FINANZIELLE MITTEL
Der Antragsteller muss belegen, dass ihm ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlässiger Quelle zur Verfügung stehen werden, um sämtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebühren während der Gesamtdauer des beabsichtigten Schulbesuchs/Studiums in den USA zu bestreiten. Insbesondere muss der Antragsteller durch Belege glaubhaft machen, dass er genügend Mittel besitzt, um sämtliche Unkosten des ersten Schul-/ Studienjahres zu decken, und dass ihm - unvorhersehbare Ereignisse ausgenommen - genügend Mittel für jedes darauf folgende Schul-/Studienjahr zur Verfügung stehen werden. Der Antragsteller für ein „M-1" Studentenvisum muss nachweisen, dass ihm ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um sämtliche Unkosten der Unterrichtsgebühren und des Lebensunterhalts während der Gesamtdauer des beabsichtigten Aufenthalts zu bestreiten.
UNTERLAGEN
Um einen Visumsantrag für ein akademisches oder sprachliches Studium stellen zu können, müssen Antragsteller die Aufnahme in einen regulären Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten Bildungsinstitut nachweisen können. Das Lehrinstitut muss dem Antragsteller ein ordnungsgemäß ausgefülltes und von einem befugten Vertreter unterzeichnetes Formblatt I-20A-B, „Bescheinigung der Zulassungsfähigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („F-1") mit Studentenstatus für akademische und Sprachstudenten" schicken, welches dieser ebenfalls unterzeichnen und dem Konsularbeamten vorlegen muss. Um ein Visum für eine nichtakademische bzw. berufsbezogene Weiterbildung zu beantragen, muss die Aufnahme in einen regulären Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten nichtakademischen Bildungsinstitut nachgewiesen werden. Der Student muss ein ordnungsgemäß ausgefülltes und sowohl von ihm als auch von einem befugten Vertreter der Schule in den USA unterzeichnetes Formblatt I-20M-N, „Bescheinigung der Zulassungsfähigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („M-1") mit Studentenstatus für Teilnehmer an berufsbildenden Kursen" einreichen.
Der Visaantrag
Für ein Visum müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• bei deutschen Staatsbürgern den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein;
• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website
http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden;
• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen;
• alle Antragssteller für F, J und M Visa müssen zusätzlich das Formular DS-158 (Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund) einreichen;
• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;
• Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;
• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.
• weitere Unterlagen wie z.B. das Formular I-20A-B (akademische Programme) oder I-20M-N (nicht-akademische Programme). Diese Unterlagen sind nicht bei den konsularischen Vertretungen sondern nur von der jeweiligen Austauschorganisation oder der Schule bzw. Hochschule zu erhalten.
• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben).
Schüler und Studenten müssen einen Wohnsitz im Ausland nachweisen, den sie nicht aufzugeben beabsichtigen, und dass sie nach Beendigung des Schulbesuchs die USA verlassen werden. Da sich die Gründe und Umstände der Antragsteller sehr voneinander unterscheiden, kann die Art der zu erbringenden Nachweise nicht allgemeingültig festgelegt werden.