Unerlaubte Verwendung meiner Fotos: Abmahnung?

arne1900

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Hallo,

mein Problem ist folgendes:
Für einen Veranstalter habe ich Anfang dieses Jahres ein Konzert fotografiert. Die Agentur des Künstlers hat nun vor ein bis zwei Monaten bei mir angefragt, ob sie die Nutzungsrechte für das Bildmaterial erwerben könnten.
Mit der Zustimmung des Veranstalters habe ich ein Angebot gemacht, welches von Agenturseite nicht wahrgenommen wurde.

Nun bin ich zufällig auf die Webseite des Künstlers vor ca. einem Monat und muss entdecken, dass dort mehrfach Bildmaterial von mir verwendet wird.
Ein freundlicher Brief an den Betreiber der Webseite mit der Aufforderung entweder der Zahlung nachzukommen, oder das Bildmaterial nicht weiter zu verwenden blieb bis heute (zwei Wochen nach der gesetzten Zahlungsfrist) unbeantwortet.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich mir nun? Der Gang zum Anwalt scheint mir in diesem Fall überdimensioniert, da es sich eigentlich um einen sehr geringen Betrag handelt. Das ganze ist einfach nur ärgerlich.


Was meint ihr dazu?

Gruß, Arne.
 
Willst Du Dein Recht durchsetzen, MUSST Du zum Anwalt - bzw kannst selbst juristische Geschosse loslassen, aber das geht meist ohne Jura-Kenntnisse in die Hose.
Der Anwalt ballert eine Abmahnung in einer Höhe X los und gut ist, denn die musser zahlen :D

Ist auch kein großer Auwfand - 15 Minuten mit dem Anwalt reden reicht da schon...
 
Dokumentiere die betreffenden Seiten gerichtsfest, ggf. mit Zeugen.
Schicke einen Mahnbescheid mit der von dir gefordeten Summe an den Verantwortlichen der Webseite.
 
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Schicke einen Mahnbescheid mit der von dir gefordeten Summe an den Verantwortlichen der Webseite.
Äh wenn Du nicht gerade Richter bist, würde ich lieber keinen Mahnbescheid selbst losschicken ;)
 
Ich rede von einem gerichtlichen Mahnbescheid, den man beim Amtsgericht losschickt.
 
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hallo,

wenn keine reaktion kommt, dann bleibt nur der weg zum anwalt. aber die anwaltskosten trägt dann der typ und man kann (glaube ich) auch schadensersatzleistungen einklagen...das weiß aber auch der anwalt...das kann teuer werden

appels
 
Ich rede von einem gerichtlichen Mahnbescheid, den man beim Amtsgericht losschickt.

Struppi ging es glaube ich, um den feinen Unterschied, dass du nur den Erlass eines Mahnbescheides beantragen kannst, aber nicht einen solchen selbst losschicken darfst. :)

Nick die Erdnuss
 
Ich finde auch, wenn Du schon einen netten Brief geschrieben hast und sie das nicht verstanden haben: Anwalt, Abmahnung!

Alex
 
Also, wenn die anfragen, dein Angebot nicht annehmen, und sich die Bilder dann eben einfach umsonst krallen, dann finde ich das schon sehr unverschämt. Zudem ignorieren sie deinen Brief, den du statt einer sofortigen Abmahnung geschrieben hast. Insofern würde ich eigentlich sofort sagen: auf jeden Fall abmahnen! Doch leider weiß ich nicht mit Bestimmtheit, wie es um die Anwaltskosten steht - ob der Abgemahnte diese automatisch übernehmen muss, oder aber, ob für dich durch die ganze Geschichte doch Kosten entstehen. Sollte Ersteres zutreffen, würde ich nicht länger zögern. Also am Besten mal schlaumachen.
 
Ich rede von einem gerichtlichen Mahnbescheid, den man beim Amtsgericht losschickt.
Und was bitte soll er da anmahnen? Es besteht doch überhaupt kein Vertragsverhältnis zwischem dem Threadersteller und dem Verwender der Bilder.

Doch leider weiß ich nicht mit Bestimmtheit, wie es um die Anwaltskosten steht - ob der Abgemahnte diese automatisch übernehmen muss
"Geschäftsführung ohne Auftrag"...


PS: Wenn der Anwalt erstmal nicht zugezogen werden soll, und auch keine sonstigen (monetären) Forderungen gestellt werden:

Abmahnen kann jedermann - dafür braucht man keinen Anwalt (Voraussetzung ist natürlich, dass man in seinen Rechten verletzt wurde).
Natürlich sollte man auch gleich eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern, sowie mit rechtlichen Schritte bei Nichtbeachtung drohen.
Sonst ist das ja sinnlos...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von arne1900: Ein freundlicher Brief an den Betreiber der Webseite mit der Aufforderung entweder der Zahlung nachzukommen, oder das Bildmaterial nicht weiter zu verwenden blieb bis heute (zwei Wochen nach der gesetzten Zahlungsfrist) unbeantwortet.

