Tele2 sendet Vertrag gegen unseren Wunsch

Und wenn man Interesse an dem Angebot hat, sich bevor man irgendwas beantwortet den Namen von der Callcenter-Tante geben lassen.
 
Und wenn man Interesse an dem Angebot hat, sich bevor man irgendwas beantwortet den Namen von der Callcenter-Tante geben lassen.

Nicht nur den Namen, sondern auch in welchem Callcenter sie sitzt. Es gibt nicht nur eins, sondern mehrere verteilt in der Weltgeschichte. Das gilt eigentlich bei allen Callcentern so.
Gruß Malte
 
Kündigen ist hier nicht korrekt. Dies bedeutet in der Regel, dass ein Vertrag auch zustande kam. Demnach könnte eine Kündigung als Akzeptanz des Vertrags gewertet werden. Da solche Verträge meist eine Mindestlaufzeit haben, wäre man an der Vertrag in dieser Zeit gebunden.

Widerruf ist das richtige Stichwort.
 
warum nicht einfach ignorieren? du musst die rechnungen ja nicht bezahlen, wenn es keinen (gültigen) vertrag gibt.
 
Ich bekomm auch leider des öfteren deratige Werbeanrufe, teils auch diese nervigen Umfragen.

Ich leg sofort auf und unterhalte mich mit denen garnicht. Auf unerwünschte Anrufe reagiere ich allergisch.
 
Freenet machts genauso, wie Tele2 und neuerdings hat auch ish (alias unitymedia) ein solches Geschäftsgebaren... :Oldno:
Das kann ja alles nicht wahr sein :koch:
 
Es gibt zwei Arten von Einschreiben. Einmal Einwurf-Einschreiben, die wirft der Postbote einfach in den Briefkasten und vermerkt auf einem Zettel, wann er es eingeworfen hat.

Und zum anderen Übergabe-Einschreiben, bei denen Unterschreibt der Empfänger einen Beleg und diesen Beleg bekommt man dann als Rückschein.

Nick die Erdnuss
Genau genommen gibt es 4 Arten von Einschreiben:

Einwurf-Einschreiben (in den meisten Fällen die beste Variante, weil der Postbote einwerfen kann)

Übergabe-Einschreiben: Der Postbote übergibt an einen Berechtigten (muss nicht der Empfänger sein) und lässt quittieren.

Einschreiben eigenhändig: darf nur an den Empfänger übergeben werden.

Einschreiben mit Rückschein: Mit unterschriebenem Beleg, der zurück kommt.

Und wer es ganz sicher haben will, lässt durch den Gerichtsvollzieher zustellen. Der darf auch einwerfen, und bestätigt sogar den Inhalt des Schreibens.

edit: ach ja, wenn so ein Mist von Tele2, Arcor oder wemauchimmer kommt, ist die Rundablage eine sehr schlechte Idee. Sonst wird schwupps geschaltet und dann hat man richtig Ärger, bis man seine unfreiwillige Umstellung wieder los ist...
 
Hallo,

heute kam eine Rechnung von Tele2 wonach wir 2,25 € der Gesellschaft schuden, wegen der "Pauschale vorzeitige Vertragsauflösung". Wie ich hier schon geschrieben habe, hat mein Vater niemals einen Vertrag bei Tele2 abgeschlossen und auch kein Angehöriger unserers Haushaltes. Natürlich habe ich dem widersprochen und es wurde von Seiten Tele2 auch so gemacht. Nur, wir sind nicht dazu bereit Geld für etwas zu bezahlen, was man uns praktisch aufgezwungen hat und wo wir uns von befreit haben.
 
Hallo,

heute kam eine Rechnung von Tele2 wonach wir 2,25 € der Gesellschaft schuden, wegen der "Pauschale vorzeitige Vertragsauflösung". Wie ich hier schon geschrieben habe, hat mein Vater niemals einen Vertrag bei Tele2 abgeschlossen und auch kein Angehöriger unserers Haushaltes. Natürlich habe ich dem widersprochen und es wurde von Seiten Tele2 auch so gemacht. Nur, wir sind nicht dazu bereit Geld für etwas zu bezahlen, was man uns praktisch aufgezwungen hat und wo wir uns von befreit haben.

Das Problem ist, dass du den Vertrag GEKÜNDIGT hast.. Somit hast du schon bestätigt, dass du einen Vertrag abgeschlossen hast... Du hättest den Vertrag anfechten bzw. wiederrufen sollen...
 
Tele2 haben einer Kollegin irgendwie auch mal einen Vertrag aufs Auge gedrückt ohne dass sie einen wollte. Die hatten irgendwie auch schon alles mit der Telekom in die Wege geleitet. Echt dreist.

Bei meiner Mutter haben sie es auch mal auf diese Tour versucht aber sie war entsprechend von mir geimpft.
 
Das Problem ist, dass du den Vertrag GEKÜNDIGT hast.. Somit hast du schon bestätigt, dass du einen Vertrag abgeschlossen hast... Du hättest den Vertrag anfechten bzw. wiederrufen sollen...

Man kann nicht "bestätigen", dass ein Vertrag zustandegekommen ist. Allenfalls wenn sich diese Frage im Nachhinein nicht klären lässt, könnte eine Kündigung ein Indiz für einen zustandegekommenen Vertrag sein.

Anfechten bzw. widerrufen kann man im Übrigen auch nur einen bereits zustande gekommenen Vertrag...
 
Man kann nicht "bestätigen", dass ein Vertrag zustandegekommen ist. Allenfalls wenn sich diese Frage im Nachhinein nicht klären lässt, könnte eine Kündigung ein Indiz für einen zustandegekommenen Vertrag sein.

Anfechten bzw. widerrufen kann man im Übrigen auch nur einen bereits zustande gekommenen Vertrag...

Was soll man denn machen? Wiedersprechen?
 
Das Problem ist, dass du den Vertrag GEKÜNDIGT hast.. Somit hast du schon bestätigt, dass du einen Vertrag abgeschlossen hast... Du hättest den Vertrag anfechten bzw. wiederrufen sollen...

Richtig, "Kündigung" ist die falsche Bezeichnung, da ja nach Deiner Auffassung kein Vertrag bestand. Allerdings wird dies vor Gericht keinen Bestand haben, als Laie mußt Du nicht den juristischen Unterschied zwischen "Kündigung" und "Widerruf" kennen.
 
Was soll man denn machen? Wiedersprechen?

Schreiben, das kein Vertrag zustandegekommen ist, man mangels Rechtsgrund keine Gebühren bezahlen werde, sich im Falle einer nicht autorisierten Schaltung Schadensersatzforderungen vorbehält und hilfsweise, falls doch ein Vertrag zustandegekommen sein sollte, von diesem zurücktreten würde.
 
In diesem Fall wurde ja überhaupt kein Vertrag abgeschlossen. Ergo: Es besteht keinerlei Handlungsbedarf. Im Zweifel müßte Tele2 erst einmal den Vertragsabschluß beweisen.

Naja, die sind recht fix damit, einfach mal die Übertragung des Anschlusses einzuleiten, so dass man sich da massiv Ärger einhandeln kann. Insofern ist man rechtlich mit Nichtstun zwar auf der sicheren Seite, muss die Sache aber unter Umständen trotzdem ausbaden, deshalb gleich die große Keule.
 
In dieser Auftragsbestätigung konnte ich innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Das tat ich auch.
 
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