auch eine Link zu dem Urheber der Bilder herstellen
D.h. wenn ich jetzt draufschreibe, wo ich den Fernseher (den Laptop, das Auto usw..) gestohlen habe, kann mir nichts mehr passieren?Die Agentur konnte ja auch eine Link zu dem Urheber der Bilder herstellen (z.B. Bilder verlinken, kommt auch öfters vor!)
Ich finde auch, wenn Du schon einen netten Brief geschrieben hast und sie das nicht verstanden haben: Anwalt, Abmahnung!
Alex
Guck mal bei archive.org, seit wann die Bilder online sind (scrennshots ausdrucken).
Guck mal bei archive.org, seit wann die Bilder online sind (scrennshots ausdrucken). Dies wäre dann die Grundlage für die Honorarberechnung. Urheber bist du, demnach steht dir Honorar zu.
Erst einmal Screenshots machen, dann zum Anwalt gehen und den fünffachen Preis laut Mfm-Liste verlangen. Du weisst ja sicherlich schon, daß bei Urheberrechtsverletzung ein vielfaches des normalen Preises angesetzt wird.
Erst einmal Screenshots machen, dann zum Anwalt gehen und den fünffachen Preis laut Mfm-Liste verlangen. Du weisst ja sicherlich schon, daß bei Urheberrechtsverletzung ein vielfaches des normalen Preises angesetzt wird.
Erst einmal Screenshots machen, dann zum Anwalt gehen und den fünffachen Preis laut Mfm-Liste verlangen. Du weisst ja sicherlich schon, daß bei Urheberrechtsverletzung ein vielfaches des normalen Preises angesetzt wird.
Ach, wo denn? AFAIK muss man als Verletzter immer noch einen konkreten Schaden nachweisen. Punitive Damages gibt's in den USA, nicht hierzulande.
Naja, dass sind dann aber vertragliche Nebenpflichten, die man da letztlich vereinbart hat. Und das dürfte dann auch nur klappen, wenn der Verletzer die AGB zur Kenntnis genommen hat (oder schuldhaft nicht zur Kenntnis genommen hat). Wenn der einfach so verletzt, bleibt's beim üblichen Schadensersatz.......wie schon gesagt, geht das mit dem 5x honorar, bei nicht genemigter nutzung, aber halt nur, wenn dieser punkt so in den AGB steht.
Naja, dass sind dann aber vertragliche Nebenpflichten, die man da letztlich vereinbart hat. Und das dürfte dann auch nur klappen, wenn der Verletzer die AGB zur Kenntnis genommen hat (oder schuldhaft nicht zur Kenntnis genommen hat). Wenn der einfach so verletzt, bleibt's beim üblichen Schadensersatz....