Ich vermute, du hast dem Betreiber eine eMail oder einen normalen Brief geschrieben? Schreib ihm deine Forderung mit einer neuen Frist in einem Einschreiben mit Rückschein, um sicher zu gehen, dass er sich nicht auf das beliebte "Ich habe hier keine(n) eMail/Brief erhalten"-Spiel herausredet.

Eine freundlich, aber bestimmte Erwähnung deiner nächsten Schritte (Anwalt/Abmahnung) sollte den Brief beenden.

Ruhe bewahren, souverän bleiben, keine voreiligen impulsiven Schritte unternehmen.

Viel Erfolg.
 
Schreib ihm deine Forderung mit einer neuen Frist in einem Einschreiben mit Rückschein, um sicher zu gehen, dass er sich nicht auf das beliebte "Ich habe hier keine(n) eMail/Brief erhalten"-Spiel herausredet.

Eine freundlich, aber bestimmte Erwähnung deiner nächsten Schritte (Anwalt/Abmahnung) sollte den Brief beenden.
Mit Unterlassungserklärung dazu ist diese "Forderung" doch quasi schon eine Abmahnung ;)

Es wurde schon einmal freundlich drauf hingewiesen.
Der nächste logische Schritt ist die Abmahnung.

Eine "Abmahnung" nochmals "anzukündigen" ist erstens völlig unnötig, und wirkt zweitens auch eher dilettantisch und nicht besonders ernstzunehmend.
Im übrigen wird man bei einer berechtigten Abmahnung die Kosten ja auf den Abgemahnten wälzen können...
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit die Anwaltskosten übernommen werden sollte man sich seiner Sache aber schon recht sicher sein!

Und du musst auf jedenfall belegen können, dass die Fotos auch wirklich von dir sind, was auch nicht immer leicht werden kann.

Da ist es dann gut wenn man einen Anwalt als Freund hat und vorher mal Fragen kann was das bringt.

Wenn der Betrag nicht allzu hoch ist, würde ich es lassen.
 
Damit die Anwaltskosten übernommen werden sollte man sich seiner Sache aber schon recht sicher sein!
Ich denke, das ist er sich.

Wenn man es wirklich nochmal auf die "liebe Tour" versuchen will, dann würde ich mal versuchen, persönlich mit dem Geschäftsführer der Agentur zu sprechen.

In jedem Fall verstehen viele anscheinend nur die juristische Keule...
 
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann bei Schulden rausgeschickt werden. Das heißt es muss ein Vertrag existieren über eine Leistung, in dem Falle die Bilder. Da es aber diesbezüglich keinen Vertrag gibt, gibt es auch von dem Betroffenen leider keine Forderung. Ein Vertrag ist sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die Firma hat eine unverbindliche Anfrage gestellt die keine Rechtsbindung hat.
Du hast ein verbindliches Angebot gemacht, die erste Willenserklärung, die von der Firma nicht beantwortet wurde und somit ist auch kein Vertrag entstanden.

Die Firma hat die Bilder genommen die du zur Probe hingesandt hast und auch verwendet. Hättest sie mal irgendwie so verschandeln sollen mit Logos oder so, dass man diese so ohne weiteres nicht hätte verwenden können. Im Falle hier, ist Anzeige wegen illegalem Gebrauch von geistigem Eigentum zu stellen. Das kannst du bei der Polizei machen oder suchst dir direkt nen Anwalt. Das nennt man Plagiatieren. Anspruch auf Zahlung hättest du weil man die Bilder verwandt hatte die du ihnen nur zur Ansicht gesandt hast. Das alles sollte immer in einem Angebot stehen damit du auch genug Handhabe hast, das man dich nicht bescheißen kann.


MacMan2
 
Ich hatte einen ähnlichen Fall, eine Firma hat ein Bild von mir aus dem Internet gemopst und für Werbeanzeigen in Computerzeitschriften benutzt. Da ich im DJV bin, konnte ich – nachdem ich die Leute schriftlich, telefonisch um Honorar gebeten hatte – mit der Hilfe einer Anwältin und einer Übernahme der Kosten rechenn. Das ganze hat über ein Jahr gedauert.
Wenn Du also dem Veranstalter die Fotos nicht verkauft hast, Du also noch die Rechte an den Bildern hast, solltest Du zu einem Anwalt gehen und einen langen Atem mitnehmen. Ebenfalls solltest Du Screenshots von der Seite machen und beobachten ab wann sich da etwas ändert. Einen Zeugen, das Du die Bilder gemacht hast brauchst Du auch - da reicht aber der Name des Veranstalters.
 
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